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Gewässerschutz Pflanzenschutz

Abschwemmungs-Risiko Dauerkulturen

Abschwemmungs-Risiko von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Raumkulturen.

Inhaltsverzeichnis

Auflagen zur Risiko-Minderung

Achtung! Auch Abdrift ist zu beachten!

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Entstehung des Abschwemmungs-Risikos

Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können diese durch Abschwemmung aus der Parzelle ausgetragen werden. Dies kann über abfliessendes Wasser direkt oder über abgeschwemmte Bodenpartikel geschehen. Neben der direkten Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer ist auch die Abschwemmung durch hydraulische Kurzschlüsse ein bedeutsamer Eintragspfad. Hydraulische Kurzschlüsse können Einlauf- und Wartungsschächte von Regenentwässerungssystemen, aber auch Strassen, Wege und Entwässerungsgräben sein, die in ein Oberflächengewässer münden.

Um das Risiko von Abschwemmung zu vermindern, sind bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln Massnahmen zur Erreichung von Abschwemmungs-Punkten umzusetzen. Diese Vorgaben stammen aus der Zulassung des zu verwendenden PSM (PSMV), sowie dem ÖLN (DZV).

Abschwemmung
ZulassungBeim Einsatz von PSM mit einer SPe 3-Auflage zu Abschwemmung sind bis 100 Meter Entfernung und > 2 % Neigung zu Oberflächengewässern Abschwemmungspunkte zu erreichen (1, 2, 3 oder 4 Punkte, abhängig von den verfügten Anwendungsauflagen in der Zulassung).
ÖLNBei >2 % Neigung in Richtung und angrenzend (<6 m) an Oberflächengewässer oder entwässerter Strasse/Weg ist bei jeder Applikation mindestens 1 Abschwemmungs-Punkt zu erfüllen.
Übersicht Auflagen Zulassung und ÖLN zu Abschwemmung

Die in einem Spe3-Satz angegebene notwendige Punktzahl zum Schutz vor Abschwemmung muss immer eingehalten werden. Ausnahmen sind die Anwendung in Gewächshäusern und wenn das Gewässer höher liegt als die Parzelle, oder wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Zur Einhaltung der geforderten Anzahl von Abschwemmungs-Punkten müssen Massnahmen umgesetzt werden. Diese Massnahmen sind im nächsten Kapitel näher beschrieben und stammen aus den Weisungen der Zulassungsstelle betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von PSM. Sie sind auf der Website des BLV zu finden. Jeder Massnahme ist eine definierte Anzahl Punkte zugeordnet.

Da sich die Vorgaben aus der Zulassung und aus dem ÖLN unterscheiden, müssen je nach Parzelle entweder die Vorgaben aus der Zulassung oder die Vorgaben aus dem ÖLN oder beide Vorgaben beachtet werden. Das nachfolgende Schema soll dabei helfen, die erforderliche Anzahl Abschwemmungs-Punkte pro Parzelle zu bestimmen.

Hinweis: Grenzt eine Parzelle an ein Oberflächengewässer mit Neigung in dessen Richtung und an eine entwässerte Strasse mit Neigung in deren Richtung, sind zwei Seiten von Auflagen betroffen. Dieser Spezialfall kann in der Grafik nicht abgebildet werden.

Für die korrekte Umsetzung der Auflagen, sind diese Definitionen wichtig:

  • Mehr als 2 % Neigung der Parzelle: Für eine erste Beurteilung ist die Karte «Hanglagen Abschwemmung» hilfreich. Auf dieser Karte sind die Flächen ersichtlich (gelborange markiert), welche unter 2 % Neigung haben und somit nicht von Massnahmen gegen Abschwemmung betroffen sind. Bei Flächen, welche gemäss der Karte mehr als 2 % Neigung aufweisen, muss die Situation im Feld beurteilt werden. Die Gewässeranschlusskarte und die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss, können hierzu Anhaltspunkte liefern.
  • Entwässerte Strasse/entwässerter Weg: Jede Strasse und jeder Weg, die nicht über die Schulter entwässern, gelten als entwässert. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Strasse oder der Weg durch Schächte entwässert werden, die in ein Oberflächengewässereingeleitet werden oder wenn die Strasse oder der Weg das Wasser direkt in ein Oberflächengewässer leitet. Die Entfernung des Schachts zum Feld spielt dabei keine Rolle.
  • Angrenzend: Die Parzelle befindet sich näher als 6 m am Schutzobjekt.
Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

Grafiken/Illustrationen: Merel Goojer/Katja Krawetzke, AGRIDEA

Fachliche Mitarbeit durch Begleitgruppe:

  • Laurent Nyffenegger, BLW
  • Martina Keller, BLV
  • Nicole Flükiger, BLV
  • Urs Schönenberger, BAFU
  • Christian Linder, Agroscope
  • Max Kopp, Inforama Bern
  • Marlis Nölly, BBZ Arenenberg
  • Fabio Kuonen, Fachstelle Obstbau und Gemüsebau, VS
  • Lorenz Escher, KOL TG
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