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Ackerbau Direktzahlungen

Effizienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau

Die Nährstoffbilanz der Schweizer Landwirtschaft zeigt einen Überschuss an Stickstoff und Phosphor. Dieser Stickstoffüberschuss entspricht mehrheitlich den Verlusten in die Umwelt. In Form von Ammoniak, Lachgas oder Nitrat kann dieser Stickstoff die Umwelt massgeblich beeinträchtigen.

Inhaltsverzeichnis

Dieser neue Beitrag soll die effiziente Nutzung von Stickstoffdüngern auf dem Ackerland der Betriebe fördern. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der Suisse-Bilanz. Das Ziel der Massnahme ist es, das Risiko von Stickstoffverlusten in die Umwelt zu reduzieren.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn laut der Suisse-Bilanz der Anteil des auf dem Betrieb verfügbaren Stickstoffs Nverf (Hof-, Recycling- und Mineraldünger zusammen) 90 % des Stickstoffbedarfs der Kulturen nicht übersteigt.
  • Für die Auszahlung des Beitrags ist die abgeschlossene Suisse-Bilanz des Vorjahres massgebend.
  • Anstelle der Suisse-Bilanz kann auch eine vereinfachte Nährstoffbilanzierung nach Anhang 1 Ziffer 2.1.9a DZV gerechnet werden.
  • Betriebe, die von der Nährstoffbilanzierung befreit sind (Anhang 1 Ziffer 2.1.9 DZV), müssen keine Suisse-Bilanz und keine vereinfachte Nährstoffbilanzierung rechnen.
Der Anteil des auf dem Betrieb verfügbaren Stickstoffs Nverf kann im Formular F der Suisse-Bilanz überprüft werden. Die gelb markierte Zahl in der Abbildung oberhalb muss kleiner als 90 % sein.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

  • Der Beitrag wird für die gesamte Ackerfläche bezahlt (inklusive Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche).
  • Die Höhe der Beitrags beträgt CHF 100.-/ha Ackerfläche.

Zu beachten

  • Die Betriebe, die den gesamten ÖLN oder die ausgeglichene Düngerbilanz überbetrieblich erfüllen (ÖLN-Gemeinschaft) können die Voraussetzung überbetrieblich erfüllen.
  • Für Betriebe mit Flächen im Ausland umfasst die gesamthafte Erfüllung pro Betrieb nur die Flächen im Inland.

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt jährlich.

Kombination mit anderen Beiträgen

Herbizidverzicht

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Herbizide» kombiniert werden.

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf PSM» kombiniert werden.

Seminatrici dirette

Schonende Bodenbearbeitung

Der Beitrag kann mit dem Beitrag «Schonende Bodenbearbeitung» kombiniert werden.

Angemessene Bedeckung des Bodens

Der Beitrag kann mit dem PSB « Angemessene des Bodens» kombiniert werden.

Biologische Produktion

Betriebe, die biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weiterführende Informationen

  • Absenkpfad Nährstoffe – Agripedia-Seite mit ausführlichen Informationen zur effizienten Stickstoffnutzung
  • Drehscheibe Ammoniak – Praxisbeispiele, Erfahrungsberichte und neuste technische Informationen zu Möglichkeiten zur Emissionsminderung im Stall, bei der Fütterung der Tiere, der Lagerung und Ausbringung der Hofdünger
Impressum

Titelbild: Nadia Frei, AGRIDEA

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