Verzicht auf Herbizide im Gemüsebau und einjährigen Beeren
- Angemessene Bedeckung des Bodens im Gemüsebau und einjährigen Beeren
- Schonende Bodenbearbeitung im Gemüsebau und einjährigen Beeren
- Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüsebau und einjährigen Beeren
- Verzicht auf Herbizide im Gemüsebau und einjährigen Beeren
- Effizienter Stickstoffeinsatz im Gemüsebau und einjährigen Beeren
Die Massnahme ersetzt den bisherigen Ressourceneffizienzbeitrag «Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche». Die Teilnahme bleibt wie bisher flächenspezifisch.
Voraussetzungen für die Beiträge
- Auf der angemeldeten Fläche muss während eines Jahres auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet werden.
- Der Herbizidverzicht kann wie bisher im REB auch, vollständig oder teilweise durch Bandbehandlungen, erfolgen.
Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages
Kultur | Einjähriges Freilandgemüse (ohne Konservengemüse) | Einjährige Beeren | Einjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen |
Höhe des Beitrages/Jahr | 1000.-/ha | 1000.-/ha | 1000.-/ha |
Ausnahmen
Folgende Behandlungen sind während der Referenzperiode (Kalenderjahr) erlaubt:
- Einzelstockbehandlungen;
- Bandbehandlung ab der Saat auf maximal 50 % der Fläche.
Zu beachten
- Für folgende Kulturen wird kein Beitrag ausgerichtet:
- Biodiversitätsförderflächen;
- Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche;
- Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau (Hochtunnel und Gewächshaus);
- Anbau von Pilzen.
- Für Freiland-Konservengemüse, Tabak und Wurzel der Treibzichorie gelten die Bestimmungen der Ackerkulturen.
- Bei Kulturen, welche sich über zwei Jahre erstrecken (z. B. Erdbeeren) beginnt die Referenzperiode mit der Aussaat oder der Pflanzung und erstreckt sich über das gesamte Kalenderjahr.
- Einzelstockbehandlungen sind Behandlungen mit Herbiziden, die zum Beispiel mit der Rücken- bzw. Handspritze durchgeführt werden. Verfahren, welche die Problempflanzen maschinenbasiert (z. B. durch digitale Bilderkennung) identifizieren und durch gezielte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bekämpfen, können als äquivalent zur Einzelstockbehandlung anerkannt werden. (Infonotiz des BLW zu Einsatz von PSM anhand detektionsbasierter Applikation)
Anmeldung und Abmeldung
- Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
- Die Anmeldung erfolgt jährlich und flächenbezogen.
- Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art. 100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt.
Kombination mit anderen Beiträgen
Angemessene Bedeckung des Bodens
Der Beitrag kann mit dem Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens kombiniert werden. Gesamtbetriebliche Bodenbedeckung auf mind. 70 % der Fläche.
Der Beitrag kann mit dem Beitrag für schonende Bodenbearbeitung kombiniert werden.
Verzicht auf Insektizide und Akarizide
Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Insektizide und Akarizide im einjährigen Gemüse- und Beerenbau» kombiniert werden.
Dieser Beitrag kann mit dem Beitrag für effizienten Stickstoffeinsatz kombiniert werden.
Biologische Produktion
Betriebe, welche biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.
Weiterführende Informationen
- Unkrautregulierung im Bio-Gemüsebau – Zahlreiche Informationen zur Mechanische Unkrautregulierung im Gemüsebau
- FiBL-Publikationen zur Unkrautregulierung
Impressum
Titelbild: Nadia Frei, AGRIDEA
Grafiken/Illustrationen: Numa Courvoisier, AGRIDEA