Gewässerschutz Pflanzenschutz
Diese Seite beschreibt die Massnahmen, die ergriffen werden können um Abdrift zu vermindern und die Auflagen aus dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN, DZV) und der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) im Feldbau (Ackerbau) zu erfüllen.
Pflanzenschutz Gewässerschutz
Diese Seite behandelt die Auflagen zur Abdrift bei Pflanzenschutzbehandlungen, die für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN, DZV) und die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) im Feldbau (Ackerbau) einzuhalten sind.
Diese Seite behandelt die Massnahmen mit denen die Auflagen zur Verringerung der Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN, DZV) und nach Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) im Ackerbau (Feldbau) erfüllt werden können.
Diese Seite stellt dar welche Auflagen bei Pflanzenschutzanwendungen in der Schweiz im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN, DZV) und nach Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) im Ackerbau (Feldbau) eingehalten werden müssen.
Agrarpolitik Direktzahlungen
Im ÖLN gilt wie in der Integrierten Produktion das Schadschwellenprinzip beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Grundsätzlich sind vorbeugende Massnahmen vorrangig einzusetzen.