Der ökologische Leistungsnachweis
Von der IP zum ÖLN
Nach dem Motto «So wenig wie möglich, so viel wie nötig», setzen Landwirtschaftsbetriebe nur so viele Betriebsmittel ein wie unbedingt notwendig. Das schont die Ressourcen und entlastet die Umwelt. Die IP setzt dabei auf natürliche Regulationsmechanismen und geschlossene Nährstoffkreisläufe.
In der Schweiz ist der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) Grundlage für den Erhalt sämtlicher Direktzahlungen. Ausgenommen davon sind die Sömmerungsbeiträge. Die Prinzipien des ÖLN sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgelegt.
Die ökologischen Ziele der Agrarpolitik
- Förderung der natürlichen Artenvielfalt
- Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser
- Reduktion der Phosphorbelastung in Oberflächengewässern
- Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern
- Tiergerechte Haltung der Nutztiere
Damit diese Ziele erreicht werden, muss der Betrieb zahlreiche Anforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen gehören:
- Anlage und Pflege von Biodiversitätsförderflächen
- Ausgeglichene Düngerbilanz
- Geregelte Fruchtfolge
- Anlage von Pufferstreifen
- Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach dem Schadschwellenprinzip
- Bodenschutzmassnahmen
- Einhalten der relevanten Umwelt- und Tierschutzgesetze
Gesamtbetrieblichkeit: Der ÖLN ist gesamtbetrieblich. Das heisst, dass der gesamte Betrieb nach den Vorgaben des ÖLN bewirtschaftet werden muss. Weitere allgemeine Bedingungen finden Sie hier.
Die KIP-Richtlinien
Die KIP-Richtlinien fassen die Anforderungen des ÖLN übersichtlich zusammen. Damit erhalten Landwirtschaftsbetriebe einen guten Überblick über die aktuell gültigen Bestimmungen. Die KIP-Richtlinien werden von der Koordinationsgruppe Integrierte Produktion Deutschschweiz und Tessin (KIP) herausgegeben und jährlich aktualisiert.
Einhaltung weiterer Gesetze: Wenn Sie Direktzahlungen beanspruchen, müssen die landwirtschaftlich bedeutsamen Bestimmungen in Gewässerschutz-, Umweltschutz-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung sowie der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden.
Nachweispflicht: Wenn Sie Direktzahlungen beantragen, müssen Sie der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass Sie den gesamten Betrieb nach den vorliegenden Richtlinien bewirtschaften.
ÖLN-Regelungen für die Spezialkulturen
Der ÖLN gilt grundsätzlich auch für die Spezialkulturen. Die jeweiligen Fachorganisationen erarbeiten für die Spezialkulturen spezifische Regelungen, die als gleichwertig vom BLW anerkannt werden. Folgende Fachorganisationen sind berechtigt, solche ÖLN-Regelungen zu erarbeiten:
Weiterführende Informationen
Für die Produktion von Saat- und Pflanzgut sowie für Betriebe mit Zierpflanzen und anderen gärtnerischen Kulturen gibt es einige spezifische Auflagen, die es zu beachten gilt.
KIP-Richtlinien, AGRIDEA
KIP-Richtlinien: Übersicht der Änderungen, AGRIDEA
ÖLN bei Kurzpacht (BLW, Oktober 2018)
Fruchtfolgerichtlinien im Gemüsebau, VSGP
ÖLN-Anforderungen im Gemüsebau – Bodenschutz, VSGP
Richtlinien «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau der Schweiz», Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen im Obstbau, Schweizer Obstverband (SOV)
Basisanforderungen für den ÖLN im Weinbau, Vitiswiss
Aufzeichnungshilfsmittel
- ÖLN-Kalender, AGRIDEA
- Feldkalender, AGRIDEA
- Parzellenblatt, AGRIDEA
- Wiesenkalender, AGRIDEA
- Wiesenjournal AGFF, AGRIDEA
- Fruchtfolgerapport, AGRIDEA
- Auslaufjournal für alle Tierkategorien, AGRIDEA
- Biodiversitätsförderflächen (BFF), AGRIDEA
- Kontrollblatt Düngemitteleinsatz, AGRIDEA
Software für den ÖLN
- NACHWEIS Hilfsmittel für die komplette ÖLN/Bio-Nachweispflicht (Einzelverarbeitung), AGRIDEA
- Farmmanagement- und Informationssystem, Barto
- eFeldkalender
- Agroplus Technik, AGROPLUS Software AG
- IPS App Feldkalender, IP Suisse
Impressum
Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA