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Betriebsführung

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die bei AGs und GmbHs in der Landwirtschaft zu beachten sind

Dieses Merkblatt basiert auf häufig genannten Zielen und zeigt die wichtigsten Punkte auf, die es zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis

Das Interesse der Landwirte und Landwirtinnen an AGs/GmbHs ist mit verschiedenen Fragen und Zielen verbunden. Auf viele der gestellten Fragen gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber es kann auf gewisse Punkte aufmerksam gemacht werden. Es ist wichtig, die Folgen der Gründung einer Gesellschaft umfassend zu überdenken. Ausgehend von den am häufigsten gestellten Fragen möchten wir hier die Aufmerksamkeit auf die kritischsten Teile unseres Inhalts lenken.

  • Der Steuervorteil ist nicht systematisch (siehe: Besteuerung). Grundsätzlich gilt: Steuervorteile ab einem Reingewinn von ca. 150‘000 CHF (siehe zB. Beitrag im UFA-Revue).
  • Achtung auch auf die steuerlichen Auswirkungen des Wechsels von einer Rechtsform zur anderen (teurer Rückschritt).
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform muss sichergestellt sein, dass das BGBB nicht umgangen wird. Gewisse Projekte können dadurch beeinträchtigt werden (siehe Gesetzgebung).
  • Der Platz für diese Personen ist begrenzt (bei der AG dürfen max. 1/3 der Aktien bzw. bei der GmbH max. 1/4 der Stammanteile bei solchen Personen liegen), wenn man Direktzahlungen erhalten will (landwirtschaftliche Gesetzgebung ). Frühzeitige Abklärungen mit den zuständigen Ämter sind wertvoll.
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Achtung auf die steuerlichen Auswirkungen der Änderung der Rechtsform (siehe: Steuern)
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform muss sichergestellt sein, dass das BGBB nicht umgangen wird. Gewisse Projekte können dadurch beeinträchtigt werden (siehe Gesetzgebung).
  • Die Übertragung von Immobilien in das Privatvermögen erschwert zukünftige Investitionen erheblich.
  • Achtung auf die steuerlichen Auswirkungen der Änderung der Rechtsform (siehe: Steuern)
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Achtung auf die Auswirkungen der Rechtsform auf die laufende Besteuerung (siehe: Besteuerung)
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform muss sichergestellt sein, dass das BGBB nicht umgangen wird. Gewisse Projekte können dadurch beeinträchtigt werden (siehe Gesetzgebung).
  • Bei Investitionen werden Garantien verlangt, die manchmal auch private Güter oder Personen betreffen.
  • Die Anwendung einer Juristischen Person bietet grundsätzlich schon eine gute Möglichkeiten, um die persönliche Haftung zu reduzieren.
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Achtung auf die steuerlichen Auswirkungen der Änderung der Rechtsform (siehe: Steuern)
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform muss sichergestellt sein, dass das BGBB nicht umgangen wird. Gewisse Projekte können dadurch beeinträchtigt werden (siehe Gesetzgebung).
  • Die Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum auf eine AG/GmbH ist genehmigungspflichtig. Die Aktionäre oder Gesellschafter müssen zu 3/4 bzw. 2/3 Selbstbewirtschafter sein (siehe Gesetzgebung).
  • Natürliche Personen, als Mitglieder von AGs/GmbHs, müssen als Selbstbewirtschafter die Bedingungen für Direktzahlungen erfüllen (siehe Gesetzgebung).
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Die Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum auf eine AG/GmbH ist genehmigungspflichtig. Die Aktionäre oder Gesellschafter müssen zu 3/4 bzw. 2/3 Selbstbewirtschafter sein (siehe Gesetzgebung).
  • Natürliche Personen, als Mitglieder von AGs/GmbHs, müssen als Selbstbewirtschafter die Bedingungen für Direktzahlungen erfüllen (siehe Gesetzgebung).
  • Den Verwaltungsaufwand, der mit dem Betrieb einer AG/GmbH verbunden ist, richtig einschätzen (siehe Betrieb, Verantwortlichkeiten und Risiken).
  • Achtung auf die Auswirkungen der Änderung der Rechtsform auf die laufende Besteuerung (siehe: Besteuerung).

Impressum

Titelbild: Dominique Dietiker, AGRIDEA

Grafik: AGRIDEA

Übersetzung : Orlando Scholz

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