Direktzahlungen

Die multifunktionale Landwirtschaft
Die Landwirtschaft hat viele Aufgaben. Neben der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, trägt die Landwirtschaft wesentlich zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedelung des Landes bei. Viele dieser Leistungen werden nicht oder nicht ausreichend über die erzielten Marktpreise abgegolten. Der Bund ergänzt deshalb das bäuerliche Einkommen mit Direktzahlungen. Ausserdem schafft er finanzielle Anreise für eine möglichst naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen noch klarer auf die Verfassungsziele ausgerichtet. Die Teilnahme an Direktzahlungsbeitragsprogrammen ist freiwillig.

Beitragsarten
Kulturlandschaftsbeiträge (KLB)
Mit diesem Beitrag wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert und eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung sichergestellt. Die Beiträge unterteilen sich in
- Offenhaltungsbeitrag, abgestuft nach Zonen, um Bewirtschaftungsnachteile in höheren Zonen zu berücksichtigen (nur Hügel- und Bergzone);
- Hangbeitrag, Hangbeitrag für Rebflächen, Steillagenbeitrag zur Förderung der Bewirtschaftung von Flächen in Hanglagen, die drohen zu verwalden. Die Beiträge sind abgestuft nach Neigung und Anteil Steillagen.
- Alpungsbeitrag für Betriebe, die ihre Tiere im Inland sömmern;
- Sömmerungsbeitrag zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der Sömmerungsflächen.
Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB)
Mit diesem Beitrag wird die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln unterstützt. Die Beiträge unterteilen sich in
- Basisbeitrag für Anbau von Kulturen, die direkt oder indirekt zur menschlichen Ernährung dienen oder die Produktionskapazität der Flächen erhalten.
- Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen zur Förderung dieser Flächen gegenüber dem Grünland;
- Produktionserschwernisbeitrag zum Ausgleich der erschwerten Produktionsbedingungen in der Berg- und Hügelregion.
Biodiversitätsbeiträge (BDB)
Biodiversität ermöglicht viele Ökosystemleistungen. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung sind viele wertvolle Lebensräume verschwunden. Dieser Entwicklung soll durch die Unterstützung von Biodiversitätsförderleistungen entgegen gewirkt werden. Die Beiträge unterteilen sich in
- Beiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Qualitätsstufe I und II für die Anlage und Pflege biodiversitätsfördernder Strukturen;
- Vernetzungsbeitrag für die Anlage und Pflege von BFF an Stellen, die für die Biodiversität von zentraler Bedeutung sind.
Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB)
Dieser Beitrag ermöglicht die Förderung eines vielfältigen Landschaftsbildes. Es werden regionale Anliegen und landschaftliche Kulturwerte (z. B. Erhalt von Waldweiden, Pflege von Kastanienselven oder Förderung des Bergackerbaus) mit Beiträgen gefördert. Die Beiträge werden auf der Basis von Projekten ausgerichtet. Die Kantone erarbeiten Massnahmenkonzepte, die vom Bund genehmigt und zu 90 % finanziert werden.
Produktionssystembeiträge (PSB)
Mit den Produktionssystembeiträgen werden besonders nachhaltige oder umwelt- bzw. tierfreundliche Produktionsformen mit Beiträgen unterstützt. Folgende Produktionssysteme werden mit Beiträgen unterstützt:
- Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (PSM) im Ackerbau zur Förderung des Verzichts auf Fungizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren;
- Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau zur Verminderung des Einsatzes von PSM;
- Beitrag für den Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen zur Reduktion des Einsatzes von PSM nach der Blüte, um Rückstände in den Produkten und der Umwelt zu vermeiden;
- Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen mit Dauerkulturen mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft zur Erleichterung des Wechsels vom konventionellen zum Biolandbau;
- Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen zur Unterstützung von Alternativen (z. B. mechanische Unkrautbekämpfung) zum Einsatz von Herbiziden;
- Beitrag für den Verzicht auf Herbizide in Dauerkulturen zur Unterstützung von Alternativen (z. B. mechanische Unkrautbekämpfung) zum Einsatz von Herbiziden;
- Beitrag für Nützlingsstreifen (auf der Ackerfläche und in Dauerkulturen) für die Förderung von Nützlingen und Bestäubern und um den Einsatz von PSM zu reduzieren;
- Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens zur Unterstützung der konservierenden Landwirtschaft und der Förderung der Bodenfruchtbarkeit;
- Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit mittels schonenden Bodenbearbeitungssystemen;
- Beitrag für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau zur Förderung einer besseren Stickstoffverteilung und von alternativen Stickstoffzufuhren (z. B. Anbau von Leguminosen);
- Tierwohlbeiträge (BTS/RAUS/Weidebeitrag) zur Förderung des Tierwohls durch besonders tierfreundliche Stallsysteme, regelmässigen Auslauf ins Freie und einer erhöhten Weidehaltung;
- Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen, um die wirtschaftlichen und ökologischen Kosten für die Aufzucht über eine längere Zeitperiode zu verteilen;
- Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion zur Förderung einer effizienten Nutzung von Wiesen- und Weidefutter;
- Beitrag für die biologische Landwirtschaft zur Förderung der biologischen Landwirtschaft.
Ressourceneffizienzbeiträge (REB)
Mit diesem Beitrag werden Verbesserungen bei der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Steigerung der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln zeitlich befristet unterstützt. Diese beiden Beiträge werden noch als Ressourceneffizientbeiträge unterstützt:
- Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik zur Finanzierung von Anschaffung von Neugeräten, die eine präzise Applikation von PSM erlauben (befristet bis Ende 2024);
- Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen zur Förderung einer bedarfsangepassten Fütterung von Schweinen (befristet bis Ende 2026).
Frühere REBs sind inzwischen Bestandteil des ÖLN (z. B. emissionsmindernde Ausbringverfahren) oder wurden zu PSB (z. B. schonende Bodenbearbeitung) weiterentwickelt.
Weitere Beitragsarten
Neben den oben aufgeführten Beitragsarten gibt es noch weitere Direktzahlungsbeiträge. Zu diesen gehören:
- Übergangsbeitrag: Mit diesem Beitrag soll der Übergang von einem Direktzahlungssystem zum nächsten sozialverträglich gestaltet werden.
- In-situ-Beitrag: Mit dem In-situ-Beitrag fördert der Bund die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen vor Ort.
- Einzelkulturbeiträge: Dieser Beitrag ist eine Marktstützungsmassnahme zur Förderung des Anbaus bestimmter Kulturen (z. B. Ölsaaten, Zuckerrüben etc.).
- Getreidezulage: Diese Zulage wird ausgerichtet für Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen dieser Getreidearten.
Voraussetzung für die Beitragsberechtigung
- Betrieb ist bodenbewirtschaftend und bäuerlich
- Mindestanteil betriebseigene Arbeitskräfte (50 %)
- Mindestarbeitsaufkommen (0,2 SAK)
- Altersgrenze (65 Jahre)
- Landwirtschaftliche Ausbildung
- Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises
- Einhaltung der Bestimmungen des Gewässerschutzes sowie der Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung
Weiterführende Informationen
Impressum
Titelbild: Corinne Zurbrügg, AGRIDEA