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Direktzahlungen Ackerbau

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau

Pflanzenschutzmittel helfen, die Qualität und den Ertrag im Ackerbau zu sichern. Sie bergen aber auch Risiken für die Umwelt und Gesundheit. Mit diesem Beitrag soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

This entry is part 1 of 5 in the series Produktionssystembeiträge Ackerbau

Dieser neue Produktionssystembeitrag (PSB) ersetzt den ehemaligen «Extenso»- Beitrag. Der Beitrag wird für den Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden und Insektiziden ausgerichtet. Die Verwendung von Herbiziden ist in diesem PSB erlaubt. Neu können die Massnahmen auch bei Zuckerrüben und Kartoffeln umgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Beim Anbau der Kulturen wird auf den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsregulatoren und Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte verzichtet (Anhang 1, Teil A Pflanzenschutzmittelverordung (PSMV).
  • Die Anforderungen müssen auf allen Flächen einer angemeldeten Kultur (Kulturcode) auf dem gesamten Betrieb erfüllt werden.
  • Die Anforderungen sind von der Saat der Hauptkultur bis zu derer Ernte einzuhalten.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

Für die folgenden Kulturen wird ein Beitrag ausgerichtet:

Kultur– Getreide (inkl. Getreide in weiter Reihe)
– Lein
– Sonnenblumen
– Erbsen
– Wicken
– Bohnen
– Lupinen
– Kichererbsen
– Mischungen von Körner-
leguminosen mit Getreide
oder Leindotter
– Raps
– Kartoffeln
– Zuckerrüben
– Freilandkonserven-
gemüse

– Mais
– Soja
– Linsen
– Hirse
– Getreide siliert
– Spezialkulturen
– Biodiversitäts­förderflächen
– Nützlingsstreifen
Höhe des
Beitrages/Jahr
400.-/ha800.-/haKeine Beiträge

Ausnahmen

Folgende Behandlungen dürfen angewendet werden:

  • Molluskizide auf Basis von Eisen-III-Phosphat oder Metaldehyd;
  • Saatgutbeizungen (Achtung bei IP-Suisse Produktion);
  • Natürliche Abwehrstimulanzien auf Basis von Laminarin im Getreide (z. B. Iodus40);
  • Organismen und Grundstoffe nach Anhang 1, Teil B, C und D Pflanzenschutzmittelverordung (PSMV) (z. B. Coniothyrium minitans gegen Sclerotinia oder Bacillus thuringiensis gegen Kartoffelkäfer);
  • Insektizide auf der Basis von Kaolin im Rapsanbau (z. B. Surround);
  • Fungizide im Kartoffelanbau;
  • Paraffinöl im Pflanzkartoffelanbau (z. B. Parafol, Weissöl, Zofal-D).
  • Schwefel zur Blattdüngung (Präparate ohne W-Nummer) ist erlaubt. Der Einsatz von Blattdünger sollte aber nur bei tatsächlichem Düngebedarf erfolgen.
  • Bei der Produktion von Saatgut sind weitere Ausnahmen möglich.

Zu beachten

  • Die Anforderungen sind praktisch identisch an jene des ehemaligen Extenso-Beitrages.
  • Betriebe mit Flächen im Ausland müssen die Anforderungen nur auf den Flächen im Inland einhalten.
  • Erbsen, Bohnen, Wicken, Lupinen und Kicherebsen müssen zur Körnergewinnung bestimmt sein, um beitragsberechtigt zu sein. Die Bedingung, dass Kulturen im reifen Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden müssen, wurde aufgehoben.
  • Für Futterweizen wird der Beitrag ausgerichtet, wenn die angebaute Weizensorte in der Liste der für empfohlenen Sorten aufgeführt ist.
  • Diese Massnahme ersetzt bei den Zuckerrüben den REB «Reduktion von Pflanzenschutzmitteln».
  • Für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung welche die Anforderungen an den Beitrag «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» erfüllen oder nach biologischen Richtlinien produziert werden, wird ein zusätzlicher Einzelkulturbeitrag von 200.-/ha ausbezahlt. .
  • Die Anforderungen der IP-Suisse-Produktion können von den Anforderungen dieses Beitrages abweichen.

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt jährlich und kulturbezogen.
  • Wenn sich der Schädlings- oder Krankheitsdruck nachteilig auf eine Kultur auswirkt und eine Pflanzenschutzmittelbehandlung erforderlich wird, muss die Kultur abgemeldet werden. Die Meldung ist beim zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt zu machen. Die Abmeldung wird berücksichtigt, wenn sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt (Art. 100 DZV ).

Kombination mit anderen Beiträgen

Herbizidverzicht

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Herbizide» kombiniert werden.

Seminatrici dirette

Schonende Bodenbearbeitung

Der Beitrag kann mit dem PSB « Schonende Bodenbearbeitung » kombiniert werden.

Angemessene Bedeckung des Boden

Der Beitrag kann mit dem PSB « Angemessene Bedeckung des Bodens» kombiniert werden.

Effizienter Stickstoffeinsatz

Der Beitrag kann mit dem Beitrag für effizienten Stickstoffeinsatz kombiniert werden.

Biologische Produktion

Betriebe, welche biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Zuckerrüben

Zusätzlich zum Einzelkulturbeitrag gibt es für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung einen Zusatzbeitrag von CHF 200.-/ha bei Erfüllung des Beitrages «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» oder biologischem Anbau.

Weiterführende Informationen

  • Forum Ackerbau – Versuchsergebnisse zu Weizen-, Gerste- und Rapsanbau unter ÖLN- und Extensobedingungen
Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

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