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Direktzahlungen Agrarpolitik

Der ökologische Leistungsnachweis

Der ÖLN orientiert sich an den Prinzipien des integrierten Landbaus (Integrierte Produktion = IP). Bei der IP wird der Betrieb als Einheit verstanden. Es stehen der Gesamtbetrieb und seine Menschen im Zentrum. Sie ist eine umweltschonende Landnutzungsform zur Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und Rohstoffe.

Inhaltsverzeichnis

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Von der IP zum ÖLN

Nach dem Motto «So wenig wie möglich, so viel wie nötig», setzen Landwirtschaftsbetriebe nur so viele Betriebsmittel ein wie unbedingt notwendig. Das schont die Ressourcen und entlastet die Umwelt. Die IP setzt dabei auf natürliche Regulationsmechanismen und geschlossene Nährstoffkreisläufe.

In der Schweiz ist der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) Grundlage für den Erhalt sämtlicher Direktzahlungen. Ausgenommen davon sind die Sömmerungsbeiträge. Die Prinzipien des ÖLN sind in der Direktzahlungsverordnung des Bundes festgelegt.

Die ökologischen Ziele der Agrarpolitik

  • Förderung der natürlichen Artenvielfalt
  • Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser
  • Reduktion der Phosphorbelastung in Oberflächengewässern
  • Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern
  • Tiergerechte Haltung der Nutztiere

Damit diese Ziele erreicht werden, muss der Betrieb zahlreiche Anforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen gehören:

Gesamtbetrieblichkeit: Der ÖLN ist gesamtbetrieblich. Das heisst, dass der gesamte Betrieb nach den Vorgaben des ÖLN bewirtschaftet werden muss. Weitere allgemeine Bedingungen finden Sie hier.

Die KIP-Richtlinien

Die KIP-Richtlinien fassen die Anforderungen des ÖLN übersichtlich zusammen. Damit erhalten Landwirtschaftsbetriebe einen guten Überblick über die aktuell gültigen Bestimmungen. Die KIP-Richtlinien werden von der Koordinationsgruppe Integrierte Produktion Deutschschweiz und Tessin (KIP) herausgegeben und jährlich aktualisiert.

Einhaltung weiterer Gesetze: Wenn Sie Direktzahlungen beanspruchen, müssen die landwirtschaftlich bedeutsamen Bestimmungen in Gewässerschutz-, Umweltschutz-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung sowie der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden.

Nachweispflicht: Wenn Sie Direktzahlungen beantragen, müssen Sie der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass Sie den gesamten Betrieb nach den vorliegenden Richtlinien bewirtschaften.

ÖLN-Regelungen für die Spezialkulturen

Der ÖLN gilt grundsätzlich auch für die Spezialkulturen. Die jeweiligen Fachorganisationen erarbeiten für die Spezialkulturen spezifische Regelungen, die als gleichwertig vom BLW anerkannt werden. Folgende Fachorganisationen sind berechtigt, solche ÖLN-Regelungen zu erarbeiten:

Weiterführende Informationen

Für die Produktion von Saat- und Pflanzgut sowie für Betriebe mit Zierpflanzen und anderen gärtnerischen Kulturen gibt es einige spezifische Auflagen, die es zu beachten gilt.

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

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