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Gewässerschutz Pflanzenschutz

Massnahmen Abschwemmung Dauerkulturen

Massnahmen gegen Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Raumkulturen.

Inhaltsverzeichnis

Massnahmen zur Verringerung des Abschwemmungs-Risikos

Auf dieser Seite werden Massnahmen zur Verringerung des Abschwemmungs-Risikos vorgestellt mit der Zuordnung der entsprechenden Abschwemmungs-Punkte. Informationen zur Ermittlung der erforderlichen Abschwemmungs-Punkte finden sich hier auf der Seite

Neben den Abschwemmungs-Punkten müssen allenfalls auch Abdrift-Punkte eingehalten werden. Informationen dazu befinden sich auf den Seiten zur Abdrift.

1 ÖLN Rebbau siehe Regelung unten
  • Bei Tankmischungen sind die für das risikoreichste Mittel erforderlichen Massnahmen zu treffen.
  • Um die erforderliche Punktzahl zu erreichen, können verschiedene Massnahmen kombiniert werden.
  • In der Übergangsphase entspricht die Auflage, einen begrünten Pufferstreifen von 6 m Breite zu Oberflächengewässern einzuhalten einem Punkt. Diese Massnahme kann durch eine andere ersetzt werden, die gemäss Tabelle 4 Anrecht auf 1 Punkt gibt.

Bewachsene Pufferstreifen gegen Abschwemmung (1-3 Abschwemmungs-Punkte)

a + b = mind. 6 m zu Gewässer,
bis Böschungsoberkante falls Böschung ≥ 50 %
Unbewachsene Flächen (c ) dürfen
nicht angerechnet werden
Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Bewachsene Pufferstreifen zwischen Parzelle und Oberflächengewässer

Im ÖLN wird in jedem Fall und für alle Mittel eine unbehandelte Zone von 6 m Breite entlang von Gewässern gefordert.

Im Rahmen der Bekämpfung von Abschwemmung muss der Pufferstreifen auf der gesamten angemeldeten Breite bewachsen sein (6, 10 oder 20 Meter). Wenn es zwischen Parzelle und Gewässer einen unbegrünten Weg gibt, wird die Breite des Weges nicht angerechnet.

  • Wenn es im Pufferstreifen unbegrünte Fahrspuren gibt, muss die Breite dieser Fahrspuren abgezogen werden.

6 m = 1 Punkt  10 m = 2 Punkte  20 m = 3 Punkte

Es können mehrere begrünte Streifen kombiniert werden; es können beispielsweise zwei begrünte Streifen, die von einem Weg unterbrochen werden, kombiniert werden. Um 3 Punkte zu erlangen, muss die Breite dieser beiden Streifen zusammen 20 m betragen.

Die maximale Punktzahl bei einer Kombination von mehreren begrünten Streifen beläuft sich auf 3 Punkte.

Massnahmen innerhalb der Kulturfläche

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Begrünung zwischen den Reihen gemäss Vorgaben ÖLN (Obstbau)

  • Der gesamte Bereich zwischen den Reihen muss begrünt sein. Nur der Pflanzstreifen ist unbegrünt gemäss Vorgaben ÖLN.

           1 Punkt

  • Auch die Vorgewende müssen begrünt sein.

          2 Punkte

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Vollständige Begrünung inklusive Baumstreifen und Vorgewende

  • Die gesamte Fläche, inklusive Pflanzstreifen und Vorgewende, muss vollständig begrünt sein.

3 Punkte

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Begrünung zwischen den Reihen gemäss ÖLN (Rebbau)

Jede Reihe ist begrünt, nur der Pflanzstreifen ist unbegrünt, aber es besteht kein Vorgewende

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

oder

Jede zweite Reihe ist begrünt, der Pflanzstreifen ist unbegrünt, gemäss Vorgeben ÖLN, dann muss talwärts ein begrüntes Vorgewende bestehen (bis 2026 akzeptiert).

1 Punkt

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Der gesamte Bereich zwischen den Reihen und auch das talseitige Vorgewende muss begrünt sein, nur der Pflanzstreifen ist unbegrünt.

2 Punkte

Quelle: Johannes Hanhart, AGRIDEA

B

Vollständige Begrünung inklusive Pflanzstreifen und Vorgewende

  • Die gesamte Fläche, inklusive Pflanzstreifen und Vorgewende, muss vollständig begrünt sein.

3 Punkte

Art der Pflanzung

Quelle: Philippe Droz, AGRIDEA

B

Traditionelle Terrassen (gem. Anhang 3 DZV)

  • Die terrassierte Rebfläche muss mehrere Abstufungen enthalten, die tal- und bergseitig Stützmauern aufweisen.
  • Der Abstand zwischen der tal- und der bergseitigen Stützmauer einer Terrasse darf im Durchschnitt nicht mehr als 30 m betragen.
  • Die Höhe der Stützmauer muss min. 1 m betragen.
  • Stützmauern sind aus gebräuchlichen Mauertypen (keine konventionellen Betonmauern)
  • Die Terrassenanlage muss mind. 1 ha gross sein

1 Punkt

Quelle: Stéphane Emery, Etat du Valais

B

Terrassierung (Moderne Querterrassen)

  • Die Terrasse weist in Hangrichtung kein Gefälle auf.

2 Punkte

Für detaillierte Informationen siehe Datenblatt Weinbau „Pflanzung – Querterrassen“ der AGRIDEA

Art der Behandlung

Behandlung auf weniger als 50 % der Fläche (Herbizide)

Bei Herbiziden, die für eine Anwendung auf der gesamten Fläche zugelassen sind, kann die Produktemenge durch die Beschränkung der Anwendung auf den Unterstockbereich mehr als halbiert werden.

Für diese Massnahme gibt es 1 Punkt

Für Herbizide, mit der Auflage «Nur als Reihenbehandlung» gibt es keine Punkte.

Siehe Liste «Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsobstbau», «Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau» oder «Pflanzenschutzmittelliste für den Rebbau“ von Agroscope.

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

Grafiken/Illustrationen: Merel Goojer/Katja Krawetzke, AGRIDEA

Fachliche Mitarbeit durch Begleitgruppe:

  • Laurent Nyffenegger, BLW
  • Martina Keller, BLV
  • Nicole Flükiger, BLV
  • Urs Schönenberger, BAFU
  • Christian Linder, Agroscope
  • Max Kopp, Inforama Bern
  • Marlis Nölly, BBZ Arenenberg
  • Fabio Kuonen, Fachstelle Obstbau und Gemüsebau, VS
  • Lorenz Escher, KOL TG

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