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Direktzahlungen Gemüsebau Beeren

Schonende Bodenbearbeitung im Gemüsebau und einjährigen Beeren

Fruchtbare Böden sind eine der wichtigsten Grundlagen für die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und der zentrale Produktionsfaktor der Landwirtschaft. Massgeblich für die Erhaltung von fruchtbaren Böden sind eine standortgerechte und möglichst wenig intensive Bodenbearbeitung, damit Erosion und Bodenverdichtungen reduziert werden können.

Inhaltsverzeichnis

Der Produktionssystemsbeitrag (PSB) «Schonende Bodenbearbeitung» ersetzt den ehemaligen Ressourceneffizienzbeitrag (REB). Neu muss ein Mindestprozentsatz an Ackerfläche mit bodenschonenden Verfahren bewirtschaftet werden. Auf Beitragsstufe wird zwischen den verschiedenen Saatverfahren Direktsaat, Streifensaat, Streifenfrässaat (Strip-Till) oder Mulchsaat nicht mehr unterschieden.

Voraussetzungen für die Beiträge

  • Mindestens 60 % der offenen Ackerfläche (oAF) müssen mit bodenschonenden Verfahren bewirtschaftet werden und beitragsberechtigt sein.
  • Flächen mit Bunt- und Rotationsflächen und Säumen auf Ackerfläche sind von dieser Fläche ausgenommen.
  • Zwischen der Ernte der vorherigen Hauptkultur und der Ernte der geplanten Hauptkultur wird kein Pflug eingesetzt. Zwischenkulturen müssen dementsprechend pfluglos angelegt werden.
  • Die erlaubte Menge an Glyphosat entspricht 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare und Jahr.
  • Die Anforderungen müssen für ein Jahr auf der angemeldeten Parzelle eingehalten werden.
  • Für die folgenden Anbauverfahren werden Beiträge ausgerichtet:
Fotos: W.G. Sturny, Fachstelle Bodenschutz des Kanton Bern

Berechtigte Kulturen und Höhe des Beitrages

  • Alle Kulturen der offenen Ackerfläche sind beitragsberechtigt (siehe Ausnahmen).
  • CHF 250.-/ha für alle beitragsberechtigten Anbauverfahren.

Ausnahmen

  • Keine Beiträge werden ausgerichtet für das Anlegen von:
    • Kunstwiese mit Mulchsaat;
    • Gründüngungen und anderen Zwischenkulturen;
  • Ein Pflugeinsatz (wendenden Bodenbearbeitung), beziehungsweise der Einsatz eines Schälpfluges ist bei Mulchsaat zur Unkrautregulierung erlaubt, sofern:
    • die maximale Bearbeitungstiefe nicht mehr als 10 cm beträgt;
    • ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der geplanten Hauptkultur keine Herbizide eingesetzt werden (für Stoppelbehandlungen und Abstoppen von Zwischenkulturen dürfen keine Herbizide eingesetzt werden).
  • Der Einsatz einer Spatenmaschine oder Schälfräse ist zugelassen, solange der Boden nur oberflächlich (bis max. 10 cm Tiefe) bearbeitet wird. Im Gegensatz zum Pflugeinsatz bei Mulchsaat ist hier ein Herbizideinsatz erlaubt.
  • Eine Tiefenlockerung ist zugelassen, solange der Boden nicht gewendet wird.

Zu beachten

  • Für Betriebe mit Flächen im Ausland bezieht sich die Berechnung des 60 Prozent-Anteils nur auf die offene Ackerfläche im Inland.
  • Die bodenschonende Bearbeitung kann parzellenweise erfolgen. Nicht alle Flächen derselben Hauptkultur müssen ohne Pflug bewirtschaftet werden.

Anmeldung und Abmeldung

  • Die Anmeldung ist freiwillig und erfolgt gemäss kantonalen Vorgaben gemeinsam mit den anderen Direktzahlungsprogrammen jeweils für das Folgejahr.
  • Die Anmeldung erfolgt jährlich und flächenbezogen.
  • Wenn Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV) nicht eingehalten werden können, muss dies gemäss Art. 100 Abs. 3 DZV immer umgehend dem zuständigen kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die Abmeldung kann berücksichtigt werden, sofern sie spätestens am Tag vor Erhalt der Ankündigung einer Kontrolle oder spätestens am Tag vor der Kontrolle bei unangekündigten Kontrollen erfolgt.

Sämaschinenart und Berechnung der bewegten Bodenoberfläche

Die Art der Bodenbearbeitung wird anhand der bewegten Bodenoberfläche bestimmt. Mit den folgenden Berechnungen kann der Prozentsatz der bewegten Bodenoberfläche bestimmt werden.

Ist eine Direktsämaschine z.B. mit Waffelscheiben ausgerüstet, wird durch solche Vorwerkzeuge die grösste Bodenbewegung verursacht. Folglich wird jeweils an der breitesten Stelle gemessen (siehe Skizze).

Grafik: K. Marti, KUMAKO, Lohn-Ammannsegg, Hp. Lauper, LANDAG, Wiler bei Seedorf

Berechnungsformel
Berechnungsbeispiel

Kombinationen mit anderen Beiträgen

Herbizidverzicht

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Herbizide» kombiniert werden.

Verzicht auf Insektizide und Akarizide

Der Beitrag kann mit dem PSB «Verzicht auf Insektizide und Akarizide im einjährigen Gemüse- und Beerenbau» kombiniert werden.  

Angemessene Bedeckung des Bodens

Der Beitrag kann mit dem Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens kombiniert werden.

Effizienter Stickstoffeinsatz

Dieser Beitrag kann mit dem Beitrag für effizienten Stickstoffeinsatz kombiniert werden.

Biologische Produktion

Betriebe, die biologisch produzieren, können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren.

Weiterführende Informationen

Impressum

Titelbild: Bruno Arnold, AGRIDEA

Grafiken/Illustrationen: K. Marti, KUMAKO

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