Themen
Gewässerschutz

Ist mein Betrieb fit für die Gewässerschutzkontrolle?

Anhand dieser Beispiele können Sie überprüfen, ob die 13 Kontrollpunkte zum Gewässerschutz auf Ihrem Betrieb erfüllt sind. Im Fall von Mängeln können Sie bereits vor einer Kontrolle entsprechende Massnahmen ergreifen.

Inhaltsverzeichnis

Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat 2018 eine Liste mit 13 Kontrollpunkten für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft herausgegeben und diese 2021 präzisiert. Diese Kontrollpunkte werden im Rahmen der Grundkontrolle überprüft. Ziel dieser Kontrolle ist es, die wichtigsten Risiken und möglichen Fehler festzustellen, damit Sie Massnahmen zu deren Beseitigung treffen können. Es geht darum, offensichtliche Mängel festzustellen. Dichtheitsprüfungen gehören nicht zum Kontrollumfang.

Grundprinzip: Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Schmierstoffe, Düngemittel etc. dürfen nicht in Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer, die Kanalisation, Schächte etc. gelangen. Bereits geringste Mengen können gravierende Gewässerverschmutzungen verursachen.

Die Kontrollpunkte betreffen landwirtschaftliche Bauten, die Pflanzenschutzmittel (PSM), Treibstoffe, Fette und Öle sowie diffuse Nährstoff- und PSM-Einträge.

Sie können mit Hilfe der Bilder und Hinweise selbst kontrollieren, ob Sie im Gewässerschutz fit sind. Im Fall von Mängeln ist es ratsam, rasch Massnahmen für deren Behebung zu treffen. Bei bestehenden Mängeln riskieren Sie sonst langwierige Prozesse und Kürzungen der Direktzahlungen.

Präzisierungen und Hinweise für das Sömmerungsgebiet sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

1 Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung des Hofes

1.1 Güllebehälter

Kein Mangel: Güllebehälter mit krustenartigen Kalkablagerungen. Tolerierbar, da kein Gülleaustritt.

Bild: E. Müller

Mangel: Güllelager zeigt grosse Risse.

marode güllegrube
Bild: AfU, SG
marode Güllegrube
Bild: AfU, SG
Bilder: AfU, SG

Mangel: Sichtbarer Gülleaustritt durch Risse oder Löcher in Güllebehälter

sichtbarer Gülleaustritt; Loch
Bilder: AfU, FR
Bilder: AfU, FR
Bilder: AfU, FR

Mangel: Rost an Güllebehältern oder Stahlbändern

Bild: AWEL, ZH
Bild: Lawa, LU
Bilder: Lawa, LU und AWEL, ZH

1.2 Mistlagerung

Gute Praxis: Randabschluss verhindert Mistsaftaustritt.

Konforme Situation: Randabschluss verhindert Mistsaftaustritt
Bild: AGRIDEA und Qualinova
Mistlager mit dichtem Randabschluss
Bild: AGRIDEA und Qualinova
Bilder: AGRIDEA und Qualinova AG

Mangel: Mist befindet sich ausserhalb der Lagerfläche und Mistsaft kann versickern.

Mist neben Mistlager
Bild: Qualinova und AfU, SG
Mist neben Lagerfläche und Austritt Mistsaft
Bild: Qualinova und AfU, SG
Bilder: Qualinova und AfU, SG

Mangel: Mistsaftaustritt

Mangel: Mistsaftaustritt wegen fehlender Umrandung
Mangel: Mistsaftaustritt wegen fehlender Umrandung
Mistsaftaustritt Umrandung fehlt
Bild: Qualinova
Austritt Mistwasser
Bild: Qualinova
Bilder: Qualinova

Mangel: Mistsaftaustritt wegen defekter oder undichter Lagereinrichtung

Mistsaftaustritt
Bild: Qualinova und PIOCH
Mangel: Mistsaftaustritt wegen defekter oder undichter Lagereinrichtung
Bilder: Qualinova und PIOCH

Hinweise zur Mistlagerung auf Alpen

Auf nicht erschlossenen Alpen wird die Lagerung von Mist ohne Mistplatte und ohne Entwässerung toleriert. Sie kann als Zwischenlagerung angesehen werden. In diesem Fall gilt der Kontrollpunkt Zwischenlagerung Mist (Kontrollpunkt 1.3).

Unter nicht erschlossenen Alpen werden Alpen verstanden, die während der Alpsaison mit einem geländegängigen Auto nicht zugänglich sind.

Mangel: Mist wird nicht auf einer Mistplatte gelagert, die in ein Güllelager entwässert.

Dies gilt auch als Mangel auf erschlossenen Alpen. 

Mistsaft tritt aus
Bild: E. Müller

1.3 Mistzwischenlager

Hinweis zur Mistzwischenlagerung

Wegen der Gefahr von Gewässerverunreinigung ist Mistzwischenlagerung grundsätzlich nicht erlaubt. Aus betrieblichen Gründen kurz vor dem Verteilen des Mists kann sie jedoch auf kurze Zeit erfolgen, in der Regel maximal 6 Wochen (vgl. BAFU et al., 2012: Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft. Ein Modul der Vollzugshilfe; Kapitel 5.4.).

  • Das Mistzwischenlager ist abzudecken (z. B. mit Wasser abweisendem Vlies).
  • Das Zwischenlager muss mindestens 10 m im Abstrom vom Gewässer entfernt liegen.
  • Das Lager muss auf einer düngbaren und nicht drainierten Fläche liegen.
  • Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden.
  • Beträgt die Lagerdauer nur wenige Tage, kann auf die Abdeckung verzichtet werden, ebenso bei trockenem und strohreichem Pferdemist.
  • Um Abfluss von Mistsaft zu verhindern, sollte der Platz eben sein. Um Verdichtung und Überdüngung des Bodens zu verhindern, sollte der Lagerplatz jedes Jahr gewechselt werden. Nach dem Verteilen des Mists sollte die Fläche mit einer schnell wachsenden Kultur eingesät werden (Gründüngung, Futterbau-Mischung etc.).

Hinweis zur Feldrandkompostierung

Mist kann für eine bessere Verwertbarkeit der darin enthaltenen Nährstoffe in geordneten Kompostmieten kompostiert werden (Feldrandkompostierung). Die Feldrandkompostierung ist jedoch nicht Gegenstand der Grundkontrolle Gewässerschutz. Sie wird in der Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern geregelt (Kapitel 5.5).

Gute Praxis: Mistlager ist abgedeckt.

Bild: Qualinova

Mangel: Mist ungedeckt, Mistwasser sichtbar, Lagerung zu lange (Misthaufen bereits bewachsen).

Mangel: Mist ungedeckt, Mistwasser sichtbar, Lagerung zu lange (Misthaufen bereits bewachsen)
Bild: Qualinova AG
Mangel: Mist ungedeckt, Mistwasser sichtbar
Bild: Qualinova AG
Bilder: Qualinova AG

1.4 Siloanlagen und Lagerung von Siloballen und Silowürsten auf dem Hof

Siloballen werden auf einer  düngbaren Wiese oder einem Kiesplatz gelagert. Saftaustritt ist in geringem Masse toleriert, falls das Gras auf der Wiese noch normal wächst und kein punktueller Abfluss in ein Oberflächengewässer, in eine Regenabwasserleitung oder in einen Sickerschacht möglich ist. Falls bei Lagerung auf einem Kiesplatz Silosaft austritt, darf der Kiesplatz über die Schulter entwässern.

Hinweis: Über die Schulter bedeutet, dass das verschmutzte Abwasser möglichst gleichmässig verteilt (nicht punktuell) in die unmittelbar angrenzende düngbare Wiese fliesst.

Gute Praxis: Siloballen auf einer düngbaren Wiese, ohne Entwässerung in Oberflächengewässer

Empfehlung bei Lagerung auf einer Wiese: Jährlicher Wechsel des Ortes, wo die Siloballen gelagert werden.

Konforme Situation: Siloballen ohne Saftaustritt
Siloballen auf düngbarer Wiese
Bild: Qualinova und E. Müller
Siloballen auf Kiesplatz
Bild: Qualinova und E. Müller
Bilder: Qualinova und E. Müller

Gute Praxis: Siloballen werden auf einer befestigten Fläche gelagert.

Es tritt Silosaft aus, der gesammelt und in diesem Beispiel in ein Hofdüngerlager geleitet wird.

Konforme Situation: Siloballen lagern auf befestigter Fläche.
Bild: AGRIDEA
Konforme Situation: Siloballen werden auf einer befestigten Fläche gelagert. Es tritt Silosaft aus, der gesammelt und in diesem Beispiel in ein Hofdüngerlager geleitet wird.
Bild: AGRIDEA
Bilder: AGRIDEA

Mangel: Silosaft tritt aus. Gestörter Graswuchs ist sichtbar.

Mangel: Silosaft tritt aus. Gestörter Graswuchs sichtbar.
Bild: Qualinova

Hinweis: Feine Risse in der Anlage werden toleriert, falls kein Silosaft austritt.

Mangel: Betonwerk eines Silos ist visuell nicht in Ordnung (Beton ist zerfressen).

Beton ist zerfressen
Bild: E. Müller

Mangel: Entwässerung von Silosaft in Regenabwasserleitung

Siloballen sind auf einer Fläche gelagert, die in die Regenabwasserleitung entwässert. Der Belag weist Risse und Löcher auf oder Armierungseisen ist sichtbar.

Mangel: Austritt von Silosaft sichtbar. Dieser wird in Regenabwasserleitung eingeleitet
Bild: Qualinova

1.5 Laufhöfe

Bei den Laufhöfen wird bei den Grundkontrollen wie folgt unterschieden:

a) Permanent zugängliche Laufhöfe für Rinder und Schweine und

b) Nicht permanent zugängliche Laufhöfe und permanent zugängliche Laufhöfe für die anderen Nutztiere (ausser Geflügel) sowie Kälberiglus auf Sömmerungsbetrieben

Ein permanent zugänglicher Laufhof bildet gemäss Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft (Kapitel 6.1.2)  mit dem Stall eine bauliche Einheit, dessen Belag undurchlässig ist («hat keine Risse/Löcher») und entwässert in ein Hofdüngerlager. Die Definition ist unabhängig von der Grösse der Herde.

Laufhöfe mit undichtem Belag dürfen gemäss Vollzughilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft (Kapitel 6, Tabelle 13, Index 2) nicht mehr als 2 h pro Tag genutzt werden. In den übrigen Gewässerschutzbereichen ist auch eine längere Nutzung möglich, wenn keine Gefahr einer Gewässerverschmutzung besteht.

Hinweis: Für die Weidehaltung von Alpschweinen siehe Ergänzung «Weidehaltung von Alpschweinen»

Gute Praxis: Permanent zugänglicher Laufhof für Rinder

Der Belag des Laufhofs weist keine sichtbaren Mängel wie Löcher oder Risse auf. Der Platz entwässert in ein Güllelager. Verschmutztes Abwasser fliesst nicht ab und wird nicht in ein Gewässer eingeleitet. Der Abfluss von Niederschlagswasser wird verhindert, z. B. durch ein Gefälle des Platzes oder mittels Randabschluss.

Laufhof in Ordnung
Bild: AWEL, ZH und AGRIDEA
Konforme Situation: Permanent zugänglicher Laufhof für Rinder: Belag hat keine Risse, Löcher etc. Der Laufhof entwässert in Hofdüngerlager.
Bild: AWEL, ZH und AGRIDEA
Bilder: AWEL, ZH und AGRIDEA

Mangel: Abfluss auf permanent zugänglichem Laufhof für Kälber

Mangel: Belag des permanent zugänglichen Laufhofs für Kälber mit Mängeln. Der Abfluss von Niederschlagswasser bzw. Versickerung werden nicht verhindert.
Bild: Qualinova
Mangel: Belag des permanent zugänglichen Laufhofs für Kälber mit Mängeln. Der Abfluss von Niederschlagswasser bzw. Versickerung werden nicht verhindert.
Bild: AWEL, ZH
_Laufhof Kälberiglu mit Mangel
Bild: E. Müller
Bilder: Qualinova, AWEL, ZH und E. Müller

Abfluss von Niederschlagswasser bzw. Versickerung wird nicht verhindert oder Laufhof entwässert nicht in Güllegrube.

Hinweis für Alpbetriebe

Falls Kälberiglus auf Sömmerungsbetrieben auf durchlässigem Belag (mit Rissen, Löcher etc.) bzw. Boden gehalten werden, gilt es als Mangel, wenn der Zugang zur Weide nicht permanent ist und die Kälberiglus mehr als zwei Monate genutzt werden. Nachts kann der Zugang zur Weide abgesperrt werden.

Mangel: Abfluss von verschmutztem Abwasser

Bild 1: Laufhof für Schweine, Bild 2: Laufhof für Rinder

Abfluss Gülle von Laufhof
Bild: Qualinova
Laufhof Mangel da Ablauf von Abwasser
Bild: AWL, ZH
Bilder: Qualinova und AWEL, ZH

Mangel: Ungenügender Belag des permanent zugänglichen Laufhofs (Löcher, Risse etc.)

Mangel: ungenügender Belag des permanent zugänglichen Laufhofs (Löcher, Risse, etc.).
Bild: AWEL, ZH

Mangel: Laufhof für Pferde hat Morast.

Mangel: Laufhof für Pferde hat Morast
Mangel: Morast auf permanent zugänglichem Laufhof für Pferde
Bilder: AfU, SG
Bilder: AfU, SG

Mangel: Abfluss in Regenabwasserleitung

Laufhof; Mangel - Abfluss in Regenabwasserleitung
Bild: AfU, SG

Mangel: Morast auf dem nicht permanenten Laufhof für Rinder

Der Platz entwässert nicht in ein Güllelager oder nicht breitflächig über bewachsenen Boden. Ein punktueller Abfluss von Gülle oder Urin ins umliegende Gelände, in Oberflächengewässer oder die Regenabwasserleitung ist möglich.

Mangel: Morast auf dem nicht permanenten Laufhof für Rinder
Bild: Qualinova

1.6 Umschlagplatz, Waschplatz und Gülleentnahmeplatz

Gülleentnahme: zu prüfende Situation

Gülleentnahmeplatz: falls kein punktueller Abfluss des Abwassers erfolgt, der Platz über die Schulter entwässert wird und keine Gewässergefährdung besteht
Bild: AGRIDEA

Die dargestellte Situation ist konform, falls kein punktueller Abfluss des Abwassers erfolgt, der Platz über die Schulter entwässert wird und keine Gewässergefährdung besteht (Einträge in Oberflächengewässer, in Regenabwasserleitungen oder in einen Sickerschacht).

Hinweis: Über die Schulter bedeutet, dass das verschmutzte Abwasser möglichst gleichmässig verteilt (nicht punktuell) in die unmittelbar angrenzende düngbare Wiese fliesst.

Gülleentnahmeplatz: zu prüfende Situation

Es muss überprüft werden, ob der Platz in ein Oberflächengewässer, Regenabwasserleitung oder in einen Sickerschacht entwässert. Falls ja, ist die Situation mangelhaft.
Bild: Qualinova

Es muss überprüft werden, ob der Platz in ein Oberflächengewässer, Regenabwasserleitung oder in einen Sickerschacht entwässert. Falls ja, ist die Situation mangelhaft.

Gute Praxis: Waschplatz ohne Löcher und Entwässerung in Hofdüngerlager

Der Waschplatz für Maschinen weist keine Löcher auf und entwässert in das Hofdüngerlager. Er darf nicht über die Schulter entwässert werden.

Waschplatz
Bild: E. Müller

Gute Praxis: Gülleentnahmeplatz entwässert über die Schulter.

Gülleentnahmeplatz entwässert über die Schulter in die angrenzende düngbare Wiese. Es ist ein Sammelschacht vorhanden.

Umschlagplatz entwässert
Bild: AWEL, ZH

Mangel: Gülleentnahmeplatz entwässert in die Regenabwasserleitung.

Mangel: Gülleentnahmeplatz entwässert in Regenabwasserleitung
Bild: Qualinova
Mangel: nicht befestigter Gülleentnahmeplatz und Gefahr, dass Gülle in die Regenwasserleitung gelangt
Bilder: Qualinova

Mangel: Gülleentnahmeplatz mit Abfluss in Regenabwasserleitung bei Fehlverhalten

Bild: AfU, SG

Hinweise

  • Die Waschplätze für Spritzgeräte sind in Punkt 2.3 geregelt.
  • Eine gute Reinigung der Maschinen kann der Verbreitung von Neophyten entgegen wirken.
  • Ein Ein Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann auch für den Umschlag von Düngemitteln genutzt werden.

2 PSM, Dünger, Diesel und weitere wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten

2.1 Lagerung Pflanzenschutzmittel

Gute Praxis: PSM werden in den Originalbehältern oder in gleichwertigen, korrekt bezeichneten Behältern gelagert.

Lagerung PSM mit Auffangwanne
Bild: E. Müller und AWEL, ZH
Bilder: E. Müller und AWEL, ZH

Die Schubladen des Lagerschranks für PSM dienen gleichzeitig als Auffangwanne. Sie sind jeweils genügend gross, um das Volumen des grössten PSM-Gebindes aufzufangen.

Gute Praxis: Lagerung in feuerresistentem, abschliessbarem Schrank für entzündliche Stoffe

Lagerung PSM Schrank
Bild: AWEL ZH und AGRIDEA
Bilder: AWEL ZH und AGRIDEA

Mangel: Lagerung von entzündlichen PSM in nicht feuerresistentem Lagerraum

Lagerung PSM nicht in Schrank
Bild: Qualinova
Lagerung PSM nicht abschliessbar
Bild: Qualinova
Lagerung PSM nicht feuerrestistent
Bild: Qualinova
Bilder: Qualinova AG

Der Lagerraum ist nicht abschliessbar. Es liegt kein absorbierendes Material bereit, mit dem ausgelaufene PSM sofort gebunden werden können.

Hinweis: Ein Lagerraum mit einem Boden ohne Löcher, Risse etc. und einer Schwelle oder ähnlichem, das auslaufende PSM im Lagerraum zurückhält und verhindert, dass sie aus dem Raum gelangen, entspricht einer Auffangwanne und ist somit in Ordnung.

2.2 Abstellplatz für Spritz- und Sprühgeräte

Gute Praxis: Spritzgeräte (inkl. Gun und Kanonen) sind bei Niederschlag unter Dach zu parkieren oder mit einer Blache abzudecken.

Allfällige PSM werden so nicht von den Geräten abgewaschen und versickern oder gelangen nicht in Oberflächengewässer.

Abstellplatz PSM-Gerät Gun
Bild: E. Müller

Mangel, falls Abstellplatz bei Niederschlag verwendet wird (ohne Dach oder Abdeckung).

Abstellplatz PSM-Gerät
Bild: AGRIDEA

Hinweis: Da PSM Wasser verunreinigen können, ist es verboten, diese versickern zu lassen. Bereits wenige Tropfen oder Granulatkörner können Gewässer verunreinigen.

2.3 Platz für das Befüllen und die Reinigung (auf dem Hof) der Spritz- und Sprühgeräte

Jeder Betrieb mit einem Spritz- oder Sprühgerät muss Zugang zu einer mobilen oder fixen Einrichtung haben, auf der er die Geräte befüllen und reinigen kann. Verschüttete und ausgelaufene PSM sowie das Reinigungswasser (von Messbecher, Bidons, Behälter, Filter, Handschuhe, Innen- und Aussenreinigung) müssen aufgefangen und in eine Güllegrube, die in Betrieb ist, oder in ein Spezialsystem (z. B. Biobed) geleitet werden. Nie darf z. B. ein Messbecher in einem Lavabo gespült werden, weil das Waschwasser so in eine Kläranlage gelangt.

Mobile Plätze müssen witterungsbeständig sein und über eine Randbordüre von mind. 15 cm verfügen.

Gute Praxis: Befüll- und Waschplatz hat keine Löcher und Risse, weist einen Überlaufschutz auf (Randbordüre).

Das Reinigungswasser wird in ein Spezialsystem geleitet (links im Bild). Sofern die Neigung des Platzes einen vollständigen Abfluss des Reinigungswassers in den Einlaufschacht garantiert, bedarf es keiner erhöhten Randbordüre.

Befüllplatz PSM
Bild: M. Plath

Gute Praxis: Befestigter Platz zum Befüllen und Reinigen der PSM-Geräte.

Das Reinigungswasser wird in ein in Betrieb stehendes Güllelager geleitet.

Waschplatz
Bild: AWEL, ZH und AGRIDEA
Befüllplatz PSM_Entwässerung abklären
Bild: AWEL, ZH und AGRIDEA
Bilder: AWEL, ZH und AGRIDEA

Mangel: Platz weist Risse und Löcher auf.

Befüll- und Reinigung mit Rissen
Bild: E. Müller

Hinweis: Das PSM-Reinigungswasser darf in ehemalige Hofdüngeranlagen geleitet werden (ohne Güllezufuhr), falls eine gültige Bescheinigung über Dichtheit vorliegt.

Mangel: Einwandige oberirdische Sammelbehälter mit Rückhaltewanne müssen überdacht sein.

Oberirdischer Sammelbehälter
Bild: M. Plath

Hinweise

  • Für die Erstellung von rechtskonformen Füll- und Waschplätzen von Spritz- und Sprühgeräten richten Bund und Kantone Beiträge aus (Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen).
  • Die mobile Variante ist eine Auffangvorrichtung, die für das Befüllen oder das Reinigen unter das Spritzgerät gelegt werden kann und mindestens so gross ist, dass das ganze Gerät darauf Platz hat.

Der Platz für das Befüllen und Reinigen der Spritz- und Sprühgeräte kann ein bedeutender Eintrittspfad von PSM in die Gewässer sein (Direkteintrag). Es wird empfohlen, zusätzlich zu den Kontrollpunkten die Einleitung in die Hofdüngeranlage, in den Sammelbehälter oder in das Spezialsystem zu prüfen: 

Empfehlung

  • Konsultation der aktuellen Entwässerungspläne oder
  • wenn kein aktueller Entwässerungsplan vorhanden ist: Wasser  wird auf den Platz gegossen und nachgeschaut, ob dieses tatsächlich in die Hofdüngeranlage, Sammelbehälter oder in das Spezialsystem gelangt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind weitere Abklärungen notwendig.

2.4 Lagerung von Treibstoffen und Fetten, Motorenöl, Hydrauliköl, Diesel, Heizöl (bei Mengen des Einzelgebindes > 20 l)

Auslaufende Flüssigkeiten dürfen nicht versickern, in Oberflächengewässer, öffentliche Kanalisation oder in einen Schacht gelangen. Der ganze Lagerraum kann als Auffangwanne genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Boden keine Löcher und Risse etc. aufweist und bauliche Massnahmen (z. B. eine Türschwelle) verhindern, dass die Produkte in die Umwelt gelangen. Absorbierendes Material muss vorhanden sein.

Lagerung von Lagerung von Treibstoffen und Fetten, Motorenöl, Hydrauliköl, Diesel, Heizöl: zu prüfende Situation

Lagerung von Treibstoffen und Hydraulikölen
Bild: AGRIDEA

Es ist im abgebildeten Fall zu prüfen, ob die Auffangwanne gross genug ist, um den Inhalt des grössten Gebindes aufzunehmen.

Gute Praxis: Auffangwanne verhindert Abfluss von Treibstoffen.

Lagerung Treibstoffe Abfluss verhindert
Bild: E. Müller

Der Abfluss von Treibstoffen wird verhindert. Die Auffangwanne kann bei einem Leck 100 % des Gebindeinhalts zurückhalten.

Mangel: Auffangwanne nicht vorhanden

Keine Auffangwanne mit der Kapazität des grössten Gebindes vorhanden und keine bauliche Massnahme verhindert Abfluss.

Lagerung Treibstoffe
Bild: AGRIDEA

Gute Praxis: Absorbierendes Material vorhanden

1.2.4 Lagerung Treibstoffe
Bilder: AGRIDEA

2.5 Betankungsplatz (stationäre Pumpen)

Der Betankungsplatz darf keine Risse oder Lücken aufweisen. Verschüttete und ausgelaufene Produkte dürfen nicht versickern oder in ein Gewässer, in die öffentliche Kanalisation oder in Schächte gelangen. Ist der Platz nicht überdacht, muss er über einen Ölabscheider in die Schmutzwasserkanalisation, in ein Hofdüngerlager oder in einen Sammelschacht geleitet werden.

Mangel: Betankungsplatz ungeeignet

Auslaufende Flüssigkeiten werden nicht aufgefangen, können abfliessen oder versickern. Platz hat Löcher und Risse.

Betankungsplatz
Bild: AfU, SG

Mangel: Öl etc. gelangt auf den Boden und versickert.

Betankungsplatz station Pumpe
Bild: E. Müller

Gute Praxis: Dieser Betankungsplatz mit stationärer Pumpe hat keine Löcher und Risse.

Der Platz ist nicht überdacht. Die Entwässerung erfolgt deshalb über einen Ölabscheider in die Schmutzwasserkanalisation.

Befestigter Betankungsplatz
Bild: AGRIDEA

Hinweis: Diesel, Dieselöle, Benzin etc. sind wassergefährdende Flüssigkeiten, die bereits in kleinen Mengen Gewässer verunreinigen können. Es ist verboten, sie versickern zu lassen.

Bemerkung: Nicht stationäre Anlagen werden im Rahmen der Grundkontrollen Gewässerschutz nicht kontrolliert. Der Kanton entscheidet, ob eine Kontrolle angebracht ist.

3 Diffuse Nährstoff- und PSM-Einträge

3.1 Weide

Tolerierbarer Morast beim Weideauslauf

Bilder: AGRIDEA

Gute Praxis: Stationärer Fress- und Tränkebereich ist befestigt.

Es sind keine Exkremente übermässig lokal angehäuft. Der Bereich muss weder betoniert, noch asphaltiert sein.

stationäre Tränke befestigt
Bild: Qualinova

Mangel: Stationärer Fress- und Tränkebereich unbefestigt.

stationäre Tränke unbefestigt
Bild: Qualinova

Hinweise

  • Ein punktueller Abfluss von Gülle oder Urin aus der Weide direkt oder indirekt in Oberflächengewässer oder in die Regenabwasserleitung gilt als Mangel.
  • Mobile Fress- und Tränkebereiche müssen regelmässig umplatziert werden.

Hinweis für Alpbetriebe

Die stationären Fress-/Tränkebereiche rund um nicht erschlossene Alpgebäude (Gebäude ohne befahrbarem Zugang) müssen nicht befestigt werden, es dürfen aber keine grossflächigen, vegetationsfreien oder morastige Flächen (über 300 m2) sowie keine übermässige Anhäufung von Exkrementen auftreten.

Morast auf Weide knapp tolerierbar, da nur eine kleine Fläche betroffen ist.

Weide Morast aber nicht grossflächig
Bild: Qualinova

Mangel: Übermässige Anhäufung von Exkrementen

Weide Anhäufung von Exkrementen
Bild: BAFU

Mangel: Grosse, vegetationsfreie oder morastige Flächen

Bilder: AfU, SG, KUT, SG und BAFU

Hinweis für Alpbetriebe

Für mobile Melkstände gilt, dass keine grossflächigen, vegetationsfreien oder morastige Flächen (über 300 m2) sowie keine übermässige Anhäufung von Exkrementen auftreten dürfen. Die Alp sorgt mit geeigneter Grösse des Warteraums, dass es zu keinem übermässigen Morast im Warteraum kommt. Kann dies aufgrund der Verhältnisse (Herdegrösse, Verweildauer) nicht gewährleistet werden, sind bauliche Massnahmen notwendig. Es gilt der Grundsatz: Nährstoffeinträge in Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) und Erosion sind zu unterbinden.

Gute Praxis: Mobiler Melkstand im Sömmerungsgebiet: Übermässiger Morast wird in diesem Beispiel verhindert.

Mobiler Melkstand
Bild: https://alpjen.ch/melkstand-stationaer-mobil

3.1.1 Präzisierungen zur Weidehaltung von Alpschweinen

Weidehaltung von Alpschweinen: Grundsätze zu Abständen und Standorten

Die Haltung von Alpschweinen ist unter folgenden Anforderungen zulässig:

a. Nicht in einer Grundwasserschutzzone (S1, S2, S3, Sm, Sh) oder in einem Grundwasserschutzareal. In Grundwasserschutzarealen kann die Freilandhaltung von Schweinen befristet bewilligt werden, wenn keine Gefährdung der künftigen Grundwassernutzung besteht und keine baulichen Eingriffe erfolgen.

b. Mindestens 10 m Abstand zu im Abstrom gelegenen Gewässern (Fliessgewässer, Oberflächengewässer wie Kleinseen, Teiche etc.)

c. Keine Nutzung von Waldweiden.

d. Nicht in mit Düngeverbot belegten Flächen, inkl. Pufferzonen von Biotopen. Beispiele:

  • Naturschutzflächen;
  • Riedgebiete und Moore;
  • Hecken, Feldgehölze und oberirdische Gewässer inkl. 3 m breitem Pufferstreifen entlang dieser Objekte;
  • Rechtskräftig festgelegter Gewässerraum;
  • Wald sowie Pufferstreifen von 3 m entlang der Bestockung; Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Düngeverbot gemäss DZV.

Quelle: Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft, Modul Nährstoffe und Verwendung von Düngern, Tabelle 3.

Kontrolle der Nährstoffverluste und Morast

Gute Praxis: Keine übermässige lokale Anhäufung von Exkrementen

Kein punktueller Abfluss von Urin aus der Weidefläche.

Hinweis

Droht eine Überdüngung oder Morast, so sind Massnahmen zu ergreifen, wie z. B. Verlegung an einen anderen Standort oder Auszäunen von Teilflächen.

Morastige Fläche mit Gefahr von Nährstoffverlusten
Bild: M. Bolt, LZSG
Kontrolle der offenen Naturbodenfläche

Gute Praxis: Die offene Naturbodenfläche liegt unter 300 m2.

Hinweise

  • Unter offener Naturbodenfläche wird die Weidefläche verstanden, auf der die Vegetation fehlt.
  • Flächenbegrenzung: Falls die offene Naturbodenfläche über 300 m2 beträgt, dann gilt ein Maximum von 40 m2 Naturbodenflächen pro Alpschwein, z. B. bei 20 Alpschweinen: 20 x 40 = 800 m2 Naturbodenfläche im Maximum.
Offene Naturbodenfläche auf Alpschweinweide
Bild: M. Bolt, LZSG
Kontrolle Erosion und Abschwemmung

Mangel: Keine geeigneten Massnahmen, um Erosion und Abschwemmung innerhalb der Parzelle zu verhindern

Hinweis

Es sind geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Erosion und Abschwemmung zu treffen, wie z. B. Steilflächen auszäunen, Hangsicherung durch Baumstämme, Wechselweide (1 Jahr Schweineweide, 1 Jahr Erholungszeit), Weideeinteilung quer zum Hang (so entstehen nur kurze Fliessstrecken im beweideten Teil), Einsaat der Naturbodenflächen nach der Nutzung der Naturbodenauslauffläche etc.

Bild: M. Bolt, LZSG
Fress- und Tränkebereich

Gute Praxis: Der Fress- und Tränkebereich ist befestigt und durchlässig

  • Er weist keine Risse und Löcher auf.
  • Er entwässert in die Güllegrube.

Ausnahme bei Beständen unter 12 Schweinen im übrigen Bereich (Gewässerschutzbereich üB):

  • Der Fress- und Tränkebereich ist befestigt, der Belag kann aber durchlässig sein.
  • Eine breitflächige Entwässerung in den bewachsenen Boden (ausgezäunt) ist erlaubt.
Fress- und Tränkebereich für Alpschreine
Bild: M. Bolt, SZSG

3.2 Entwässerungsschächte, Einlaufschächte, Kontrollschächte zu eingedolten Gewässern auf der LN

Gute Praxis: Deckel auf Schacht, abgedeckt und ohne sichtbare Löcher/Risse

Bilder: EAWAG

Hinweis: Kontrolliert werden nur Schächte auf der LN. Die Kontrollen können punktuell oder auch im Rahmen von Feldkontrollen erfolgen. Alle anderen Schächte (ausserhalb der LN) werden im Rahmen der Grundkontrolle Gewässerschutz nicht kontrolliert.

Mangel: Schachtdeckel schützen ungenügend vor Einträgen von Nährstoffen und PSM .

Bilder: EAWAG

Schachtdeckel kaputt oder mit Gittern oder Löchern. Schacht ist ungenügend vor Einträgen von Nährstoffen und PSM geschützt.

Entwässerungs-, Einlauf- und Kontrollschächte sind direkte Verbindungen zu Gewässern. Die Schächte sind so anzulegen oder zu schützen, dass Nährstoffe und PSM nicht hineingelangen können (direkt, mittels erodierter Erde oder Abschwemmwasser etc.) und Gewässer verschmutzen. Die Schachtdeckel müssen regelmässig kontrolliert und undichte Schachtdeckel ersetzt werden. Falls nötig müssen die Schächte erhöht werden oder um Schächte eine Pufferzone angelegt werden.

Impressum

Titelbild: Michel Fischler (ehem. AGRIDEA), Anlaufstelle Grundkontrolle Gewässerschutz

Die Bilder und Hinweise basieren auf den vier Handbüchern der KVU, die mit Unterstützung des BAFU, der KIP und PIOCH sowie des SAV entstanden sind.