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Bewirtschaftung mit Hilfsmittel der biologischen Landwirtschaft in Dauerkulturen

In der biologischen Landwirtschaft wird auf chemische Pflanzenschutzmittel und mineralische Dünger verzichtet. Damit können Risiken für Gewässer, Anwender und die Biodiversität weitgehend reduziert werden.

Inhaltsverzeichnis

Mit diesem neuen Produktionssystembeitrag (PSB) soll die Möglichkeit geboten werden, auf einzelnen oder mehreren Flächen des Betriebs den biologischen Anbau besser kennenzulernen. Betriebe können während mehrerer Jahre Erfahrungen mit dem biologischen Anbau ihrer Dauerkulturen sammeln, was den Übergang von der konventionellen zur biologischen Landwirtschaft erleichtern soll. Dies im Unterschied zum Anbau nach Bio-Verordnung, der eine biologische Produktion auf dem gesamten Betrieb, auf einer Produktionsstätte oder auf der gesamten Dauerkulturfläche (z. B. alle Rebflächen) auf dem Betrieb erfordert.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Für den Anbau dürfen nur Pflanzenschutzmittel und Dünger eingesetzt werden, die in der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (Bio-Verordnung) (Siehe auch Betriebsmittelliste FiBL) gelistet sind.
  • Die Anforderungen müssen auf der angemeldeten Fläche während vier aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt werden, ausser wenn der gesamte Betrieb während der Verpflichtungsdauer auf die biologische Landwirtschaft gemäss der Bio-Verordnung umstellt.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

KulturObstbau in ObstanlagenRebbauBeerenbauPermakultur
Äpfel, Birnen, Quitten, Kirschen, Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen, Pfirsiche, Kiwis, Holunder, Nussbäume, Kaki,
Feigen, Haselnuss, Mandeln, Oliven und Edelkastanien ausserhalb von Selven
Kleinräumige Mischung verschiedener Kulturen mit mehr als 50 % Spezialkulturen auf einer Fläche
Höhe des Beitrages/Jahr1600.-/ha1600.-/ha1600.-/ha1600.-/ha

Zu beachten

  • Für Flächen mit diesem Beitrag ist eine Kennzeichnung der Produkte nach Bio-Verordnung nicht erlaubt.
  • Bei einer Umstellung auf biologische Landwirtschaft können diese Beiträge nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Der Beitrag für einen Betrieb wird höchstens für acht Jahre ausgerichtet. Sobald die erste Fläche angemeldet wird, beginnt die Periode von acht Jahren.
  • In der laufenden Periode können jährlich neue Flächen angemeldet werden.
  • Die Flächen dürfen bei einer Dauerkultur während der Verpflichtungsdauer von 4 Jahren nicht gewechselt werden.
  • Kein Beitrag wird ausgerichtet für Flächen, für die ein Beitrag nach Art. 66 DZV (Beitrag für biologische Landwirtschaft) ausgerichtet wird .

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt flächenbezogen für die Verpflichtungsdauer von 4 Jahren.
  • Es können auf derselben Fläche mehrere PSB-Massnahmen kombiniert werden (z. B. Bewirtschaftung mit Bio-Hilfsmitteln und Nützlingsstreifen, oder Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte);
  • Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art.100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt.
  • Bei einer ersten Abmeldung während der Verpflichtungsdauer von vier Jahren erhält der Betrieb für die betreffende Fläche keinen PSB ausbezahlt.
  • Ab einer zweiten Abmeldung innerhalb derselben Verpflichtungsdauer wird die Abmeldung als Mangel beurteilt.

Kombination mit anderen Beiträgen

Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte

Diese beiden Beiträge können kombiniert werden. Nach der Blüte wird auf den Einsatz bestimmter PSM verzichtet.

Verzicht auf Herbizide

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden» kombiniert werden

Bewachsener Rebberg; Foto: AGRIDEA, Lucia Bernasconi

Angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau

Der Beitrag kann mit der angemessenen Bodenbedeckung im Rebbau kombiniert werden.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

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