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Verzicht auf Herbizide in Dauerkulturen

Im Rahmen des Aktionsplanes Pflanzenschutzmittel des Bundes soll der Herbizideinsatz reduziert werden, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu mindern. Anwendungen von Herbiziden sollen je nach Möglichkeit durch mechanische Unkrautbekämpfungsmethoden ersetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

This entry is part 1 of 4 in the series Produktionssystembeiträge Dauerkulturen

Durch den Einsatz von Unterstockgeräten lassen sich bei vergleichbaren Erträgen die Herbizidaufwandmengen um 50-100 % reduzieren. Zusätzlich kann durch den Herbizidverzicht das Erosionsrisiko reduziert werden. Die Massnahme ersetzt die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge «Reduktion von Herbiziden im Obst- und Rebbau». Die Teilnahme bleibt wie bisher flächenspezifisch. Die Verpflichtungsdauer beträgt neu 4 Jahre.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden.
  • Die Anforderungen müssen auf der angemeldeten Fläche während vier aufeinanderfolgenden Jahren eingehalten werden.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

KulturObstbau in AnlagenRebbauBeerenbauPermakulturMehrjährige Gewürz- und MedizinalpflanzenHopfen, Rhabarber, Spargel
Äpfel, Birnen, Quitten, Kirschen, Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen, Pfirsiche, Kiwis, Holunder, Nussbäume, Kaki,
Feigen, Haselnuss, Mandeln, Oliven und Edelkastanien ausserhalb von Selven
Kleinräumige Mischung verschiedener Kulturen mit mehr als 50 % Spezialkulturen auf einer Fläche
Höhe des Beitrages/Jahr1000.-/ha1000.-/ha1000.-/ha1000.-/ha1000.-/ha1000.-/ha

Ausnahmen

  • Eine gezielte, punktuelle Behandlung (bspw. mit einer Rückenspritze) mit Blattherbiziden ist erlaubt, um beim Mähen oder bei mechanischer Unkrautbekämpfung den Bereich direkt um den Stock beziehungsweise um den Stamm frei zu halten.
  • Die Anzahl der Behandlungen ist nicht limitiert.

Zu beachten

  • Eine Einzelstockbekämpfung mit Herbiziden von Problempflanzen in den Reihen oder zwischen den Reihen ist nicht erlaubt.
  • Eine Bandbehandlung (ehem. M1) ist nicht zulässig.
  • Die angemeldeten Flächen dürfen während der Verpflichtungsdauer von 4 Jahren nicht gewechselt werden.
  • Für folgende Kulturen wird kein Beitrag ausgerichtet:
    • Biodiversitätsförderflächen, mit Ausnahme von Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.
    • Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau (Hochtunnel und Gewächshaus).
Fadengerät: Das oberflächige Abschlagen des Unterbewuchses ist vor allem an Standorten mit hohen Niederschlägen ein geeignetes Mittel, um die Gräser im Baumstreifen kurz zu halten. (Foto: D. Szalatnay)

Hackgerät: Bodenbearbeitungen mit einem Hackgerät zur Unkrautunterdrückung müssen mehrmals und nur bei guten Bedingungen durchgeführt werden. (Foto: D. Szalatnay)

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt flächenbezogen für die Verpflichtungsdauer von 4 Jahren.
  • Es können verschiedene Flächen für unterschiedliche PSB-Massnahmen angemeldet werden (z. B. eine Fläche für Herbizidverzicht, eine andere Fläche für Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte).
  • Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art.100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt.
  • Bei einer ersten Abmeldung während der Verpflichtungsdauer von vier Jahren erhält der Betrieb für die betreffende Fläche keinen PSB ausbezahlt.
  • Ab einer zweiten Abmeldung innerhalb derselben Verpflichtungsdauer wird die Abmeldung als Mangel beurteilt.

Kombination mit anderen Beiträgen

Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte

Der Beitrag kann mit dem PSB Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte kombiniert werden.

Bewachsener Rebberg; Foto: AGRIDEA, Lucia Bernasconi

Angemessene Bedeckungs des Bodens im Rebbau

Der Beitrag kann mit der angemessenen Bodenbedeckung im Rebbau kombiniert werden.

Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft

Die beiden Beiträge können kombiniert werden. Für den Anbau sind nur Pflanzenschutzmittel und Dünger aus der biologischen Landwirtschaft erlaubt.

Biologische Produktion

Betriebe, welche biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

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