Aktuelle rechtliche Grundlage

Die Gesetzeslage zum Einsatz von Insekten als Futter- aber auch als Lebensmittel kann durchaus verwirrend sein. Hier sollen zunächst nur die Grundlagen aufgeführt werden. Weiterführende Informationen finden sich unter den Verlinkungen.
Verbot von tierischen Mehlen als Futtermittel für Nutztiere
Tierische Proteine als Futtermittel wurden bereits 1990 im Rahmen der Bekämpfung von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) verboten. Diese Verbote sind in der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP, SR 916.441.22) festgelegt, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) fällt. Die Europäische Union hat kürzlich einige Bestimmungen gelockert, die demnächst auch von der Schweiz übernommen werden sollten. Die Vernehmlassung dazu wurde im Herbst 2023 veranlasst und läuft derzeit.
Aktuelle Regelungen in Bezug auf Futterinsekten
Verarbeitete Insekten
Verarbeitete Insekten, also tote oder getrocknete Larven, Proteinmehl sowie das extrahierte Fett, gelten rein rechtliche als Tiermehl und fallen damit unter die Regelungen und Richtlinien der VTNP. In Anhang 4.1 der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR 916.307.1) sind die Stoffe aufgeführt, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung eingeschränkt oder verboten ist, und es wird in Teil 3 auf die Artikel 27 bis 34 VTNP verwiesen. Die Verbote sind in Art. 27 VTNP festgehalten, allgemeine Ausnahmen in Art. 28. Die spezifischen Ausnahmen für Nutztiere sind in den Artikeln 29 bis 32 aufgeführt, die Ausnahmen für Heimtiere in den Artikeln 33 und 34. Die Insektenarten, die zur Proteingewinnung verwendet werden dürfen, sind in Art. 31a aufgelistet. Derzeit dürfen Insekten nur an Wassertiere verfüttert werden (Art. 31a).
Lebende Insekten
Die Verfütterung von lebenden Insekten ist nicht eindeutig geregelt. Eine Verfütterung an Nutztiere unter Einhaltung der geltenden Vorschriften ist in der Praxis allerdings kaum umsetzbar (z.B. Einschliessungsverordnung in Bezug auf invasive wirbellose Arten; ESV, SR 814.912 Art. 5). Laut BLV ist über die Risiken der Verfütterung von unverarbeiteten, rohen Insekten noch nicht ausreichend Information vorhanden. Die möglichen Gefahren übersteigen aber vermutlich die, die durch die Aufnahme „wilder“ Insekten durch Hühner oder Schweine besteht. Kontrollierter kann die Verfütterung im Heimtierbereich an Reptilien oder Amphibien in geschlossenen Terrarien stattfinden.
Mehr zur Verfütterung lebender Insekten hat das BLV im Merkblatt „Verfütterung von lebenden Insekten an Tiere“ zusammengefasst.