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Kantonale Regelungen rund um die Alpwirtschaft

Die Kantone mit Sömmerung erlassen jedes Jahr ihre kantonalen Alpfahrtsvorschriften. Daneben gibt es verschiedene Verordnungen oder Vorschriften, die auf Kantons- und Gemeindeebene von den zuständigen Behörden erlassen werden.

Inhaltsverzeichnis

This entry is part 2 of 5 in the series Gesetze und Verwaltung rund um die Alpwirtschaft

Kantonale Alpfahrtsvorschriften

Alle Kantone mit Sömmerung erlassen jedes Jahr kantonale Alpfahrtsvorschriften, auch Allgemeinverfügungen für die Sömmerung genannt.

Ziel dieser Vorschriften ist, Krankheiten und Seuchen auf den Alpen zu verhindern. Die Alpfahrtsvorschriften, welche vom kantonalen Veterinäramt erlassen werden, beinhalten Bestimmungen zur Tiergesundheit. So dürfen z.B. nur schalmtestnegative Tiere, Tiere mit gesunden Klauen, ohne Augenentzündungen und moderhinkesanierte Schafe gesömmert werden. Aborte müssen den Tierärzt/innen gemeldet werden. In manchen Regionen sind gewisse Schutzimpfungen notwendig. Im Weiteren werden in den Alpfahrtsvorschriften die Lebensmittelsicherheit von Alpprodukten wie Milch und Fleisch, Umgang mit Tierarzneien und die Entsorgung von Tierkadavern geregelt.

Die kantonalen Alpfahrtsvorschriften können über das Amtsblatt, die Tierärzt/innen, die Gemeinde oder beim kantonalen Landwirtschaftsamt oder Veterinärdienst bezogen werden.

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Titelbild: iStock by Getty Images

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Kontakt:

Esther Haesen, AGRIDEA

Selina Droz, SAV

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