
Obligatorische Dokumentationen für Alpbetriebe
Aus den rechtlichen Vorschriften ergeben sich obligatorische Dokumentationen für die Alpbetriebe. Für die Aufzeichnungen sind die Alpbewirtschaftenden verantwortlich. Bei Gemeinschaftsalpen ist dies normalerweise der oder die Alpmeister/in. Sie können Aufzeichnungen an die Älper/innen delegieren, wobei vor Alpbeginn die Zuständigkeit und der Aufbewahrungsort klar definiert sein sollte. Die Betriebsleiter/innen sind verantwortlich, die Dokumente 3 Jahre aufzubewahren. Wird der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen, können Sanktionen oder Kürzungen der Sömmerungsbeiträge die Folge sein.

Bundesverordnungen rund um die Alpwirtschaft
Bundesämter, Departemente und der Bundesrat erlassen Gesetze und Verordnungen, die die institutionellen Rahmenbedingungen für die Alpwirtschaft bilden. Hier sind diejenigen Verordnungen aufgelistet, die für die Alpwirtschaft eine Rolle spielen. Relevante Karten - zum Beispiel zum Sömmerungsgebiet oder dem Herdenschutz - werden auch aufgezeigt.

Sömmerung in der Agrarpolitik
Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, damit die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Im Berggebiet ist dafür die Sömmerung von zentraler Bedeutung. Eine Übersicht über die wichtigsten agrarpolitischen Änderungen, die für die Sömmerung relevant sind, wird hier bereitgestellt.