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Agrarpolitik Direktzahlungen

ÖLN-Kontrollen

ÖLN-Betriebe werden in regelmässigen Abständen durch eine ÖLN-Kontrollstelle kontrolliert. Wer gut vorbereitet ist, profitiert von einer reibungsfreien Kontrolle.

Inhaltsverzeichnis

Anmeldung

Direktzahlungen erhalten Betriebsleitende, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen und sich bei der zuständigen kantonalen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 31. August vor dem Beitragsjahr erfolgen. Mit der Anmeldung teilt die Betriebsleitung der kantonalen Behörde auch die gewählte Kontrollstelle mit. Es kann jede Kontrollstelle gewählt werden, die mit dem Kanton einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat. Welche Kontrollstellen dies sind, erfahren Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons. Die Anmeldung ist erforderlich, damit der Kanton die Kontrollen im Beitragsjahr planen und koordinieren kann.

Die Kontrolle vor Ort

Während einer Kontrolle werden je nach Kontrollumfang die Flächen mit den landwirtschaftlichen Kulturen, die Tiere mit den Stallungen und die Aufzeichnungen geprüft. Anhand der regelmässig zu führenden Aufzeichnungen weist die betriebsleitende Person nach, dass sie die Anforderungen an den ÖLN und die angemeldeten Direktzahlungsprogramme erfüllt.

Das Kontrollergebnis wird schriftlich festgehalten, von der Betriebsleitung unterzeichnet und anschliessend dem Kanton übermittelt. Der Kanton verfügt im Fall von Mängeln Kürzungen der Direktzahlungen.

Grundkontrollen und risikobasierte Kontrollen

Es gibt Grundkontrollen und risikobasierte Kontrollen. Grundkontrollen werden nach einem festgelegten Rhythmus durchgeführt und umfassen u. a. die Anforderungen an den ÖLN und die Direktzahlungsprogramme. Während einer Grundkontrolle wird überprüft, ob die Anforderungen auf dem gesamten Betrieb erfüllt sind. Dabei fokussiert sich die Kontrollperson auf die wichtigsten und kritischsten Kontrollpunkte (sog. Fokus-Kontrollpunkte). Grundkontrollen können aufgeteilt werden in mehrere Grundkontrollen innerhalb des festgelegten Rhythmus. So wird z. B. die Tierhaltung eher im Winter kontrolliert, während der Pflanzenbau bevorzugt in der Vegetationszeit kontrolliert wird. Während acht Jahren sind mind. zwei Grundkontrollen auf einem Betrieb durchzuführen.

Risikobasierte Kontrollen werden zusätzlich zu den Grundkontrollen durchgeführt. Risikobasiert kontrolliert wird z. B. wenn bei früheren Kontrollen Mängel festgestellt wurden oder ein Verdacht auf Nichteinhaltung von Vorschriften besteht. Risikobasiert kontrolliert werden auch Bereiche, die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll kontrolliert werden können (z. B. Erosion, Schnittzeitpunkt).

Kontrollen werden angemeldet oder unangemeldet durchgeführt. Bei angemeldeten Kontrollen nimmt die Kontrollstelle vorgängig Kontakt mit der Betriebsleitung auf und vereinbart ein Kontrolldatum. Unangemeldete Kontrollen werden nicht vorab angekündigt. Einen bestimmten Anteil an Kontrollen müssen die Kontrollstellen unangemeldet durchführen. Tierwohlkontrollen werden zu einem grossen Teil unangemeldet durchgeführt.

Kontrollvorbereitung

Kantonale Beratungsstellen und Kontrollstellen bieten auf ihren Webseiten Informationen dazu, welche Unterlagen für eine Kontrolle bereit gestellt werden müssen. Die kantonale Beratung bietet häufig auch gezielte ÖLN-Beratungen an. Die Kontrollstellen informieren über allfällige Kontrollschwerpunkte. Mit all diesen Informationen kann man sich optimal auf eine Kontrolle vorbereiten. Es empfiehlt sich ausserdem, die Dokumentation stets à jour zu halten. So kommt es während eine Kontrolle nicht zu unliebsamen Überraschungen.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Martina Rösch, AGRIDEA

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