Unfallverhütung auf der Alp
Menschen
Häufige Unfälle auf der Alp geschehen im Umgang mit Mutterkühen, bei Alpfahrten im Strassenverkehr, in der Sennerei mit Chemikalien, mit ungeschützten Butterfässern, rutschigen Böden, falschem Schuhwerk und ausgedienten Fahrzeugen. Unfälle können auch alpfremden Leuten (Wanderer/innen, Tourist/innen) passieren, sei es z. B. wegen schlecht sichtbaren Zäunen über Fahr- oder Wanderwege. Grundsätzlich haften Tierhaltende für Schäden, die ihre Tiere verursachen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere angewendet wurde (Art. 56 Obligationenrecht). Dies bedeutet, dass Halter/innen von Rindvieh wie auch von Herdenschutzhunden eine Risikoanalyse mit entsprechender Massnahmenplanung und -umsetzung durchführen müssen, sobald Wanderwege durch ihr Weidegebiet führen.
Checklisten und Leitfaden von der BUL
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) bietet Checklisten zu Rindvieh und Herdenschutz im Wandergebiet sowie Warn- und Aufklärungsschilder an.
Zusammen mit Mutterkuh Schweiz hat sie einen Leitfaden zur Unfallverhütung bei Rindvieh im Weide- und Wandergebiet erstellt.
Zudem bietet sie alpspezifische Beratung im Bereich Unfallprävention bei der Milchverarbeitung und Kurse zum Thema Personal- und Konfliktmanagement an.
Präventionssystem „agriTOP“
Damit die Richtlinien zur Verhütung von Arbeitsunfällen (EKAS-Richtlinie Nr. 6508) des Unfallversicherungsgesetzes eingehalten werden können, hat die BUL das Präventionssystem „agriTOP“ entwickelt, das auch auf einen Alpbetrieb angewendet werden kann. Jeder Alpbetrieb mit Angestellten bestimmt eine Person, welche sich in einem eintägigen Kurs zur Sicherheitsbeauftragten ausbildet. Diese Person muss den Alpbetrieb auf Unfallgefahren hin abchecken und alpspezifisch dokumentieren sowie das Alppersonal instruieren. Alle drei Jahre macht der/die Sicherheitsbeauftragte ausserdem eine Weiterbildung bei agriTOP.
Tiere
Viehversicherung
Je nach Versicherung ist die Alp in der Grundversicherung inbegriffen oder es gibt eine zusätzliche Alpversicherung, bei der Tiere gegen Krankheiten und Unfälle auf der Alp (Blitz- und Steinschlag, Lawinen, Hochwasser und Schneedruck) versichert werden können. Entschädigt werden dabei Tod und Behandlungskosten bei Unfällen. Kosten verursacht durch einen Einsatz der Rega müssen separat versichert werden.
Kontrollieren Sie vor dem Alpauftrieb die Versicherungsdeckungen und passen Sie diese falls nötig an.
Rega-Tiertransport
058 654 39 40 ist die spezielle Telefonnummer bei der Rega für Lufttransporte für die Bergland- und Alpwirtschaft. Im Rahmen der Bergbauernhilfe fliegt die Rega verletzte, kranke, verstiegene und tote Nutztiere aus unwegsamem Gelände bis zur nächsten mit einem Fahrzeug erreichbaren Stelle. Voraussetzung ist, dass die Tiereigentümer/innnen natürliche Personen und Einzelgönner/innen bei der Rega sind (Fr. 40.-/Jahr). Bei Betriebsgemeinschaften muss jede/r einzelne Tiereigentümer/in eine Gönnerschaft abschliessen.
Achtung: Die Tiereigentümer/innen müssen die Gönnerschaft abschliessen, nicht die Alpbewirtschafter/innen!
In Notfällen bietet die Schweizer Berghilfe finanzielle Unterstützung an. Für Tierkadavertransporte hat die Gemeinde der betroffenen Alp aufzukommen.
Zu den Tiertransporten ist bei der Rega das Merkblatt „Lufttransporte für die Berglandwirtschaft“ mit allen notwendigen Informationen erhältlich und kann in der Alphütte aufgehängt werden.
Nötige Angaben bei einem Helikoptertiertransport
Bei einem Helikoptertiertransport benötigt die Rega folgende Angaben:
– Tiereigentümer/in: Name, Adresse, Sachversicherung, Rega-Gönnerschaftsnummer, TVD-Ohrmarke des Tieres
– Kontaktperson(en): Alpmeister/in, Hirt/in
– Aufnahmeort der Bezugsperson bzw. des Tierkadavers: Gemeindeboden, Alpname, Höhepunkt mit Koordinaten1, Geländebeschaffenheit, Hindernisse (Hochspannungsleitungen, Seilbahnen usw.), Wetterverhältnis
1 Mit der „Rega-App“ und GPS-Signal können die Koordinaten mittels Smartphone direkt abgelesen und gesendet werden.