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Weinbau

Angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau

Die Bodenfruchtbarkeit ist für eine langfristige Produktivität zentral. Eine möglichst beständige Bodenbedeckung kann die Bodenfruchtbarkeit positiv beeinflussen. Mit dieser neuen Massnahmen wird im Rebbau die Begrünung zwischen den Reihen gefördert.

Inhaltsverzeichnis

Das Ziel dieses Produktionssystembeitrages (PSB) ist die gesamtbetriebliche Förderung der Bodenbedeckung im Rebbau.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Jede Rebfläche des Betriebs muss zu mindestens 70 % begrünt sein und die Anforderung muss auf allen Parzellen des Betriebs erfüllt werden.
  • Die Dauerbegrünung zwischen den Reihen gilt als Bodenbedeckung und kann spontan oder angesät sein.
    Mögliche Dauerbegrünung:
    • natürliche Vegetation;
    • Gründüngung;
    • Nützlingsstreifen.

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

  • Der Beitrag wird für die gesamte Rebfläche des Betriebes ausgerichtet.
  • Die Höhe des Beitrages beträgt CHF 600.-/ha.

Ausnahmen

  • Junganlagen bis zum dritten Standjahr sind von den Anforderung, dass 70 % der Fläche bedeckt sein muss, ausgenommen.

Zu beachten

  • Für Betriebe mit Flächen im Ausland müssen die Anforderungen nur auf den Kulturflächen im Inland eingehalten werden.
  • Die Anforderungen an die angemessene Bedeckung des Bodens im Acker- und einjährigen Gemüsebau müssen nicht erfüllt werden.

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt jährlich und gesamtbetrieblich.
  • Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art.100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt. 

Kombination mit anderen Beiträgen

Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte

Der Beitrag kann mit dem PSB Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte kombiniert werden.

Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft

Die beiden Beiträge können kombiniert werden. Für den Anbau sind nur Pflanzenschutzmittel und Dünger aus der biologischen Landwirtschaft erlaubt.

Verzicht auf Herbizide

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Herbizide» kombiniert werden.

Biologische Produktion

Betriebe, welche biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Lucia Bernasconi, AGRIDEA

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