ABC zur Anlage, Pflege & zum Aufheben von Brachen
Ziel des ABCs
- Das ABC soll Beratungskräften bei der Beratung von Bewirtschaftenden zum Nachschlagen dienen.
- Es ergänzt die bestehenden Brache-Merkblätter der AGRIDEA.
Hintergrund des ABCs und neue Erkenntnisse und Erfahrungen
Die Zusammenstellung wurde 2008 von der Arbeitsgruppe Ackerbau der Berater*innengrupppe Biodiversität Landwirtshaft (BBL) erarbeitet und wurde seither mehrmals aktualisiert.
Die Zusammenstellung soll laufend mit neuen Erfahrungen und Erkenntnissen ergänzt werden. Rückmeldungen werden gerne entgegengenommen. Bitte kontaktieren sie uns (anja.gramlich@agridea.ch).
Arbeiten mit dem ABC: Übersichtstabelle
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über relevante Stichworte, verlinkt mit detaillierten Tipps, für die Zeit von der Anlage bis zum Aufheben der Brachen (alphabetisch angeordnet).
4. Standjahr | 5.–7. Standjahr | 8. Standjahr | Aufheben |
Allgemeine Überlegungen (zur Planung und Anlage einer Brache)
- Wenn die Standortwahl stimmt, wird der Erfolg der Brache unter anderem von der Sorgfalt abhängen, mit der sie angelegt wurde. Die Vorbereitungen des Saatbetts beginnen mindestens 6 bis 8 Wochen vor der Saat.
- Achtung: Brachen sind aufwändige Kulturen und benötigen einen Pflegeaufwand von 30 – 50 Std./ha und Jahr. Regelmässige Kontrollgänge verhindern einen späteren Mehraufwand für die Beseitigung von Problempflanzen (Acker-Kratzdistel, invasive Neophyten wie einjähriges Berufkraut etc.).
- Brachen sollen nicht für Überfahrten, Wendemanöver oder zum Abstellen von Maschinen genutzt werden. Das Überfahren schädigt die Pflanzen und kann vor allem bei einer Neuansaat das Auflaufen stark negativ beeinträchtigen.
- Brachen im Betrieb: Mit der Anlage einer Brache nimmt die düngbare Fläche (Nährstoffbilanz) im Betrieb ab. Die SAK für Buntbrachen ist gleich wie für LN. Es ist jedoch darauf zu achten, wenn ein Betrieb die Tierhaltung aufgibt, dafür mehr Buntbrachen anlegt, dass die SAK abnimmt. Das kann zu weniger Direktzahlungen führen, da pro SAK nur eine bestimmte Menge Geld gesprochen wird.
- Wenn ein Vernetzungsprojekt vorhanden ist: Chance zum Mitmachen nutzen. Achtung: Beachten, dass man sich dabei für 8 Jahre verpflichtet, die Brache zu erhalten. Danach muss bei der Vertragsverlängerung ein Ersatzelement angelegt werden.
Artenvielfalt abnehmend
Es ist eine natürliche Entwicklung, dass die Artenvielfalt an Brachepflanzen im 4. bis 8. Standjahr in der Buntbrache langsam abnimmt und spontane Kräuter und Gräser einwandern. Ein gutes Instrument, um abzuschätzen, ob noch genügend Pflanzenarten vorhanden sind, ist das Merkblatt Brachen im Feld beurteilen.
Auflaufen der Brachepflanzen
Ursachen für schlechtes Auflaufen können sein:
- Schneckenfrass: Falls in streifigen Brachen ein hoher Druck an Nacktschnecken aus der benachbarten Kultur herrscht (Wiesen, Raps), am Rand der Nachbarkultur Schneckenkörner streuen.
- Tiefe Saat: viele Brachearten sind Lichtkeimer und daher auf eine oberflächige Saat angewiesen. Keine Drillsaaten!
- Schlechter Bodenschluss (grobes Saatbett, nicht gewalzt)
- Trockenheit: Wildkräuter, insbesondere mehrjährige, benötigen eine längere Auflaufzeit als Kulturpflanzen, was die Ansaat anfälliger für Schäden durch Trockenheit macht. Es lohnt sich bei angekündigten Trockenphasen mit der Aussaat zuzuwarten.
- Extreme Verschlämmung/Verkrustung: v.a. bei Schluffböden. So früh als möglich Einsatz einer Rauwalze, d.h., sobald der Boden abgetrocknet ist. Kein Einsatz von Egge oder Striegel, weil die Gefahr besteht, die Sämlinge auszureissen.
- Überfahrten mit Maschinen, unter anderem beim Wenden während Feldarbeiten in angrenzenden Kulturen
Falls nach 6 – 8 Wochen keine Brachepflanzen auflaufen, Neuanlage bis maximal Mitte Juni durchführen und Bewirtschafter/in beratend begleiten. Ansonsten ev. Neuansaat im Herbst oder nächsten Frühjahr durchführen.
Anbaupausen
Vorgeschriebene Anbaupausen beachten! Nach dem Umbruch darf der gleiche Brachetyp frühestens in der vierten Vegetationsperiode wieder angelegt werden (d.h. mindestens drei Jahr Anbaupause). Ausnahmen können bei Buntbrachen von der kantonalen Naturschutzfachstelle bewilligt werden.
Bekämpfungsschwellen
Bestand lückig
Lückiger Bestand an Brachepflanzen und keine/kaum Problemunkräuter ist positiv z.B. für bodenbrütende Vögel, Greifvögel usw. Ein lückiger Bestand bietet aber ideale Voraussetzungen für das Aufkommen von Problemunkräutern (v.a. Ackerkratzdistel) und Neophyten, deshalb häufig und regelmässig kontrollieren. Wenn Problemunkräuter und/oder Neophyten vorhanden sind, siehe Stichworte Problemunkräuter, Herbizideinsatz und Neophyten. Ursachen von lückigen Beständen: siehe Stichworte Auflaufen der Brachepflanzen.
Blütenpracht gering
- kombiniert mit lückigem Bestand, weder verunkrautet noch vergrast: nichts tun, weiter beobachten (Unkrautkontrolle). Siehe auch Stichwort Bestand lückig.
- kombiniert mit Vergrasung und/oder Verunkrautung: Bekämpfungsstrategie erarbeiten. Siehe auch Stichworte Problemunkräuter und Vergrasung.
Bodenbearbeitung (in Folgejahren)
Wozu: Zur Förderung von gesäten Brachearten oder Unterdrückung von Gräsern, z.B. Raigräser.
Wann: Zwischen dem 2. und 4. Standjahr zwischen 1. Oktober und 15. März.
Wo: Auf maximal der Hälfte der Fläche. Nur bei Buntbrachen, da sie verglichen mit Rotationsbrachen länger am selben Standort bestehen bleiben. Nicht auf Bereichen durchführen, wo Ackerkratzdisteln und/oder Quecken vorhanden sind.
Wie: Grob und oberflächig mit Grubber, Federzahnegge oder Kurzscheibenegge. Keine rotierenden Geräte wie Zinkenrotor verwenden.
Siehe auch Stichworte Vergrasung und Bekämpfungsschwellen.
Brennnesseln
Vorkommen kontrollieren. Sie sind grundsätzlich ökologisch wertvoll und kein Ausschlusskriterium. Oft ist ihr Auftreten jedoch ein Problem der Akzeptanz. Vereinzelte Pflanzen stehen lassen. Sind viele vorhanden, bei Bedarf mehrmals mähen.
Brombeeren
Vorkommen kontrollieren. Sie sind grundsätzlich ökologisch wertvoll und kein Ausschlusskriterium. Oft ist ihr Auftreten jedoch ein Problem der Akzeptanz. Vereinzelte Pflanzen stehen lassen. Sind viele vorhanden, bei Bedarf mehrmals mähen.
Direktsaat
- Saat der Brache: Eine Direktsaat ist heikel, genauso wie eine Drillsaat. Viele Brachearten sind Lichtkeimer und damit auf eine oberflächige Saat (Breitsaat) angewiesen. Mit Direktsaat besteht die Gefahr, dass verschiedene Arten schlecht auflaufen.
- Saat der Folgekultur: Nach Aufheben der Brache eignet sich eine Direktsaat gut (v.a. bei Mais und Getreide). Vorteile: Erhalten der Bodenstruktur, die sich während der Brache bildete, dazu geringes Durchwuchsrisiko. Nachteil: Herbizideinsatz nötig. Vorgehen: Bestand abschlegeln oder mähen, mindestens 20 cm aufwachsen lassen, abgetrockneten Bestand mit Totalherbizid abspritzen und Folgekultur säen.
Direktzahlungsverordnung
Weitere Informationen zu Anforderungen und Beiträgen für Bunt- und Rotationsbrachen gemäss Direktzahlungsverordnung finden sie unter: www.agrinatur.ch
Drillsaat
Siehe Stichworte Direktsaat und Auflaufen der Brachepflanzen.
Durchwuchs der Vorkultur
Durchwuchs von Getreide oder Raps in der neu gesäten Brache: bei hohem Anteil Säuberungsschnitt durchführen. Raps kurz vor der Rapsblüte schneiden. Schnittgut liegen lassen. Siehe auch Stichwort Säuberungsschnitt.
Wächst Raps auch im 2. Standjahr durch, benötigt ein breitflächiger Schnitt eine Sonderbewilligung!
Durchwuchs von Brachepflanzen in Folgekultur
- Karde: Kunstwiese eignet sich gut als Folgekultur nach Rotationsbrache. Kunstwiese nach Buntbrache sollte nur ins Auge gefasst werden, wenn Karden in der Brache höchstens spärlich vorhanden waren – ansonsten Gefahr von Karden-Durchwuchs (Rosetten können sich in Kunstwiesen lange halten). In Äckern können Kardenrosetten mit wiederholtem Fräsen oder mit dem Herbizid Concert bekämpft werden.
- Rainfarn: Allfällige in der Folgekultur austreibende Wurzelstöcke von Rainfarn können in Mais und Getreide mit einem Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe (z.B. Concert oder Express) gut bekämpft werden.
- Malve: Falls Wilde Malven in Zuckerrüben auftreten, können diese mit dem Herbizid Debut bekämpft werden.
- Verschiedene Arten: Wenn beim Aufheben der Brache der Pflug eingesetzt wird, sollte man bedenken, dass es ev. zu Durchwuchsproblemen in der zweiten Folgekultur kommen kann. Fruchtfolge vor dem Aufheben gut planen und sorgfältige Bodenbearbeitung (Pflug, Egge) oder aber Direktsaat bzw. Minimalbodenbearbeitung durchführen. Siehe auch Stichworte Direktsaat, Minimalbodenbearbeitung, Folgekulturen.
Einjährige Unkräuter
Im 1. Standjahr laufen auch viele einjährige Unkräuter auf. Oft keimen sie vor den gesäten Arten, stellen aber meist kein Problem für diese dar. Falls sie die gesäten Arten doch zu stark konkurrenzieren, kann ein Säuberungsschnitt angezeigt sein, insbesondere bei hoher Dichte von Weissem und Vielsamigem Gänsefuss, Amarant, Knötericharten und Gemeinem Hohlzahn sowie Raps. Siehe auch Stichworte Säuberungsschnitt und Hirsen.
Folgekulturen
- Gut geeignet: Mais und Getreide, Kunstwiese (nach Rotationsbrachen sowie nach Buntbrachen mit geringem Anteil an Karden).
- Geeignet: Extensiv genutzte Wiesen wenn Unkrautdruck durch den Standort und die Brache gering ist. Nach Buntbrachen nur, falls wenige Karden vorhanden waren.
- Ungeeignet: Protein- und Ölpflanzen, Kartoffeln, Rüben, Feldgemüse.
Gesäte Arten dominant
Vom 4. bis 8. Standjahr können gewisse gesäte Arten dominanter auftreten. Je nach Buntbrache handelt es sich besonders um Rainfarn (Tanacetum vulgare), Moschus-Malve (Malva moschata), Wilde Karde (Dipsacus fullonum), Johanniskraut (Hypericum perforatum), Weisse Waldnelke (Silene alba), Dost (Origanum vulgare), Weissen Honigklee (= Steinklee; Melilotus albus), Schafgarbe (Achillea millefolium) und/oder Wiesenflockenblume (Centaurea jacea). Diese Dominanzen sind nicht unbedingt erwünscht, aber unproblematisch. Eine Bodenbearbeitung kann die Entstehung solcher Dominanzen verlangsamen; siehe Stichwort Bodenbearbeitung.
Herbizideinsatz
Herbizideinsatz vor der Anlage: Wenn auf der Fläche ein erhöhter Unkrautdruck (Ackerkratzdisteln, Quecken, Blacken) bekannt ist, soll, wenn möglich, eine andere Fläche gewählt werden. Ein Glyphosateinsatz wird nur in Ausnahmefällen empfohlen (wenn ein Standortwechsel nicht möglich ist). Der Druck der Dauerunkräuter wird nach 3-4 Jahren wieder kommen. Wird eine Anwendung vorgenommen, soll danach genügend Zeit eingeplant werden (3-4 Wochen), da sonst das Auflaufen der Samenmischung schlechter ist. Ansonsten gleiches Vorgehen wie bei der Unkrautkur.
Herbizideinsatz während der Brache: Wenn immer mögl. früh und mechanisch bekämpfen. Für die Einzelstock- oder Nesterbehandlungen ausschliesslich bewilligte, selektiv wirkende Mittel verwenden! Siehe Merkblatt Herbizideinsatz auf Biodiversitätsförderflächen.
Blacken: Behandlung mit Ally Tabs (Wirkstoff: Metsulfuron-methyl) im Frühling und Herbst bei sonnigem, trockenem Wetter bringt guten Erfolg.
Ackerkratzdisteln: Behandlung mit Lontrel oder Clio (Wirkstoff: Clopyralid) im Frühling und Herbst beim sonnigem, trockenem Wetter bringt guten Erfolg.
Quecken: Behandlung mit Fusilade (Wirkstoff: Fluazifop-P-buthyl) im Frühling vor der Blüte.
Zur Behandlung dieser drei Arten sowie Winden ist ausserdem Glyphosat erlaubt.
Ambrosia: Behandlung mit Florasulam.
Herbizideinsatz beim Aufheben: Glyphosateinsatz wird nur bei sehr hohem Problemunkrautdruck (z.B. durch Quecken) empfohlen. Vorgehen: Mulchen im Frühling, Pflanzen genügend aufwachsen lassen, Glyphosatanwendung, Grubber und Saatbeetvorbereitung für Folgekultur.
Hirsen
1. Standjahr: Ist v.a. ein optisches Problem bzw. ein Problem der Akzeptanz (Versamungsgefahr). Ein Schnitt bringt nicht viel. Gefahr besteht, dass zu tief geschnitten wird. Geduld ist gefragt; im zweiten Standjahr sind die Hirsen meist verschwunden. Vgl. auch Stichwort Neuanlage.
2. Standjahr: Bestand gut, aber bis ca. 1/3 Deckung von Hirsen: Ist vorwiegend ein optisches Problem bzw. ein Problem der Akzeptanz (Versamungsgefahr). Um das Versamen zu verhindern, nur Hirsen vor dem Absamen schneiden.
3. Standjahr: Ist immer noch ca. 1/3 mit Hirsen bedeckt, Brache umbrechen. Falls eine Neuanlage am gleichen Standort in Betracht gezogen wird, nur eine Herbstsaat durchführen! Vgl. Stichwort Saatzeitpunkt.
Kontrollgänge
Regelmässige Kontrollgänge sind äusserst wichtig. Während der ganzen Anlagedauer der Brache und in der Folgekultur die Fläche mehrmals während der Vegetationsperiode begehen und kontrollieren, ob Probleme auftreten.
Mäuse
In Brachen können Feldmäuse und Schermäuse auftreten. Sehr grosse Mauspopulationen oder aussergewöhnliche Schäden sind nicht bekannt. In intensiven Ackerbauregionen ist kaum ein Massenauftreten von Mäusen zu erwarten, da die Tiere durch die häufige Bodenbearbeitung gestört werden. Buntbrachen nicht an Orten anlegen, wo bereits Mäuseprobleme bestehen oder durch das Vorhandensein geeigneter Strukturen optimale Bedingungen für Mäuse herrschen (z.B. Obstanlagen). Vor allem im Winterhalbjahr sind Sitzstangen für Greifvögel am Rande der Brache sehr geeignet, um gegen ein Mausproblem anzugehen. Im Sommerhalbjahr sollte wegen den Brutvögeln (Feldlerchen oder Wachteln) und jungen Feldhasen auf Sitzstangen verzichtet werden, da ihre Brut sonst zur Nahrung von Greifvögeln werden kann.
Minimalbodenbearbeitung
Nach Aufheben der Brache eignet sich eine Minimalbodenbearbeitung zur Saat von Mais oder Getreide. Auf diese Weise kann die Bodenstruktur, die sich während der Brache gebildet hat, weitgehend erhalten bleiben. Vorgehen: Bestand abschlegeln oder mähen, mindestens 20 cm aufwachsen lassen, abgetrockneten Bestand mit Totalherbizid abspritzen, Minimalbodenbearbeitung, säen.
Mulchen
Grundsätzlich sollte auf ein Mulchen oder einen Schnitt ab dem 2. Standjahr verzichtet werden. Das Ziel der Brachen ist, dass sie vielen seltenen Pflanzen und Tieren ungestörten Lebensraum bieten. Mulchen zerstört Eier, Larven und Puppen von Kleinlebewesen und unterbricht so deren Lebenszyklus.
Gegen eine Vergrasung der Brache hilft Mulchen nicht. Mulchen wie auch ein Schnitt ohne eine nachfolgende Bodenbearbeitung fördern das Graswachstum. Die Brachequalität kann dadurch nicht positiv gefördert werden!
Ein Schnitt ist angebracht vor einer leichten Bodenbearbeitung, die bei qualitativen guten jungen Brachen die einjährigen Pflanzen fördern kann (vgl. Stichwort Bodenbearbeitung in Folgejahren).
Nachbarkulturen
Karden in angrenzenden Wiesen und Weiden: diese mechanisch oder chemisch behandeln. In den ökologischen Ausgleichsflächen nur Einzelstockbehandlungen durchführen.
Rainfarn in angrenzenden Wiesen und Weiden: Auf Weiden meiden ihn die Tiere. Frisch ist er giftig. Bei einer Verfütterung an das Milchvieh wird die Milch, daraus hergestellte Butter und Käse bitter und ungeniessbar. Bei Menschen kann der Genuss solcher Produkte einen starken Reiz auf Magen, Darm, Nieren und Leber haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass das giftige ätherische Öl (neurotoxische Substanz) auch in getrocknetem Zustand vorhanden ist.
Nährstoffbilanz
Bei der Planung einer Brache beachten, dass mit der Anlage einer Brache die düngbare Fläche sinkt.
Neophyten
Ab dem 2. Standjahr regelmässig kontrollieren, ob sich Neophyten (z.B. kanadische und spätblühende Goldruten, Sommerflieder, Ambrosia, Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, einjähriges Berufkraut) etablieren, besonders in der Nähe von Hecken und Waldrändern sowie entlang von Strassen und Bahnlinien sofort mechanisch bekämpfen. Ab dem 4. Standjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ausdauernde Problemarten etablieren. Siehe auch Stichwort Bekämpfungsschwellen.
Neuanlage
1. Standjahr: Falls nach 6-8 Wochen keine Brachepflanzen auflaufen, Neuansaat bis maximal Mitte Juni durchführen und Bewirtschafter/in beratend begleiten. Ansonsten ev. Neuansaat im Herbst oder nächsten Frühjahr vornehmen.
2./3./4. Standjahr: Wenn eines oder mehrere Ausschlusskriterien erfüllt, Umbruch. Neuanlage höchstens am gleichen Standort, wenn Ausschlusskriterium „Grasanteil“ (ohne Quecken) zutrifft, ansonsten anderen Standort wählen.
5./6./7./8. Standjahr: Falls eines oder mehrere Ausschlusskriterien erfüllt, Umbruch. Neuanlage an neuem Standort prüfen.
Achtung: Vorgeschriebene Anbaupausen beachten! Nach dem Umbruch darf der gleiche Brachetyp frühestens in der dritten Vegetationsperiode (= zwei Jahre Anbaupause) wieder angelegt werden. Ausnahmen können bei Buntbrachen von der kantonalen Naturschutzfachstelle bewilligt werden.
Pflug-Einsatz
- Anlage: Zur Saatbettvorbereitung eignet sich ein Pflug-Einsatz. 6-8 Wochen, spätestens aber einen Monat vor der Saat pflügen, nachfolgend 1 bis 3 Durchgänge mit der Federzahnegge, um unerwünschte, spontan auftretende Pflanzen zu beseitigen. Flach arbeiten! Siehe auch Stichwort Unkrautkur.
- Aufheben: Pflug eignet sich neben Direktsaat und Minimalbodenbearbeitung beim Aufheben der Brache. Vorgehen: Auf vorgängiges Abspritzen verzichten! Aufmerksam machen, dass in der zweiten Folgekultur ev. Durchwuchsprobleme auftauchen können. Vorausschauende Fruchtfolgeplanung bereits vor Aufheben der Brache wichtig. Nachteil des Pflug-Einsatzes: Bodenstruktur, die sich während der Brache gebildet hat, wird beeinträchtigt.
Planung der Anlage
Eine sorgfältige Planung der Brache-Anlage ist sehr wichtig. Einen geeigneten Standort auswählen (siehe Stichworte Standort und Allgemeine Überlegungen). Vor der Saat genügend Zeit, d.h. mindestens 6-8 Wochen für die Vorbereitung des Saatbetts einplanen, damit mittels Pflügen und Eggen eine Unkrautkur durchgeführt werden kann und der Boden gut abgesetzt ist. Siehe auch Stichworte Pflug-Einsatz und Unkrautkur.
Planung vor dem Aufheben
Nach dem Aufheben der Brache sind die Folgekulturen insbesondere nach einem Pflugeinsatz gut zu planen. Es muss berücksichtigt werden, dass mit einem weiteren Pflugeinsatz Samen von Brachepflanzen wieder an die Oberfläche kommen können. Auf Kulturen, in denen auflaufende Brachepflanzen nicht oder schlecht bekämpft werden können, sollte verzichtet werden (Rüben, Kartoffeln, Feldgemüse). Siehe auch Stichwort Folgekulturen. Achtung: die Buntbrache darf nicht vor dem 15. Februar aufgehoben werden.
Problemunkräuter
Wird die Anlage der Buntbrache sorgfältig vorbereitet, können viele Probleme mit unerwünschten Pflanzen vermieden werden. Dennoch muss während der ganzen Anlagedauer die Brache mehrmals während der Vegetationsperiode auf das Vorkommen von ausdauernden Problemunkräutern (v.a. Ackerkratzdisteln, Blacken, Quecken, Winden, Kreuzkräuter) kontrolliert werden. Ab dem 4. Standjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ausdauernde Problemarten etablieren. So rasch als möglich eingreifen. Mit Blick auf Aufwand und Erfolgschancen mit Bewirtschaftenden Bekämpfungsstrategie erarbeiten: soweit möglich mechanische Bekämpfung (ausstechen, jäten, durch Schnitt Versamung verhindern), ansonsten Einzelstock- oder Nesterbehandlungen mit bewilligten, selektiv wirkenden Herbiziden (siehe Stichwort Herbizideinsatz). Siehe auch Stichworte Bekämpfungsschwellen, Neophyten und Schachtelhalm.
Achtung: Beachten, welche Herbizide zugelassen sind!
Saattiefe
Viele Brachearten sind Lichtkeimer und daher auf eine oberflächige Saat angewiesen. Die Samen werden bei kleineren Flächen von Hand, bei Grösseren mit einer exakt einstellbaren Sämaschine (z.B. Typ Krummenacher) gesät. Wenn eine Drillsaat gemacht wird, dann nur sehr oberflächlich.
Saatzeitpunkt
Frühlingssaat:
- Frühjahrssaaten sind in der Regel vorzuziehen (weniger spontan auflaufende Gräser, grösserer Blütenreichtum im Aussaatjahr).
- Saaten ab April sind optimal. Es empfiehlt sich, Buntbrachen bis spätestens Ende Mai zu säen. Aber: Saat in schlecht abgetrockneten Boden vermeiden!
- Auf schweren Böden und bei einem hohen Druck an Wärmekeimern wie Hirsen, Franzosenkraut oder Amarant ausweichen auf Herbstsaaten oder früh im Frühling (Mitte März bis Mitte April) säen.
- Nach Kartoffeln, Getreide etc. vor der Ansaat der Brache eine Winterbegrünung ansäen. Siehe auch Stichwort Winterbegrünung.
Herbstsaat:
- Saat vorzugsweise von Mitte September bis Mitte Oktober.
- Ist vorteilhafter auf Moorböden und schweren Böden und bei einem hohen Druck an Wärmekeimern wie Hirsen, Franzosenkraut oder Amarant.
- Nicht geeignet bei hohem Druck an Ackerfuchsschwanz oder Windhalm!
- Herbstsaaten haben einen kleineren Blumenanteil und vergrasen oft schneller.
Achtung: Rotationsbrachen müssen gemäss Direktzahlungsverordnung zwischen dem 1. September und dem 30. April gesät werden.
SAK (Standardarbeitskraft)
Die SAK für Buntbrachen entspricht derjenigen der LN.
Samenmischungen
Es dürfen nur vom BLW bewilligte Samenmischungen verwendet werden.
Säuberungsschnitt
Kann bei Frühjahrssaaten bei dichtem Aufkommen von Weissem und Vielsamigem Gänsefuss, Amarant, Knötericharten und Gemeinem Hohlzahn sowie Raps angezeigt sein. Bedürfnis von Bewirtschafter/in einbeziehen.
Schnitt: So früh wie möglich schneiden, also vor dem Schossen der Brachepflanzen. Schnitthöhe 5-8 cm.
Beachte: Säuberungsschnitte sind in Buntbrachen, nicht aber in Rotationsbrachen erlaubt.
Schachtelhalm
- Schachtelhalm ist ein Indikator für staunasse und vernässte Böden, die ungeeignet sind für Brachen!
- Wichtig: Schachtelhalm kann nicht bekämpft werden.
- Kommt der Schachtelhalm vor der Anlage der Brache grossflächig vor, ist der Standort ungeeignet für Brachen. Siehe auch Stichwort Standort.
- Tritt der Schachtelhalm im 1. Standjahr auf, klären ob er in vereinzelten Nestern oder grossflächig vorkommt. Einzelne Nester in den Ackerkulturen können toleriert werden, da sie sich nicht in die trockeneren Bodenstellen ausbreiten. Kommt er grossflächig vor, Brache umbrechen und an einem anderen Standort anlegen.
Schneckenfrass
- Schneckenfrass in der Nachbarkultur: Bei Überschreiten der Schadschwellen in Nachbarkulturen, Einsatz von Schneckenkörnern im Randbereich zur Brache.
Schnitt
Grundsätzlich sollte auf einen Schnitt oder ein Mulchen der Brachen ab dem 2. Standjahr verzichtet werden. Das Ziel der Brache ist, vielen seltenen Pflanzen und Tieren ungestörten Lebensraum zu bieten. Wenn ein Eingriff durchgeführt werden muss, ist der Schnitt dem Mulchen vorzuziehen, da die Eier, Larven und Puppen von Lebewesen weniger zerstört werden. Gegen eine Vergrasung der Brache hilft ein Schnitt oder Mulchen nicht! Schnitt wie Mulchen fördern das Graswachstum. Mit einem Schnitt kann die Brachequalität nur wenig beeinflusst werden. Ein Schnitt kann bei Rapsdurchwuchs im 1. oder 2. Standjahr angezeigt sein (vgl. Durchwuchs der Vorkultur).
Dem Schnitt sollte unbedingt eine leichte Bodenbearbeitung folgen, die bei qualitativ guten, jungen Brachen die einjährigen Pflanzen fördern kann (vgl. Bodenbearbeitung in Folgejahren).
Achtung: Schnitt bei Buntbrachen ab dem 2. Standjahr zwischen 1. Oktober und 15. März nur auf der Hälfte der Fläche erlaubt.
Schnittgut
Grundsätzlich ist auf einen Schnitt von Brachen ab dem 2. Standjahr zu verzichten. Ein Schnitt einer qualitativ guten Brache liefert wenig Material und kann liegen gelassen werden. Fällt viel Schnittgut an, sollte dies abtransportiert oder zu einem Haufen am Rand der Brache aufgeschichtet werden. Die Brachepflanzen gehen unter einer dicken Pflanzenmaterialschicht ein.
Standort
- Nährstoffreich, schattig und/oder vernässt (Staunässe), wenn möglich keine Brache anlegen. Falls aus triftigen Gründen doch eine Brache geplant ist, dann auf vernässten Standorten Spezial-Testmischung für feuchte Standorte verwenden (UFA-Samen).
- Problemunkräuter (Ackerkratzdisteln, Blacken, Quecken, Winden, Kreuzkräuter, Schachtelhalm) und/oder Neophyten (v.a. Goldruten, Sommerflieder, Drüsiges Springkraut, Ambrosia) in der Vorkultur oder angrenzend an den neuen Brachestandort (v.a. Neophyten) regelmässig vorkommend, keine Brache anlegen. Siehe auch Stichwort Schachtelhalm.
- Sind vereinzelte Vorkommen von Problemunkräutern (Ackerkratzdisteln, Blacken, Quecken, Winden, Kreuzkräutern, Schachtelhalm) und/oder Neophyten (v.a. Goldruten, Ambrosia) bekannt, Sanierung vor der Anlage der Brache. Siehe auch Stichworte Herbizideinsatz, Problemunkräuter und Schachtelhalm.
- Vorkulturen: Naturwiese nicht erlaubt, weil keine Fruchtfolgefläche; Kunstwiese (bei Rotationsbrachen nicht erlaubt) eher ungünstig wegen hohem Stickstoffnachlieferungsvermögen und Gefahr von Grasdurchwuchs _ saubere Saatbettvorbereitung nötig, d.h. Pflügen und mehrmaliges Eggen. Siehe auch Stichwort Pflug-Einsatz.
- Nähe Eisen-/Autobahn, Kantonsstrassen: aufmerksam machen auf mögliche Gefahr des Sameneinflugs von Neophyten. Ein solcher Standort kann auch zur Todesfalle für Tiere werden.
- Nähe Hecken, Waldrand: grössere Gefahr des Sameneinflugs von Ackerkratzdisteln, Goldruten, drüsigem Springkraut, Japanknöterich oder des Einwachsens von Dornen- und Pioniergehölzen (Eschen, Weiden, Birken, Sommerflieder, Brombeeren, …).
- Nähe zu Kulturen meiden, die anfällig auf Mäuse sind (z.B. Obstbäume).
- Keine Brachen auf Pufferstreifen anlegen.
Trockenheit
Kann eine Ursache sein, wenn das Saatgut verzögert oder nicht aufläuft: Falls nach 6-8 Wochen keine Brachepflanzen auflaufen, Neuansaat bis maximal Mitte Juni und Bewirtschafter/in beratend begleiten.
Ansonsten ev. Neuansaat im Herbst oder nächsten Frühjahr durchführen. Wichtig: Ist der Bestand lückig an Brachepflanzen und weist keine/kaum Problemunkräuter auf, ist dies ökologisch begrüssenswert (z.B. für Bodenbrüter). Siehe auch Stichworte: Auflaufen der Brachpflanzen, Bestand lückig und Saatzeitpunkt.
Umbruch
Falls eines oder mehrere der Ausschlusskriterien erfüllt sind und Sanierung nicht möglich/sinnvoll ist, Umbruch. Siehe Stichwort Bekämpfungsschwellen.
Aufheben der Brache mittels Pflug, Minimalbodenbearbeitung oder Direktsaatverfahren.
Siehe auch Stichworte Pflug-Einsatz, Direktsaat und Minimalbodenbearbeitung.
Achtung: Vorgeschriebene Anbaupausen beachten! Nach dem Umbruch darf der gleiche Brachetyp frühestens in der vierten Vegetationsperiode (= drei Jahre Anbaupause) wieder angelegt werden. Ausnahmen (nur bei Buntbrache) können von der kantonalen Naturschutzfachstelle bewilligt werden.
Unkrautkur
Vor der Saat der Brache lohnt es sich, eine Unkrautkur durchzuführen. Sie soll unerwünschte, spontan auflaufende Pflanzen beseitigen. Genügend Zeit dafür einplanen (6-8 Wochen)! Nach dem Pflügen sind zwei bis drei Durchgänge mit der Federzahnegge oder dem Striegel notwendig. Flach arbeiten bei Temperaturen über 10 °C. Das Saatbeet muss sich vor der Saat noch absetzen können.
Verbuschung bzw. Verholzung
Besonders in der Nähe von Hecken und Waldrändern ab dem 2. Standjahr regelmässig kontrollieren, ob sich verholzende Pflanzen (Eschen, Rosen, Sommerflieder, Salweiden, Brombeeren usw.) etablieren. Ökologisch ist ein gewisser Anteil von verholzten Pflanzen in der Brache wertvoll. Im Hinblick auf das Aufheben der Brache besonders ab dem 4. Standjahr die Ausdehnung solcher Pflanzen unter Kontrolle halten: ausreissen, zurückschneiden. Siehe auch Stichwort Brombeeren. Besonders bei Weiden ist Vorsicht geboten, da sich diese sehr schnell verbreiten.
Vergrasung
Hier sind (ausdauernde) Gräser ohne Quecke gemeint. Quecke siehe unter dem Stichwort Problemunkräuter.
2. Standjahr: Vergrasung in Kombination mit geringer Artenvielfalt bzw. Blumenpracht oder Verunkrautung. Das Problem ist auf die Anlagetechnik zurückzuführen. So ist eine Vergrasung in einer jungen Brache oft auf eine unsaubere Saatbettvorbereitung nach Kunstwiese zurückzuführen. Bekämpfungsstrategie erarbeiten (Unkrautbehandlungen, Bodenbearbeitung), ev. Umbruch.
3. und 4. Standjahr: Eine langsam zunehmende Vergrasung ist ein natürlicher Prozess (Sukzession). Grasanteil ca. 30 % zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März auf den vergrasten Bereichen: eine leichte Bodenbearbeitung mittels Grubber oder Kurzscheibenegge durchführen (keine rotierenden Geräte). Nur bei Buntbrachen und auf maximal der Hälfte der Fläche. Siehe auch Stichworte Bodenbearbeitung.
Verkrustung
V.a. bei Schluffböden. So früh als möglich Einsatz einer Rauwalze, d.h., sobald der Boden abgetrocknet ist. Auf Einsatz von Egge oder Striegel verzichten. Es besteht die Gefahr, die Sämlinge auszureissen.
Verlängerung
8. Standjahr: Ist die Buntbrache noch artenreich und farbig, hat sie einen speziellen Wert für die Fauna und Flora oder weist sie eine interessante Struktur auf, ohne dass Problemunkräuter und Neophyten vorhanden sind (Ausschlusskriterien beachten!) bei der kantonalen Naturschutzfachstelle (zwischen dem 1.5. – 30.9. des Vorjahres) kann eine Verlängerung beantragt werden!
Vernetzungsprojekt
Wenn in der Gemeinde ein Vernetzungsprojekt geplant oder am Laufen ist, Chance zum Mitmachen packen. In Vernetzungsprojekten ist zu beachten, dass Buntbrachen mind. 8 Jahre im „Brachefördergebiet“ angelegt sein müssen. Dazu auch die Verlängerungsmöglichkeit von Brachen unter Verlängerung beachten. Falls die Anlage der Brache nicht verlängert werden will, muss ein Ersatzelement angelegt werden.
Verschlämmung
Siehe Stichwort Verkrustung.
Vorkulturen
Es sind nur Ackerflächen oder Dauerkulturen erlaubt. Bei Rotationsbrachen ist Kunstwiese als Vorkultur nicht zulässig! Kunstwiesen sind weniger ideal wegen dem hohem Stickstoffnachlieferungsvermögen und der Gefahr von Grasdurchwuchs, saubere Saatbettvorbereitung nötig. Siehe auch Stichwort Winterbegrünung.
Winterbegrünung
Nur absterbende Winterbegrünungen als Vorkultur vor Brache verwenden, z.B. Sareptasenf, Phacelia. Sareptasenf ist ein Lichtkeimer, eindrillen nicht nötig. Phacelia ist ein Dunkelkeimer, eindrillen nötig. Auf keinen Fall Gräser!
Links zu Merkblättern zum Thema Brachen
Brachen richtig anlegen, pflegen und aufheben, 2007, Herausgeber: Agridea
30 Pflanzen der Brachen entdecken!, 2006, Herausgeber: Agridea
Brachen im Feld beurteilen, 2003, Herausgeber: Agridea
Bekämpfen der Ackerkratzdisteln, 2006, Herausgeber: Agridea
FiBL-Filme:
- Buntbrachen: Tipps zur Anlage und Pflege – YouTube
- Lebensraum Buntbrache: Ökologsiche Zusammenhänge in Buntbrachen – YouTube
Ausgewählte Literatur
Büchi, R. und Bigler, F., 2002. Ausmass und mögliche Auswirkungen der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf ökologische Ausgleichsflächen. Schriftenreihe der FAL, Zürich.
Delabays, N. und Charles, R., 2002. Unkräuter in ökologischen Ausgleichsflächen. UFA-Revue 1, 4-5.
Eggenschwiler, L., Iseli, R., Nievergelt, J., Conradin, H., Keller, S. und Schweizer, Ch., 2006. Profitiert der Boden von Buntbrachen? Agrarforschung 13 (3), 96-101.
Eggenschwiler, L. und Jacot, K., 2005. Flora und Samenvorrat während und nach Brache. Agrarforschung 12 (10), 448-453.
Eggenschwiler, L., Jacot, K.A. und Edwards, P.J., 2004. Bedeutung von Samenmischungen und Schnitt für Bunt- und Rotationsbrachen. Natur und Landschaft 79 (12), 544-550.
Eggenschwiler, L., Studer, S., Jossi, W. und Jacot, K., 2004. Floristische und faunistische Aspekte vergraster Brachestreifen. In: Integrierter und biologischer Anbau im Vergleich – Anbausystemversuch Burgrain: Resultate aus 12 Jahren Forschung (1991-2002). Schriftenreihe der FAL, Zürich, 82-85.
Eggenschwiler, L., Uehlinger, G. und Schaffner, D., 2005. Bericht Praxisversuch (2003-2004) – Massnahmen gegen die Vergrasung von Buntbrachen. Werkstatt ökologischer Ausgleich, Frick.
Günter, M., 2000. Anlage und Pflege von mehrjährigen Buntbrachen unter den Rahmenbedingungen des schweizerischen Ackerbaugebietes. Dissertation, Universität Bern, Bern.
Jacot, K., Eggenschwiler, L. und Studer S., 2002. Bunt- und Rotationsbrachen: Erfahrungen aus der Praxis. Agrarforschung 9 (4), 146-151.
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Impressum
Redaktion: Anja Gramlich, AGRIDEA
Autor*innen: Alois Blum (LBBZ Schüpfheim, Kanton LU), Lisa Eggenschwiler (Christoph Merian Stiftung, Basel), Anja Gramlich (AGRIDEA), Katja Jacot (Agroscope Reckenholz, Zürich), Sonya Kuchen (Pro Senectute, Schweiz), Barbara Mosimann (Inforama, Zollikofen), Denise Sprunger (Agrofutura AG, Frick), Jacques Studer (ÖkoBüro, Kanton FR), Irene Vonlanthen (SBV, Bern), Ueli Zobrist (Inforama Rütti, Kanton BE), Corinne Zurbrügg (AGRIDEA)