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Ackerbau Direktzahlungen

Verzicht auf Herbizide im Ackerbau

Im Rahmen des Aktionsplanes Pflanzenschutzmittel des Bundes soll der Herbizideinsatz reduziert werden, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu mindern. Anwendungen von Herbiziden sollen je nach Möglichkeit durch mechanische Unkrautbekämpfungsmethoden oder andere agronomische Lösungen, wie beispielsweise Untersaaten, ersetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Dieser Produktionssystembeitrag (PSB) ersetzt den bisherigen Ressourceneffizienzbeitrag (REB) «Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche». Neu muss die Massnahme gesamtbetrieblich auf allen Flächen einer Kultur umgesetzt werden und nicht wie bisher nur parzellenspezifisch. Als Beginn der Referenzperiode gilt neu bereits die Ernte der vorangehenden Hauptkultur und nicht erst der Saatzeitpunkt der beitragsberechtigten Hauptkultur.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden gilt ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der Hauptkultur.
  • Die Anforderungen müssen auf allen Flächen einer angemeldeten Kultur (Kulturcode) auf dem gesamten Betrieb erfüllt werden.
  • Der Herbizidverzicht kann wie bisher im REB auch, vollständig oder teilweise durch Bandbehandlungen, erfolgen.
Von der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der angemeldeten Hauptkultur muss auf Herbizide verzichtet werden

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

Kultur– Raps
– Kartoffeln
– Freiland­konservengemüse
– Übrige Hauptkulturen der oAF (inkl. Tabak und Chicorée)
– Getreide in weiter Reihe
– Biodiversitäts­förderflächen
– Nützlingsstreifen
Höhe des Beitrages/Jahr600.-/ha250.-/haKeine Beiträge
  • Für Biodiversitätsförderflächen BFF (mit Ausnahmen von Getreide in weiter Reihe) und Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche wird kein Beitrag ausgerichtet.

Ausnahmen

Teilverzicht

Ein Herbizideinsatz ist unter den folgenden Bedingungen erlaubt:

Bandbehandlungen

Bandbehandlungen sind erlaubt, vorausgesetzt die Fläche des Spritzbandes ist nicht grösser (max. 50 %) als die mechanisch bearbeiteten Zwischenreihen.

Bandbehandlung mit den üblichen Abständen im Ackerbau

Zu beachten

  • Die Massnahmen zum Herbizidverzicht müssen gesamtbetrieblich auf allen Flächen einer Kultur umgesetzt werden. Deshalb muss der Unkrautdruck und das Risiko eines Herbizidverzichts auf allen Parzellen mit derselben Kultur beurteilt werden.
  • Ganzflächige chemische Stoppelbehandlungen sind nicht erlaubt, da die Umsetzung ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur erfolgen muss. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Problemunkräutern wie Quecken oder Disteln führen.
  • Einzelstockbehandlungen sind Behandlungen mit Herbiziden, die zum Beispiel mit der Rücken- bzw. Handspritze durchgeführt werden. Verfahren, welche die Problempflanzen maschinenbasiert (z. B. durch digitale Bilderkennung) identifizieren und durch gezielte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bekämpfen, können als äquivalent zur Einzelstockbehandlung anerkannt werden (BLW-Infonotiz detektionsbasierter Applikation).

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt jährlich und kulturbezogen.
  • Wenn sich der Unkrautdruck nachteilig auf eine Kultur auswirkt und eine Herbizidbehandlung erfordert, muss die Kultur abgemeldet werden. Die Meldung ist beim zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt zu machen. Die Abmeldung wird berücksichtigt, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt (Art. 100 DZV ).

Kombination mit anderen Beiträgen

Seminatrici dirette

Schonende Bodenbearbeitung

Die beiden Beiträge sind kummulierbar. Wird auf Herbizide verzichtet, darf bei der schonenden Bodenbearbeitung unter gewissen Voraussetzungen ein Pflug eingesetzt werden.

Angemessene Bedeckung des Bodens

Der Beitrag kann mit dem PSB « Angemessene Bedeckung des Bodens» kombiniert werden.


Effizienter Stickstoffeinsatz

Der Beitrag kann mit dem Beitrag für effizienten Stickstoffeinsatz kombiniert werden.

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf PSM» kombiniert werden.

Biologische Produktion

Betriebe, die biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Nadia Frei, AGRIDEA

Grafiken/Illustrationen: AGRIDEA

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