Direktzahlungen

Die multifunktionale Landwirtschaft

Die Landwirtschaft hat viele Aufgaben. Neben der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, trägt die Landwirtschaft wesentlich zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur dezentralen Besiedelung des Landes bei. Viele dieser Leistungen werden nicht oder nicht ausreichend über die erzielten Marktpreise abgegolten. Der Bund ergänzt deshalb das bäuerliche Einkommen mit Direktzahlungen. Ausserdem schafft er finanzielle Anreise für eine möglichst naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen noch klarer auf die Verfassungsziele ausgerichtet. Die Teilnahme an Direktzahlungsbeitragsprogrammen ist freiwillig.

Konzept und Struktur des Direktzahlungssystems, BLW

Beitragsarten

Kulturlandschaftsbeiträge (KLB)

Mit diesem Beitrag wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert und eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung sichergestellt. Die Beiträge unterteilen sich in

  • Offenhaltungsbeitrag, abgestuft nach Zonen, um Bewirtschaftungsnachteile in höheren Zonen zu berücksichtigen (nur Hügel- und Bergzone);
  • Hangbeitrag, Hangbeitrag für Rebflächen, Steillagenbeitrag zur Förderung der Bewirtschaftung von Flächen in Hanglagen, die drohen zu verwalden. Die Beiträge sind abgestuft nach Neigung und Anteil Steillagen.
  • Alpungsbeitrag für Betriebe, die ihre Tiere im Inland sömmern;
  • Sömmerungsbeitrag zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege der Sömmerungsflächen.

Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB)

Mit diesem Beitrag wird die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln unterstützt. Die Beiträge unterteilen sich in

  • Basisbeitrag für Anbau von Kulturen, die direkt oder indirekt zur menschlichen Ernährung dienen oder die Produktionskapazität der Flächen erhalten.
  • Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen zur Förderung dieser Flächen gegenüber dem Grünland;
  • Produktionserschwernisbeitrag zum Ausgleich der erschwerten Produktionsbedingungen in der Berg- und Hügelregion.

Biodiversitätsbeiträge (BDB)

Biodiversität ermöglicht viele Ökosystemleistungen. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung sind viele wertvolle Lebensräume verschwunden. Dieser Entwicklung soll durch die Unterstützung von Biodiversitätsförderleistungen entgegen gewirkt werden. Die Beiträge unterteilen sich in

  • Beiträge für Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Qualitätsstufe I und II für die Anlage und Pflege biodiversitätsfördernder Strukturen;
  • Vernetzungsbeitrag für die Anlage und Pflege von BFF an Stellen, die für die Biodiversität von zentraler Bedeutung sind.

Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB)

Dieser Beitrag ermöglicht die Förderung eines vielfältigen Landschaftsbildes. Es werden regionale Anliegen und landschaftliche Kulturwerte (z. B. Erhalt von Waldweiden, Pflege von Kastanienselven oder Förderung des Bergackerbaus) mit Beiträgen gefördert. Die Beiträge werden auf der Basis von Projekten ausgerichtet. Die Kantone erarbeiten Massnahmenkonzepte, die vom Bund genehmigt und zu 90 % finanziert werden.

Produktionssystembeiträge (PSB)

Mit den Produktionssystembeiträgen werden besonders nachhaltige oder umwelt- bzw. tierfreundliche Produktionsformen mit Beiträgen unterstützt. Folgende Produktionssysteme werden mit Beiträgen unterstützt:

Ressourceneffizienzbeiträge (REB)

Mit diesem Beitrag werden Verbesserungen bei der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Steigerung der Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln zeitlich befristet unterstützt. Diese beiden Beiträge werden noch als Ressourceneffizientbeiträge unterstützt:

Frühere REBs sind inzwischen Bestandteil des ÖLN (z. B. emissionsmindernde Ausbringverfahren) oder wurden zu PSB (z. B. schonende Bodenbearbeitung) weiterentwickelt.

Weitere Beitragsarten

Neben den oben aufgeführten Beitragsarten gibt es noch weitere Direktzahlungsbeiträge. Zu diesen gehören:

  • Übergangsbeitrag: Mit diesem Beitrag soll der Übergang von einem Direktzahlungssystem zum nächsten sozialverträglich gestaltet werden.
  • In-situ-Beitrag: Mit dem In-situ-Beitrag fördert der Bund die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen vor Ort.
  • Einzelkulturbeiträge: Dieser Beitrag ist eine Marktstützungsmassnahme zur Förderung des Anbaus bestimmter Kulturen (z. B. Ölsaaten, Zuckerrüben etc.).
  • Getreidezulage: Diese Zulage wird ausgerichtet für Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen dieser Getreidearten.

Voraussetzung für die Beitragsberechtigung

  • Betrieb ist bodenbewirtschaftend und bäuerlich
  • Mindestanteil betriebseigene Arbeitskräfte (50 %)
  • Mindestarbeitsaufkommen (0,2 SAK)
  • Altersgrenze (65 Jahre)
  • Landwirtschaftliche Ausbildung
  • Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises
  • Einhaltung der Bestimmungen des Gewässerschutzes sowie der Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Corinne Zurbrügg, AGRIDEA