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Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte in Dauerkulturen

Pflanzenschutzmittel wie Insektizide, Akarizide und Fungizide können Risiken für Gewässer und die Biodiversität darstellen. Kupfer ist kaum abbaubar und reichert sich im Boden an. Im Rahmen des Aktionsplanes Pflanzenschutz soll der Einsatz dieser Wirkstoffe reduziert werden.

Inhaltsverzeichnis

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Mit diesem neuen Beitrag soll generell der Einsatz von Insektiziden, Akariziden und Fungiziden sowie das Risiko von Rückständen reduziert werden. Der Kupfereinsatz ist zudem pro Hektare und Jahr limitiert und muss tiefer sein als in der Bio-Produktion, um die Kupferanreicherung im Boden zu minimieren und die damit verbundene Bodenaktivität und Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Dieser Beitrag ist eine Weiterentwicklung des REB «Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau».

Voraussetzungen für die Beiträge

KulturKernobstSteinobstAnderes ObstRebbauBeerenbau
Max. Kupfermenge/ha/Jahr1,5 kg3,0 kg3,0 kg1,5 kg3,0 kg
Die maximal erlaubte Kupfermenge pro Hektare und Jahr unterscheidet sich für die berechtigten Kulturen.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

KulturKernobstSteinobstAnderes ObstRebbauBeerenbau
Äpfel, Birnen, QuittenKirschen, Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen,
Pfirsiche
Kiwis, Holunder, Nussbäume, Kaki, Feigen,
Haselnuss, Mandeln, Oliven und Edelkastanien ausserhalb von Selven
Phänologisches StadiumBBCH 71 (Fruchtdurchmesser 10 mm)BBCH 71 (Fruchtknoten vergrössert)Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte, Abfallen der unbefruchteten BlütenBBCH 73 (Beeren schrotkorngross)BBCH 71 (Entwicklung erster Basisfrüchte)
Höhe des Beitrages/Jahr1100.–/ha1100.–/ha1100.–/ha1100.–/ha1100.–/ha
Das Phänologische Stadium beschreibt den Zeitpunkt, ab wann nur noch Insektizide, Akarizide und Fungizide, welche in der Verordnung für biologische Landwirtschaft gelistet werden, verwendet werden dürfen.

Zu beachten

  • Das Stadium «nach der Blüte» richtet sich nach dem phänologischen Stadium gemäss der BBCH-Skala und ist pro Kultur definiert (siehe Tabelle).
  • Auf einer Fläche können mehrere Sorten vorhanden sein. Sobald die früheste Sorte der angemeldeten Fläche das vorgegebene Stadium erreicht, dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die in der biologischen Landwirtschaft erlaubt sind.
  • Zugelassene Mikro- (Teil B) und Makroorganismen (Teil C) sowie Grundstoffe (Teil D) gemäss Anhang 1 Pflanzenschutzmittelverordnung dürfen eingesetzt werden.
  • Infolge der strengeren Anforderungen an den maximalen Kupfereinsatz können die angemeldeten Flächen auch Beiträge gemäss Art. 66 (Biologische Landwirtschaft) und Art. 71 DZV (PSB Bewirtschaftung mit Hilfsmittel der biologischen Landwirtschaft) erhalten.
  • Die Grenzwerte zur Kupfermenge gelten pro angemeldete Fläche und nichts als Durchschnittswert pro Betrieb.
  • Die Flächen dürfen bei einer Dauerkultur während der Verpflichtungsdauer nicht gewechselt werden.

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt flächenbezogen für die Verpflichtungsdauer von 4 Jahren.
  • Es können verschiedene Flächen für unterschiedliche PSB-Massnahmen angemeldet werden (z. B. eine Fläche für Herbizidverzicht, eine andere Fläche für Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte).
  • Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art.100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt.
  • Bei einer ersten Abmeldung während der Verpflichtungsdauer von vier Jahren erhält der Betrieb für die betreffende Fläche keinen PSB ausbezahlt.
  • Ab einer zweiten Abmeldung innerhalb derselben Verpflichtungsdauer wird die Abmeldung als Mangel beurteilt.

Kombination mit anderen Beiträgen

Herbizidverzicht

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden» kombiniert werden.

Bewachsener Rebberg; Foto: AGRIDEA, Lucia Bernasconi

Angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau

Der Beitrag kann mit der angemessenen Bodenbedeckung im Rebbau kombiniert werden. Dauerbegrünung zwischen den Reihen auf 70 % der Rebfläche.

Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft

Die beiden Beiträge können kombiniert werden. Für den Anbau sind nur Pflanzenschutzmittel und Dünger aus der biologischen Landwirtschaft erlaubt.

Biologische Produktion

Betriebe, welche biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weitereführende Informationen

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

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