Bundesverordnungen rund um die Alpwirtschaft

Bundesämter, Departemente und der Bundesrat erlassen Gesetze und Verordnungen, die die institutionellen Rahmenbedingungen für die Alpwirtschaft bilden. Hier sind diejenigen Verordnungen aufgelistet, die für die Alpwirtschaft eine Rolle spielen. Relevante Karten - zum Beispiel zum Sömmerungsgebiet oder dem Herdenschutz - werden auch aufgezeigt.

Kantonale Regelungen rund um die Alpwirtschaft

Die Kantone mit Sömmerung erlassen jedes Jahr ihre kantonalen Alpfahrtsvorschriften. Daneben gibt es verschiedene Verordnungen oder Vorschriften, die auf Kantons- und Gemeindeebene von den zuständigen Behörden erlassen werden.

Obligatorische Dokumentationen für Alpbetriebe

Aus den rechtlichen Vorschriften ergeben sich obligatorische Dokumentationen für die Alpbetriebe. Für die Aufzeichnungen sind die Alpbewirtschaftenden verantwortlich. Bei Gemeinschaftsalpen ist dies normalerweise der oder die Alpmeister/in. Sie können Aufzeichnungen an die Älper/innen delegieren, wobei vor Alpbeginn die Zuständigkeit und der Aufbewahrungsort klar definiert sein sollte. Die Betriebsleiter/innen sind verantwortlich, die Dokumente 3 Jahre aufzubewahren. Wird der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen, können Sanktionen oder Kürzungen der Sömmerungsbeiträge die Folge sein.

Kontrollen auf der Alp

Auch auf der Alp werden die Anforderungen aus der Gesetzgebung periodisch kontrolliert. Kontrollhandbücher und weitere Unterlagen stehen hier zur Verfügung.

Branchenleitlinie für die Milchgewinnung und -verarbeitung auf der Alp

Die Branchenleitlinie des SAV für die Milchgewinnung und –verarbeitung in Sömmerungsbetrieben gewährleistet die Lebensmittelsicherheit der Alpprodukte nach anerkannten Standards. Sie unterstützt die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf der Alp. Grundlagen und Inhalte sind hier beschrieben.