Portraits
- Beitragsautor Von Florian Peyer (AGRIDEA), Orlando Scholz (AGRIDEA), Magali Lacam (AGRIDEA), Till Graf (ETH)
- Beitragsdatum 14.07.2025 (aktualisiert am 14.01.2026)
Inhaltsverzeichnis
Quartierhof Wynegg

Gründung: 1997
Rechtsform: Verein
Mitglieder:
- 600 Mitgliedschaften (Einzelpersonen und Familien)
- Ca. 1.000 Personen insgesamt
- Davon 100–200 regelmässig aktiv auf dem Hof
- Der Rest sind unterstützende Passivmitglieder
Fläche: 5.5 ha
Betriebszweige:
- Obstbau inkl. Verarbeitung
- Gemüsebau
- Tierhaltung (Wollschweine, Kaninchen, Schafe, Pferde, Ponys, Hühner)
- Naturschutzprojekte
- Soziales Engagement (Mittagstisch, Sonntagsgrill, Quartierfeste)
Kontakt: quartierhof-wynegg.ch
Entstehung und Organisation
Der Verein «Quartierhof Wynegg» wurde im Frühling 1997 gegründet, als sich die Möglichkeit abzeichnete, den Betrieb des Hofes zu übernehmen. Die Initiative ging von engagierten Personen aus, die bereits in anderen lokalen Organisationen wie Naturschutz- oder Quartiervereinen aktiv waren. Ziel war es, den Bauernhof inklusive der 4.7 ha Land zu erhalten und ökologisch und sozial nachhaltig zu bewirtschaften und als Lebensraum und Begegnungszone für Mensch und Tier zu erhalten. Da der vorherige Pächter des Betriebs pensioniert wurde, bestand die Sorge, dass der Kanton Zürich, welcher den Betrieb besessen hat, diesen auflösen und die Parzelle überbauen könnte. Dies konnte erfolgreich verhindert werden, indem der Trägerverein die Hofgebäude gemietet hat und das Land bewirtschaftete. Im Jahr 2016 hat die Stadt Zürich die Hofgebäude und – Parzelle dem Kanton abgekauft, vermietet es aber weiterhin an den Verein. Neben den aktiven Vereinsmitgliedern ist ein Hofmitarbeiter für die Bewirtschaftung des Betriebs zuständig, dieser ist in einem 70-Prozent Pensum beim Verein angestellt.
Rechtsform
Da der Betrieb weder auf Direktzahlungen angewiesen war noch ein Kauf des Hofes geplant war, erwies sich die Rechtsform des Vereins als passende rechtliche Struktur. Sie bot vielen Interessierten die Möglichkeit zur Mitwirkung und entsprach den Erfahrungen der Initiator:innen, die mit Vereinsarbeit vertraut waren. Von Anfang an bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass ein Verein die geeignete Form für das Projekt sei, u.a. da der Ein- und Austritt von Mitgliedern sehr einfach vonstattengehen kann.
Da der Betrieb nicht im Besitz von Einzelpersonen, sondern Eigentum des Vereins ist, entfällt die klassische Hofübergabe. Stattdessen können interessierte Personen unkompliziert aktiv werden, indem sie dem Verein beitreten. Diese Struktur eröffnet besonders für junge Stadtbewohner:innen spannende Möglichkeiten, sich im Bereich Tierhaltung, Gemüse- oder Obstanbau sowie Verarbeitung einzubringen und praktische Erfahrungen zu sammeln.
Ein- und Austritt
Der Ein- und Austritt aus dem Verein ist in den Statuten klar geregelt. Die Mitgliedschaft im Trägerverein «Quartierhof Wynegg» steht sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen offen, sofern sie die Ziele des Vereins unterstützen. Der Beitritt ist jederzeit möglich, dafür muss lediglich ein Aufnahmegesuch über die Webseite des Vereins an den Vorstand gerichtet werden, der über die Aufnahme entscheidet. Man kann eine Mitgliedschaft als Einzelperson oder als Familie lösen. Jährlich ist ein Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod oder, bei juristischen Personen, durch deren Auflösung. Ein Austritt ist jederzeit möglich, jedoch werden bereits bezahlte Mitgliederbeiträge nicht zurückerstattet.
Auflösung
In den Statuten des Vereins sind klare Regelungen zur Auflösung festgehalten. So ist für eine Auflösung eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. Da der Hof nicht im Eigentum des Vereins steht, stellt sich in einem solchen Fall nicht die Frage nach der weiteren Nutzung des Betriebs. Sollte nach Begleichung aller Verbindlichkeiten Vermögen verbleiben, darf dieses nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Stattdessen ist vorgesehen, dass es einer steuerbefreiten Organisation mit ähnlicher Zielsetzung und Sitz in der Stadt Zürich übertragen wird.
Entscheidungsfindung
Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Gremium des Vereins und findet einmal jährlich statt. Dabei werden grundlegende strategische Fragen diskutiert und unter anderem über das Budget abgestimmt. Entscheidungen werden mit einfachem Mehr getroffen, wobei jede Mitgliedschaft eine Stimme besitzt.
Ein grosser Teil der Hofarbeit erfolgt über die thematischen Arbeitsgruppen, in denen aktive Mitglieder den laufenden Betrieb des Hofes mitgestalten. Diese Gruppen tragen wesentlich zur Organisation bei und bringen ihre Anliegen in den Vorstand ein, der sich in der Regel monatlich trifft. Der Vorstand prüft eingebrachte Anträge und entscheidet über deren Umsetzung. Trotz der basisdemokratischen Ausrichtung des Vereins nimmt der Vorstand dabei eine zentrale Rolle in strategischen Belangen ein.
Im Alltag werden viele operative Aufgaben direkt und pragmatisch geregelt. Wer eine Idee umsetzen möchte, kann sich an den Hofmitarbeiter wenden, der Anleitungen gibt und nach Lösungen sucht.

© Quartierhof Wynegg

© Quartierhof Wynegg

© Quartierhof Wynegg

© Quartierhof Wynegg

© Quartierhof Wynegg

© Quartierhof Wynegg
Bruderholzhof

Gründung: Pacht seit April 2025
Rechtsform: GmbH
Mitglieder:
- 5 Betriebsleitende/Gesellschafter/-innen
- 2 Teilzeitangestellte
Fläche: 32 ha
Betriebszweige:
- Tierhaltung: 25 Milchkühe, 15 Hühner, 5-25 Schweine, 30 Weidegänse, 2 Pferde, 4 Bienenvölker
- Ackerbau: verschiedene Getreidesorten, Kartoffeln, Ackerbohnen, Mais, Soja, Sonnenblumen, Gründüngungen
- Gemüsebau
- Verarbeitung: Mehl, Milchprodukte
- Direktvermarktung
Kontakt: bruderholzhof.ch
Entstehung und Organisation
Der Bruderholzhof ist ein biologisch (in Umstellung auf Bio- Dynamisch) bewirtschafteter Landwirtschaftsbetrieb am Stadtrand von Basel. Seit April 2025 wird der Hof von der Geschäftsleitung der Bruderholzhof GmbH geführt, bestehend aus fünf jungen Leuten: Laura Ineichen, Manuel Kaufmann, Sämy Zehnder, Isidor Steinemann und Flora Wittkopf. Unterstützt wird das Kollektiv von mehreren Teilzeitangestellten und Zivildienstleistenden.
Die Entstehung der aktuellen Organisationsform ist eng mit der Geschichte des Hofes und dem Generationenwechsel innerhalb der Familie Ineichen verbunden. Der Hof war jahrzehntelang von Lauras Eltern geführt worden. 2013 konnte die Familie den zuvor gepachteten Hof kaufen. Da die Eltern 2025 ins Pensionsalter traten, stand ein Generationswechsel an.
Die gelernte Landwirtin Laura und ihr Partner Manuel, ebenfalls ausgebildeter Landwirt, haben nach der Lehre bereits einige Zeit auf dem Hof von Lauras Eltern mitgearbeitet und daneben ein eigenes Projekt mit Gemüseanbau auf dem Hof und innerhalb der bestehenden Direktvermarktung aufgebaut. Isidor und Sämy waren ebenfalls bei Lauras Eltern angestellt und als die Hofübergabe näher rückte, zeichnete sich ab, dass die Gruppe den Betrieb gerne zusammen weiterführen möchte, um die diversen Betriebszweige zu erhalten und auszubauen. Da die Gruppe sich auf derselben Wellenlänge befindet und gemeinsame Vorstellungen von Landwirtschaft teilt, erschien eine gemeinsame Bewirtschaftung des Betriebs sinnvoll. Isidors Partnerin Flora komplettiert das fünfköpfige Kollektiv, welches sich dazu entschloss, eine GmbH zu gründen, womit die allgemeine und finanzielle Verantwortung sowie die Arbeitslast breit abgestützt ist und nicht allein bei Laura und Manuel liegt, sondern gleichmässig auf die fünf Kollektivmitglieder aufgeteilt werden kann. Da der Betrieb sehr divers aufgestellt ist, hat jedes Mitglied einen Bereich, für den es zuständig ist, auch wenn man sich natürlich gegenseitig bei gewissen Arbeiten unterstützt. Beispielsweise sind drei Personen für das Melken zuständig und wechseln sich dabei ab.
Man sei überzeugt davon, dass kollektive Strukturen vielfältige Betriebe fördern und dass die Landwirtschaft insgesamt sehr davon profitieren könne, wenn mehrere Köpfe in einen Prozess involviert seien, erklärt Isidor. In anderen Branchen sei es schliesslich gang und gäbe, dass mehrere Personen in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat die Geschicke eines Unternehmens führten.
Um für mehr Flexibilität zu sorgen und das Projekt sozusagen zu testen, wurde vorerst ein Pachtvertrag zwischen Lauras Eltern und der GmbH abgeschlossen. Nach neun Jahren läuft die Pacht aus und dann soll die Lage neu beurteilt werden. Ob dann die GmbH den Hof erwirbt, weiterhin pachtet oder ob Lauras jüngerer Bruder eventuell noch Interesse am elterlichen Betrieb bekunden wird, ist Zukunftsmusik. Vorerst möchte die Gruppe einfach «Bauern» und viele organisatorische und finanzielle Aspekte werden sich im Laufe der Zeit ergeben. So entstand das heutige Betriebskollektiv, das den Hof seit 2025 eigenverantwortlich führt. Die Zusammenarbeit basiert auf geteilten Werten, gemeinsamer Entscheidungsfindung und dem Ziel, einen vielfältigen, sozial eingebetteten und nachhaltig wirtschaftenden Hof weiterzuentwickeln. Seit der Übergabe befindet sich der Betrieb zudem in der Umstellung auf biodynamische Landwirtschaft.
Rechtsform
Um nicht auf Direktzahlungen verzichten zu müssen, entschied sich das Kollektiv gegen die Rechtsformen Verein oder Genossenschaft. Abgesehen davon wäre es ausserdem fraglich, ob die kantonalen Behörden einem Pachtvertrag mit einer Genossenschaft oder einem Verein überhaupt zustimmen würden. Damit blieben als Optionen eine Personengesellschaft (einfache bzw. Kollektivgesellschaft), die GmbH oder die AG.
Die Gruppe entschied sich für die Rechtsform GmbH, da dies den Charakter eines bäuerlichen KMU am besten widerspiegeln würde. Durch das OR seien relativ viele Aspekte gesetzlich geregelt, im Unterschied zur Personengesellschaft. Und eine AG sei weniger fassbar, wie Isidor erklärt. Allerdings ergänzt er, dass es wohl keine grosse Rolle gespielt hätte, ob es nun eine AG oder eine GmbH sei. Das Konstrukt der GmbH habe sich für die Gruppe jedenfalls stimmig angefühlt und so habe man sich dafür entschieden. Diese Rechtsform entspricht der Idee eines langfristig tragfähigen, kollektiv geführten Betriebs, bei welchem die Möglichkeit besteht, dass einzelne Personen aussteigen oder weitere Personen in die Betriebsleitung aufgenommen werden können. Da das Pächtervermögen der GmbH gehört, erfordert eine personelle Veränderung keine Änderung im Pachtvertrag, da dieser zwischen Lauras Eltern und der GmbH besteht. Gleichzeitig erlaubt die GmbH eine faire Verteilung von Verantwortung, Haftung und Entscheidungsbefugnissen unter den Kollektivmitgliedern. Da eine landwirtschaftliche GmbH zu 75 Prozent in den Händen von direktzahlungsberechtigten Personen sein muss, um Direktzahlungen erhalten zu können, halten die gelernten Landwirte Manuel und Isidor, sowie Landwirtin Laura je 25 Prozent der Stammanteile der GmbH. Sämy und Flora, welche zurzeit noch nicht direktzahlungsberechtigt sind, halten je 12.5 Prozent. Das Stammkapital der GmbH beträgt CHF 100’000, aufgeteilt in 40 Anteile zu CHF 2’500.
Ein- und Austritt
In den Statuten der GmbH gibt es keine spezifischen Bestimmungen zum Ein- oder Ausstieg von Mitgliedern der Bewirtschaftungsgruppe. Einzig ein Artikel weist diesbezüglich darauf hin, dass jede interne Verschiebung von Stammanteilen, sowie die die Aufnahme und der Austritt von Gesellschafter:innen dem für Direktzahlungen zuständigen kantonalen Amt zu melden sind.
Die Gruppe ist sich einig, dass man die neunjährige Pachtzeit gemeinsam erfüllen möchte, was danach geschieht, werde sich dann zeigen. Grundsätzlich basiert das Verhältnis unter den Kollektivmitgliedern auf Vertrauen und gemeinsamen Wertvorstellungen, weswegen man statutarisch relativ wenig festgehalten hat und auf die Bestimmungen im OR setzt. In den Statuten gibt es zu Ein- und Ausstieg keine Bestimmungen, wonach die Regelungen des OR (Art. 785-790 und Art. 822-825) gelten. Da das Vermögen der GmbH aus dem Pächtervermögen (lebendiges und totes Inventar) besteht, die Gebäude und das Land jedoch weiterhin Lauras Eltern gehören, besteht aus finanzieller Sicht keine allzu grosse Hürde für den Handel der Stammanteile, falls Personen ein- oder aussteigen möchten. Um die Hürde für den Ein- und Ausstieg weiterhin möglichst gering zu halten, was ein erklärtes Ziel der Gruppe darstellt, möchte das Kollektiv auch zukünftig viel Fremdkapital in die GmbH fliessen lassen, was ein massives Ansteigen des Werts der Stammanteile verhindern soll. Dazu würde es kommen, wenn die GmbH mehr Eigenkapital aufbauen würde, z.B. durch Rückzahlung von Darlehen, wodurch wiederum der Handel der Stammanteile teurer würde und die finanzielle Hürde für einen Einstieg neuer Mitglieder grösser.
Auflösung
Bezüglich der Auflösung der GmbH sind keine spezifischen Regelungen in den Statuten festgehalten, wonach die Bestimmungen des OR (Art. 821 bzgl. Auflösung und 826 bzgl. Liquidation) gelten.
Entscheidungsfindung
Grundsätzliche strategische Fragen werden von der fünfköpfigen Betriebsleitungsgruppe nach dem Konsentprinzip entschieden, wobei alle gleichberechtigt in die Entscheidungsfindung eingebunden sind (siehe Entscheidungsfindung). Dieses Verfahren erlaubt es, tragfähige Lösungen zu finden, ohne dass Einzelne überstimmt werden müssen.
Die verschiedenen Betriebszweige sind den Kollektivmitgliedern zugeteilt, welche die Hauptverantwortung dafür tragen. Manuel trägt die Verantwortung für den Gemüsebau, Laura für die Milchviehhaltung, Isidor für den Ackerbau, Flora für die Verarbeitung der Milch und Sämy für die Verarbeitung des Getreides und die Arbeiten und Ordnung in der Werkstatt. Innerhalb dieser Bereiche handeln die zuständigen Personen weitgehend eigenständig, insbesondere bei kurzfristigen operativen Entscheidungen und alltäglichen Arbeitsfragen. Strategisch bedeutsame Themen hingegen werden gemeinsam im Kollektiv besprochen.
Einmal pro Woche findet eine Betriebsleitungs-Sitzung statt, in der eine Wochenplanung stattfindet, externe Anfragen und die Koordination der zahlreichen freiwilligen Helfenden sowie Teilzeitangestellten besprochen werden. Diese wöchentliche Abstimmung bildet das Rückgrat der kollektiven Zusammenarbeit und ermöglicht schnelle, pragmatische Lösungen im Alltag. Eigentlich ist angedacht, dass bei solchen Sitzungen auch konzeptuelle und strategische Themen besprochen werden. Bis anhin hat die Zeit jedoch häufig nicht gereicht, da das operative Geschäft den Grossteil der Besprechungszeit in Anspruch nahm.
Trotz klarer Zuständigkeiten ist die Hofarbeit stark von gegenseitiger Unterstützung geprägt: Arbeitsbereiche wie das Melken oder Wochenenddienste werden gemeinsam organisiert und rotierend wahrgenommen. Auf diese Weise bleibt der Betrieb flexibel, belastbar und gemeinschaftlich getragen.

© Bruderholzhof

© Bruderholzhof

© Bruderholzhof

© Bruderholzhof

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© Bruderholzhof
Elfenauhof

Gründung: Pacht seit Januar 2025
Rechtsform: GmbH
Mitglieder:
- 4 Betriebsleitende/ Gesellschafter/-innen
Fläche: 24 ha
Betriebszweige:
- Tierhaltung: Mutterschafe
- Ackerbau: Weizen, Dinkel, Kartoffeln
- Gemüsebau
- Direktvermarktung
- In Planung: Rindviehhaltung; Projekte zu Bildung und Soziales; Events und Gastro
Kontakt: elfenauhof.ch
Entstehung und Organisation
Der Elfenauhof in Bern wird seit Januar 2025 von der Elfenauhof GmbH nach den Richtlinien von Bio Suisse bewirtschaftet. Der Betrieb gehört der Stadt Bern und wurde bis Ende 2024 über vier Generationen von einer Pächterfamilie bewirtschaftet. Neu wünschte sich die Stadt eine Pächtergemeinschaft – als AG oder GmbH organisiert – welche den Betrieb langfristig pachtet. Im Rahmen der Ausschreibung und der öffentlichen Besichtigung bildeten sich verschiedene Gruppen, welche sich dann auf die Pacht des Elfenauhofs bewarben. Schlussendlich erhielt ein achtköpfiges Team den Zuschlag im April 2024. Im folgenden Sommer gründete die Gruppe die «Elfenauhof GmbH» und ab Januar 2025 begann die Laufzeit des Pachtvertrags über mindestens 12 Jahre, mit automatischer Verlängerung für weitere 12 Jahre, falls keine Partei eine Kündigung anstrebt. Das Bewirtschaftungsteam hat sich auf den Pachtstart reduziert, zurzeit besteht die Betriebsleitung aus vier Personen: Mélanie, Toya, Marcel und Raffaela. Gewisse Beziehungen untereinander haben bereits vor der Ausschreibung bestanden und manche entstanden währenddessen. Mélanie erzählt, dass hauptsächlich der Ort Elfenau die Teammitglieder zusammenbrachte und eine Verbundenheit entstehen liess.
Die vier Betriebsleiter/-innen halten je 25 Prozent der Stammanteile der GmbH und sind bei dieser angestellt. Da drei der vier Gesellschafter:innen direktzahlungsberechtigt sind, werden die Vorgaben der Direktzahlungsverordnung, dass mindestens 75 Prozent der Anteile der juristischen Person bei direktzahlungsberechtigten Personen liegen, erfüllt.
Der Betrieb ist vielfältig aufgestellt mit verschiedenen Betriebszweigen und so hat jedes Mitglied einen eigenen Verantwortungsbereich, wobei sich die Betriebsleiter/-innen gegenseitig bei den anfallenden Arbeiten unterstützen. Toya, die einen Hintergrund in der Gastrobranche hat, kümmert sich um die Vermarktung der Produkte, Veranstaltungen auf dem Betrieb und um die Kommunikation nach aussen. Mélanie, ausgebildete Demeter-Landwirtin und Fachangestellte Betreuung, ist für den Futter- und Ackerbau zuständig, die Tierhaltung und einen grossen Teil der Buchhaltung und der Personalabteilung. Marcel und Raffaela kamen diesen Herbst neu als Gesellschafter dazu, Raffaela übernahm die Bereichsleitung Gemüsebau und Marcel unterstützt Mélanie in den Bereichen Tierhaltung und Ackerbau, kümmert sich um die Mechanisierung und ist ebenfalls in der Betriebsleitung.
Ein grosser Vorteil von Hofgemeinschaften im Allgemeinen und vom Elfenauhof im Speziellen sind die verschiedenen Kompetenzen, welche von den Teammitgliedern mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang in die Betriebsleitung einfliessen. Mélanie ist überzeugt davon, dass kollektive Strukturen auch in der Landwirtschaft eine große Chance bieten. «Wir bringen unterschiedliche Fähigkeiten ein und treffen Entscheidungen gemeinsam, davon profitiert der Betrieb, und letztlich auch die». So entstand aus Pioniergeist und geteilten Werten die heutige Hofgemeinschaft, die den Elfenauhof langfristig nachhaltig und vielfältig weiterentwickeln will. In den Statuten der GmbH, im Zweckartikel, ist festgelegt, dass die Gesellschaft neben der bzw. durch die Bewirtschaftung des Elfenauhofs einen «Mehrwert für das Naherholungsgebiet der Parkanlage Elfenau und die Stadtbevölkerung» schaffen soll. Auch die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ist in den Statuten festgehalten.
Die gemeinschaftliche Betriebsführung ermöglicht es den Mitgliedern, neben der Landwirtschaft noch weiteren Beschäftigungen nachzugehen oder sich auch ab und an ein Wochenende frei zu nehmen. Zudem kann man sich in Ausnahmesituationen gegenseitig unterstützen, was sich bereits zu Beginn des Pachtverhältnisses gezeigt habe, als ein Teammitglied Mutter wurde und innerhalb des Bewirtschaftungsteams der Ausfall aufgrund des Mutterschaftsurlaubs aufgefangen werden konnte. Ausserdem erzählt Mélanie, die bereits während der Ausbildung an der biodynamischen Schule Rheinau mit verschiedenen Formen der Betriebsleitung in Kontakt kam, dass man als Mitglied einer gemeinschaftlichen Betriebsleitung flexibler sei, das eigene Leben zu gestalten. Wenn man beispielsweise nach einigen Jahren nicht mehr landwirtschaftlich tätig sein möchte, sei ein Ausstieg einfacher zu bewerkstelligen. Auch sei der Einstieg mit weniger finanziellem Druck verbunden, da man als Gesellschafterin bloss die eigenen Stammanteile finanzieren müsse und nicht das gesamte Pachtvermögen.
Rechtsform
Die Rechtsform war von Beginn an durch die Ausschreibung vorgegeben: Die Stadt Bern wollte als Pächterin eine juristische Person, in Form einer GmbH oder AG, um die gemeinschaftliche Betriebsführung zu gewährleisten und die langfristige Verpachtung sicherzustellen. Dafür eignet sich eine AG oder GmbH, denn ein Wechsel in der Betriebsleitung ist durch den Kauf, bzw. Verkauf der Stammanteile möglich, ohne dass eine Änderung des Pachtvertrags anfällt oder das Betriebsinventar verkauft werden muss.
«Für uns war von Anfang an klar, dass die GmbH als Rechtsform passt», erklärt Mélanie im Gespräch. Unter anderem weil die GmbH für Landwirtschaftsbetriebe die nötige Direktzahlungsberechtigung ermögliche, sei diese Rechtsform die logische Wahl gewesen.
Ein- und Austritt
Laut Statuten können Stammanteile der GmbH nur an Mitgesellschafter:innen oder neu eintretende Gesellschafter/-innen veräussert werden und müssen zum Nominalwert (=Nennwert) gehandelt werden. Mélanie erklärt, dass man interessierte Personen vorerst bei der GmbH anstellen würde, um zu schauen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Mittelfristig bestehe dann die Möglichkeit, Stammanteile zu erwerben, um Mitglied der Gesellschaft zu werden und offiziell der Betriebsleitung anzugehören. Das Stammkapital bleibt unverändert, allerdings müsste man unter Umständen die Aufteilung neu vornehmen, mit dem Ziel, dass möglichst alle Gesellschafter/-innen gleich viele Anteile besitzen und gleichzeitig die Vorgaben der Direktzahlungsverordnung (75 Prozent der Anteile bei Direktzahlungsberechtigten) eingehalten werden. Daher wird von neu eintretenden Mitgliedern erwartet, dass sie direktzahlungsberechtigt sind, auch wenn das nicht zwingend in den Statuten vorgeschrieben wird. So besteht ein gewisser Handlungsspielraum für den Eintritt von Neumitgliedern.
Einer Aufnahme von Gesellschafter/-innen muss die Gesellschaftsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, der Erwerb wird erst mit dieser Zustimmung rechtswirksam. Fallen Stammanteile durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung an Dritte, sind diese laut Statuten verpflichtet, sie zum Nominalwert der Gesellschaft abzutreten. Ob eine solche Bestimmung vor Gericht rechtlich bestehen würde, ist schwer zu beurteilen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Mitglieder der Gesellschaft können jederzeit aussteigen unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist. Beim Austritt erhält die Person den Nominalwert der Stammanteile zurückerstattet. In den Statuten ist ausdrücklich festgehalten, dass kein Anspruch auf den wahren Wert der Stammanteile besteht. Dadurch verbleibt der allfällige Mehrwert der Stammanteile, beim Zeitpunkt des Austritts, bei der Gesellschaft. Eine solche Bestimmung ist zulässig und hat im Normalfall rechtlich Bestand (Art. 774 Abs. 2 OR i.V.m. und Art. 774 Abs. 1 OR).
Auflösung
Bezüglich Auflösung der Gesellschaft ist statutarisch festgehalten, dass die Gesellschaftsversammlung diese mittels Zweidrittelmehr beschliessen kann. Im Zuge dessen würde eine Liquidation nach OR erfolgen (Art. 742 ff. i.V.m. Art 821a und Art. 826).
Da die Gesellschaft gemeinnützig ist, wird das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft nach Tilgung aller Schulden und Rückzahlung des Nominalwerts der Stammanteile an die Anteilhabenden an eine ebenfalls steuerbefreite Organisation mit ähnlichem Zweck im Kanton Bern überwiesen.
Allerdings ist es eindeutig das Ziel der Stadt Bern, das Pachtverhältnis mit der GmbH langfristig fortzuführen. Der Pachtvertrag mit der GmbH für den Elfenauhof läuft über 12 Jahre und verlängert sich bei ausbleibender Kündigung automatisch um denselben Zeitraum. Damit ist eine langfristige Grundlage für die Entwicklung des Betriebs geschaffen. Investitionen können sowohl von der Stadt als auch von der Pächterschaft selbst getätigt werden. Falls die Pächterschaft auf eigene Kosten investieren, greift eine Heimfallregelung, die eine Rückerstattung noch nicht abgeschriebener Investitionen vorsieht, sollte der Pachtvertrag auslaufen oder gekündigt werden.
Entscheidungsfindung
Grundsätzlich gilt die Gesellschaftsversammlung, die mindestens einmal pro Jahr stattfindet oder kurzfristig einberufen werden kann, als oberstes Entscheidungsorgan über strategische Fragen in Bezug auf die Gesellschaft und die Betriebsleitung. In den Statuten sind standardmässige Bestimmungen diesbezüglich festgehalten, wie beispielsweise Vorgaben zur Beschlussfassung oder zu Verhandlungsgegenständen.
Allerdings werden die meisten operativen Entscheidungen für das Tagesgeschäft auf dem Hof relativ kurzfristig und unkompliziert getroffen. Dafür trifft sich das vierköpfige Bewirtschaftungsteam einmal pro Woche physisch oder online zu einer einstündigen Sitzung. Mélanie sagt, dass bei diesen Sitzungen darauf geachtet wird, die Zeit einzuhalten und sich auf das Wesentliche zu beschränken.
Entschieden wird nach dem Konsent-Prinzip. Geringfügige Entscheide können die Personen in ihrem Verantwortungsbereich auch selbst treffen. So wurde innerhalb des Teams beispielsweise eine monetäre Limite festgesetzt, unterhalb derer die Mitglieder Kaufentscheide selbst treffen können. Oft wird dennoch das Vier-Augen-Prinzip angewendet, das bedeutet, dass man sich zumindest noch mit einem weiteren Teammitglied bespricht und nachfragt, wie jemand anderes eine Entscheidung beurteilt. Dieses flexible Vorgehen erleichtert es den Mitgliedern der Betriebsleitung, alltägliche operative Entscheide zu fällen, welche nicht das gesamte Team betreffen.

© Mélanie Lehmann, Elfenauhof

© Mélanie Lehmann, Elfenauhof

© Mélanie Lehmann, Elfenauhof
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Titelbild: AGRIDEA
Bilder in Portrait: Quartierhof Wynegg; Bruderholzhof, Elfenauhof
Fachliche Mitarbeit:
- Till Graf