Abdrift und Abschwemmung im Pflanzenschutz
- Abdrift und Abschwemmung im Pflanzenschutz
- Abdrift-Risiko im Feldbau
- Massnahmen Abdrift Feldbau
- Abdrift reduzierende Düsen und Abdrift-Punkte
- Abschwemmungs-Risiko Feldbau
- Massnahmen Abschwemmung Feldbau
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Bereiche ausserhalb der Kultur möglichst zu vermeiden. Dieses Merkblatt behandelt die Massnahmen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln. Zur Erarbeitung dieses Merkblattes wurde eine Begleitgruppe mit Vertretenden aus AGRIDEA, BLW, BLV, BAFU, KOLAS und SBV eingesetzt.
Einleitung
Die Auflagen, die gegen Abschwemmung und Abdrift einzuhalten sind, ergeben sich aus den Vorgaben der Zulassung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels (PSMV) und gegebenenfalls aus den Vorgaben zum ökologischen Leistungsnachweis ÖLN (gemäss Direktzahlungsverordnung DZV), der weitere Massnahmen fordern kann. Für beide gilt ein Punktesystem.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben bei Abdrift und Abschwemmung werden hier im Merkblatt die Begriffe Abdrift-Punkte und Abschwemmungs-Punkte verwendet, da beide gesondert betrachtet werden müssen. Es kann notwendig sein, sowohl Massnahmen zur Erreichung von Abdrift- als auch Abschwemmungs-Punkten einzuhalten. Diese müssen dann zum Zeitpunkt der Anwendung umgesetzt sein. Es müssen immer Abdrift und Abschwemmung beachtet werden. Daher ist das Merkblatt nach diesen Themen unterteilt. Für jede Zelle in der nachfolgenden Tabelle muss geprüft werden, ob Punkte zu erfüllen sind.
Abdrift | Abschwemmung | |
Zulassung | Beim Einsatz von PSM mit einer Auflage zu Abdrift ist eine unbehandelte Pufferzone entlang von Oberflächengewässern, Biotopen oder Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einzuhalten (3, 6, 20, 50 oder 100 m breit, abhängig vom Risiko des Produkts). Sie kann mit Abdrift reduzierenden Massnahmen verringert werden. | Beim Einsatz von PSM mit einer SPe 3-Auflage zu Abschwemmung sind bis 100 Meter Entfernung und > 2 % Neigung zu Oberflächengewässern Abschwemmungspunkte zu erreichen (1, 2, 3 oder 4 Punkte, abhängig von den verfügten Anwendungsauflagen in der Zulassung). |
ÖLN | Bei jeder Applikation ist immer mindestens 1 Abdrift-Punkt zu erfüllen. | Bei >2 % Neigung in Richtung und angrenzend (<6 m) an Oberflächengewässer und entwässerter Strasse/Weg ist bei jeder Applikation mindestens 1 Abschwemmungs-Punkt zu erfüllen. |
Hier geht es zu den entsprechenden Themen im Feldbau:
Abdrift-Risiko Feldbau | Abschwemmungs-Risiko Feldbau |
Massnahmen Abdrift Feldbau | Massnahmen Abschwemmung Feldbau |
Impressum
Titelbild: Simon Binder, AGRIDEA
Grafiken/Illustrationen: Merel Gooijer, AGRIDEA
Fachliche Mitarbeit durch Begleitgruppe:
- Jonas Plattner, BLW
- Louisa Bühler, BLW
- Numa Courvoisier, BLW
- Martina Rösch, AGRIDEA
- Christoph Stürm/Nicole Flükiger, BLV
- Urs Schönenberger, BAFU
- Pierre-Yves Jacquiéry, VD
- André Zimmermann, VD
- Andi Distel, AG
- Markus Hochstrasser, ZH
- Marcel Friedli, Prométerre
- David Stöckli, FR
- Lorenz Escher, TG
- Brigitte Decrausaz, VS
- Tatjana Wais, KuL/Carea
- Niklaus Ramseyer, SBV