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Agrarpolitik

Koordinationsgruppe Integrierte Produktion – KIP

Erfahren Sie mehr über die Koordinationsgruppe Integrierte Produktion (KIP), wie sie entstand und wofür sie steht.

Inhaltsverzeichnis

Seit 1995 engagiert sich die KIP für einen glaubwürdigen Vollzug!

Wie entstand die KIP?

Die Integrierte Produktion (IP) ist seit 1993 zentraler Bestandteil des Schweizer Direktzahlungssystems. Schnell wurde deutlich, dass die IP-Richtlinien in der Praxis unterschiedlich ausgelegt werden. Die AGRIDEA (vormals LBL) erkannte den Koordinationsbedarf und gründete das Netzwerk KIP, das sich seither für einen einheitlichen Vollzug in der Deutschschweiz und mittlerweile auch im Tessin einsetzt. Der Name «KIP» stand seinerzeit für «Koordinationsgruppe IP-Richtlinien Deutschschweiz». Nach der Umbenennung von IP in Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN wurde der Name beibehalten. Seit das Tessin dabei ist, nennt sie sich «Koordinationsgruppe ÖLN-Richtlinien Tessin und Deutschschweiz».

Wer ist die KIP und was sind ihre Ziele?

Die KIP besteht aus Fachkräften von kantonalen Vollzugsstellen, Kontrollstellen sowie Beratungs- und Branchenorganisationen, die sehr gut untereinander und mit anderen Akteuren aus dem Vollzug vernetzt sind. Sie pflegen auch einen engen Austausch mit den Bundesämtern BLW und BLV, der KOLAS, den Mitgliedern der Erfa 17020 und der PIOCH.

Die KIP stellt für den Vollzug ihr breites Fachwissen zur Verfügung und arbeitet aktiv in Arbeitsgruppen mit. Durch ihre langjährige Erfahrung ist die KIP in der Lage, bei Verordnungsänderungen Empfehlungen für den Vollzug auszuarbeiten und neue Ideen einzubringen. Das oberste Ziel der KIP ist seit 1995 ein glaubwürdiger Vollzug. Die KIP setzt sich dafür ein, dass die Bereiche ÖLN, Tierschutz, Gewässerschutz und die verschiedenen Direktzahlungsprogramme in der Deutschschweiz und dem Tessin einheitlich vollzogen werden.

Die Arbeitsweise der KIP

Die KIP-Mitglieder treffen sich regelmässig und tauschen sich zu aktuellen Vollzugsthemen aus mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen zu definieren. Seit 1995 ist die KIP Herausgeberin der KIP-Richtlinien. Diese Richtlinien fassen die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung in leicht verständlicher Sprache zusammen. Sie sorgen für die einheitliche Umsetzung und dürfen daher in keinem Bauernhaushalt fehlen. Sie werden jährlich aktualisiert und vom BLW genehmigt. Ausserdem arbeiten die Mitglieder der KIP an weiteren Merkblättern mit, um den Vollzug zu unterstützen. So haben sie z. B. das Pufferstreifenmerkblatt massgeblich mitgestaltet.

Das BLW und die KIP haben einen grossen gemeinsamen Nenner: einen glaubwürdigen Vollzug. Die KIP ist deshalb für das BLW einer der wichtigsten Partner, wenn es um die Weiterentwicklung des ÖLN und der Direktzahlungsprogramme geht. Die langjährige Erfahrung aus dem praktischen Vollzug ist für uns von unschätzbarem Wert. Beispielsweise basiert das risikobasierte Kontrollsystem 2020 in seinem Ursprung auf einer Idee, die in der KIP geboren und dank Arbeitsgruppensitzungen mit KIP-Mitgliedern immer weiter konkretisiert und entwickelt wurde. Stets standen dessen Umsetzbarkeit und Glaubwürdigkeit im Zentrum und mit Sicherheit trug genau dies letztlich zur breiten Akzeptanz dieses neuen Kontrollsystems bei den Kantonen und Kontrollstellen bei.

Die Teilnahme an KIP-Sitzungen bieten zudem dem BLW immer die Möglichkeit, aktuelle Vollzugsthemen anzusprechen oder auch Fragen zur Vollzugspraxis zu stellen. Der Austausch mit der KIP lässt einen als Bundesmitarbeiter/-in die Möglichkeiten und Grenzen des Vollzugs erkennen und sorgt so für einen gesunden Realitätssinn.

Rahel Schelbert, wiss. Mitarbeiterin im Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen des Bundesamts für Landwirtschaft

Die KIP bringt die Vollzugs-, Inspektions- und Beratungsstellen der Deutschschweizer Kantone und des Tessins regelmässig an einen Tisch. Daraus resultiert ein harmonisierter und praxisnaher Vollzug im Bereich Direktzahlungen. Davon profitieren schlussendlich die Bewirtschafter/innen und auch die KuL/Carea als interkantonale Kontrollstelle.

Marcel von Ballmoos, Geschäftsleiter bei der KuL/Carea

Die KIP bildet ein ideales Bindeglied zwischen Theorie und Praxis: Die Verbindung zwischen immer komplexeren, rechtlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen einerseits und der innovativen und vielfältigen Praxis andererseits stellen Herausforderungen auf allen Vollzugsstufen dar. Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft der KIP-Mitglieder (Verwaltung/Beratung/Kontrolle) bildet sie eine kompetente, konsensorientierte Plattform für einen effizienten, effektiven und glaubwürdigen Vollzug landwirtschaftsrelevanter Vorgaben. Die KIP unterstützt sowohl die Erarbeitung vollzugstauglicher Instrumente (Stellungnahmen, Vertretungen in Arbeitsgruppen) wie auch die praxisorientierte Umsetzung (Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden).

Heiri Niederberger, Leiter Direktzahlungen beim Amt für Landwirtschaft Kt. Nidwalden

Im KIP-Arbeitssauschuss sind folgende Organisationen vertreten:

Kontakt: KIP Geschäftsstelle, c/o AGRIDEA, Martina Rösch, Vorsitzende der KIP Eschikon 28, 8315 Lindau, martinaroesch@agridea.ch, 052 354 97 39