Kontrollen auf der Alp
Sömmerungsbeiträge
In der Kontrolle der Sömmerungsbeiträge werden die Anforderungen aus der Direktzahlungsverordnung (DZV) überprüft.
Die Kontrollpunkte sind im Kontrollhandbuch Sömmerungsbeiträge genau beschrieben:
➔ KIP – Kontrollhandbuch Sömmerungsbeiträge (Stand Juli 2024)
Allgemein muss die Nutzungsintensität über alle Weiden so angepasst sein, dass nicht bestimmte Flächen übernutzt und andere unternutzt werden. Die Bewirtschaftung (Weideführung, Düngung, Futterzufuhr) muss so erfolgen, dass ökologische Schäden vermieden werden.
Mängel im Tier- oder Gewässerschutz und Verstösse gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz oder die Umweltgesetze werden festgehalten und wo nötig (Tier- und Gewässerschutz) umgehend gemeldet.
➔ Merkblatt AGRIDEA – Bodenerosion im Sömmerungsgebiet
➔ Leitfaden AGRIDEA – Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet
Tierschutz
Der Tierschutz muss auch auf der Alp eingehalten werden. Es gelten die Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
In den Tierschutz-Kontrollhandbüchern des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) werden die Kontrollpunkte mit Spezifikationen für die Sömmerung (z. Bsp. betreffend Versorgung mit Wasser, Witterungsschutz, Futterangebot und Kontrollen bei dauernder Haltung im Freien) aufgeführt.
Gewässerschutz
Mit der Gewässerschutzkontrolle werden die Anforderungen aus der Gewässerschutzverordnung überprüft.
Grundsätzlich muss auch in der Sömmerung darauf geachtet werden, dass keine Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Treibstoffe, Schmierstoffe, usw. in Gewässer gelangen. Dies betrifft sowohl das Grundwasser als auch Oberflächengewässer, Kanalisation, Schächte, usw.
Bei der Gewässerschutzkontrolle handelt es sich um eine Sichtkontrolle auf sichtbare und/oder offensichtliche Mängel. Es werden keine Dichtheitsprüfungen oder Beprobungen gemacht. Geprüft wird, ob die Anlagen und Einrichtungen funktionstüchtig sind.
➔ Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) – Kontrollanweisungen und Vollzugshilfen Gewässerschutz
Der Agripedia-Beitrag Gewässerschutz in der Landwirtschaft – ist mein Betrieb fit für die Kontrolle? zeigt zusätzlich 13 Kontrollpunkte, mit denen jede/r Bewirtschafter/in selber überprüfen kann, ob der Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt.
Milchproduktion und -verarbeitung
Die Milchproduktion (Stall) wird durch das kantonale Veterinäramt, die Milchverarbeitung (Sennerei) durch das kantonale Lebensmittelamt ca. alle 4 Jahre kontrolliert. Der Turnus variiert je nach Risikofaktor der Sennerei. Mit diesen Kontrollen wird überprüft, ob die Bestimmungen über die Tiergesundheit und das Lebensmittelrecht eingehalten werden.
Im Kontrollhandbuch der amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion des BLV werden Spezifikationen zur Sömmerung (z. Bsp. betreffend Euterkontrolle, Wartung der Melkanlage, Sauberkeit, usw.) erläutert.
Verwendet ein Sömmerungsbetrieb die Branchenleitlinie des SAV für die gute Verfahrenspraxis bei der Milchgewinnung und –verarbeitung in Sömmerungsbetrieben als Basis für das betriebliche Hygienekonzept, so ist die Leitlinie rechtlich verbindlich und auch die Kontrolleure stützen sich für die Kontrolle darauf.
➔ Kontrollunterlagen und –handbücher BLV
➔ Branchenleitlinie SAV für die Milchgewinnung und -verarbeitung auf der Alp
➔ Unterlagen zur Milchprüfung BLV
➔ Informationsblatt Plantahof – Milchhygiene auf der Sömmerung
Biodiversitätsförderflächen
Im Sömmerungsgebiet zählen artenreiche Grün- und Streueflächen zu den Bidiversitätsförderflächen (BFF) gemäss DZV. In der Kontrolle werden die Anforderungen aus der DZV überprüft.
➔ agrinatur – Voraussetzungen und Auflagen für QI, Merkblätter, Informationen zu QII