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Agrarpolitik Direktzahlungen

Produktion von Saat- und Pflanzgut im ÖLN

Die folgenden Auflagen sind bei der Saat- und Pflanzgutproduktion im ÖLN zu beachten.

Inhaltsverzeichnis

This entry is part 9 of 11 in the series Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN)

Saatgetreide

Anbaupause: Vermehrungssaatgut auf den Stufen Prebasis, Basis und Z1: maximal 2 Anbaujahre hintereinander.

Saatkartoffeln

Pflanzenschutz: Spezifische Blattlausmittel und Öle auf den Stufen Prebasis und Basis und bei der Erzeugung von von zertifiziertem Pflanzgut der Klasse A erlaubt. Die Behandlung mit spezifischen Blattlausmitteln ist nur mit einer Sonderbewilligung von Agroscope erlaubt (ausser im Tunnelanbau).

Saatmais

Anbaupause: Mulchsaat, Untersaat oder Maiswiese: maximal 5 Anbaujahre hintereinander, dann 3 Jahre kein Mais. Übrige Anbauverfahren: maximal 3 Anbaujahre hintereinander, dann 2 Jahre kein Mais.

Pflanzenschutz: Herbizide sind im Vorauflaufverfahren als Flächenspritzung erlaubt.

Gras- und Kleesamenanbau

Pflanzenschutz: Für die Gras- und Kleesamenproduktion sind die auf der Grünfläche bewilligten Herbizide erlaubt. Beim Klee dürfen nur die dafür bewilligten Insektizide eingesetzt werden.

Anteil Biodiversitätsförderflächen: Der Saatzüchter muss grundsätzlich die BFF wie extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen, Buntbrachen, Rotationsbrachen oder Hecken mit Krautsäumen mit einer Isolationsdistanz von mehr als 300 Meter zur Samenkultur anlegen, damit kein Konflikt zwischen den Bewirtschaftungsauflagen für die Biodiversitätsförderung und Saatgutproduktion entsteht. Muss die Distanz aus zwingenden Gründen unterschritten werden, so kann der Kanton auf Gesuch hin Schnitttermine festlegen, welche von jenen in der Direktzahlungsverordnung abweichen und die Beiträge entsprechend kürzen. Die Flächen bleiben an die für den ÖLN obligatorischen Anteil Biodiversitätsförderflächen anrechenbar.

Impressum

Titelbild: Merel Gooijer, AGRIDEA

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