Branchenleitlinie für die Milchgewinnung und -verarbeitung auf der Alp
- Bundesverordnungen rund um die Alpwirtschaft
- Kantonale Regelungen rund um die Alpwirtschaft
- Obligatorische Dokumentationen für Alpbetriebe
- Kontrollen auf der Alp
- Branchenleitlinie für die Milchgewinnung und -verarbeitung auf der Alp
Grundlagen
Die Leitlinie für die gute Verfahrenspraxis bei der Milchgewinnung und -verarbeitung im Sömmerungsgebiet des SAV ist seit Februar 2015 in Kraft. Seit 2023 gilt die 2. Auflage.
Die Leitlinie schafft anerkannte Standards für die Herstellung von Alpprodukten. Sie ist Bestandteil der Qualitätssicherung und garantiert die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich Selbstkontrollpflicht, Rückverfolgbarkeit und Täuschungsschutz.
Die Branchenleitlinie bildet die Grundlage für die kantonalen Lebensmittelkontrollen der Sömmerungsbetriebe.
Mit der Anwendung der Leitlinie müssen die milchverarbeitenden Sömmerungsbetriebe für ihre Produkte keine eigenen Lebensmittelsicherheitskonzepte (HACCP-Konzepte) erstellen. Dies gilt allerdings nicht für Milchprodukte, die durch die Leitlinie nicht abgedeckt sind, wie z.B. Frischkäse aus Rohmilch.
➔ SAV – Ziele der Branchenleitlinie, Anwendung und Adressen der Bezugsstellen in den Alpkantonen
➔ SAV – Übersicht über die wichtigsten Änderungen in der 2. Auflage
Inhalte
Die Leitlinie besteht aus drei Teilen:
- Der erste Teil enthält Arbeitsdokumente wie Checklisten zur Lebensmittelsicherheit, Grundrezepturen für die Milchverarbeitung, Fabrikationsprotokolle und andere wichtige Nachweisdokumente.
- In einem zweiten Teil stehen Grundlagendokumente zur Verfügung. Darin werden zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben zur Hygiene bei der Milchgewinnung und -verarbeitung, die Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften oder Untersuchungsmethoden wie die Säuregradmessung behandelt.
- Der dritte Teil befasst sich mit Alpkäse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP).