Biodiversitätsfördernde Strukturen in der Landwirtschaft

Einführung
Biodiversitätsfördernde Strukturen sind ökologisch wertvolle kleinräumige natürliche oder naturnahe Elemente, die vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
Der Erhaltung und Förderung von Strukturen innerhalb und neben Biodiversitätsförderflächen (BFF) in der Landwirtschaft kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu. Die Kombination von Strukturen mit Biodiversitätsförderflächen bildet ein ökologisch wertvolles Lebensraum- und Landschaftsmosaik. Jede Art hat ihre Bedürfnisse und stellt unterschiedliche Anforderungen an ihren Lebensraum. So sind nicht nur die BFF-Typen und deren Kombination relevant, sondern auch deren kleinräumiges Nebeneinander mit Kleinstrukturen: Räuber wie das Hermelin oder der Laufkäfer brauchen Orte, die Deckung bieten (z. B. Steinhaufen, Rückzugsstreifen), Bestäuber wie Wildbienen brauchen genügend Nistplätze (z. B. offenen Bodenstellen). Weitere Insekten, Reptilien und Amphibien brauchen Überwinterungsmöglichkeiten (z. B. Ast- und Steinhaufen) oder Fortpflanzungsstätten (Tümpel).
Die Auswahl an biodiversitätsfördernden Strukturen ist gross, und ihr ökologischer Wert je nach Lage und Kombination mit Biodiversitätsförderflächen unterschiedlich. Die vorliegende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über wertvolle Strukturen in der Landwirtschaft und hebt die Kleinstrukturen hervor, die gemäss DZV bis zu einem Flächenanteil von 20% an bestimmte Biodiversitätsförderflächentypen anrechenbar sind. Die übrigen vorgestellten Strukturen können selbst als BFF-Elemente angemeldet werden oder im Rahmen von Vernetzungsprojekten angerechnet werden. Ebenfalls behandelt werden hier Rückzugsstreifen auf BFF gemäss DZV.
Rechtliche Grundlagen
Zu Beiträgen berechtigte biodiversitätsfördernde Kleinstrukturen (DZV Art. 35)
- Als Kleinstrukturen gemäss DZV gelten Strauchgruppen, Einzelsträucher, Asthaufen, Streuehaufen, Wurzelstöcke, Wassergräben, Tümpel, Teiche, Ruderalflächen, Steinhaufen, Steinwälle, Trockenmauern, Felsblöcke und offene Bodenstellen.
- Sie berechtigen bis zu einem Anteil von höchstens 20% auf den folgenden BFF zu Beiträgen: Extensiv genutzte Wiesen; wenig intensiv genutzte Wiesen; extensiv genutzte Weiden; Streueflächen; Hecken, Feld- und Ufergehölze; Uferwiesen; Buntbrachen; Rotationsbrachen; Ackerschonstreifen; Saum auf Ackerfläche; Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt; regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen.
- Eine einzelne Struktur darf eine Fläche von max. 1 Are aufweisen.
- Auf allen anderen Bewirtschaftungsparzellen darf auf eine Ausscheidung von Kleinstrukturen oder anderen Strukturen bis zu einer Summe von einer Are / ha LN (1% der Fläche) verzichtet werden.
Zu Beiträgen berechtigte Rückzugsstreifen (DZV Art. 35)
- Auf den BFF extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen sowie auf Uferwiesen berechtigt ein Rückzugsstreifen zusätzlich bis zu einem Anteil von max. 20% der Wiesenfläche zu Beiträgen.
Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte (DZV Art. 62, Anhang 4, Art. 64)
- In Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten sind biodiversitätsfördernde Kleinstrukturen und Rückzugsstreifen gemäss den Anforderungen der Projekte umzusetzen. Diese können von den im vorliegenden Merkblatt beschriebenen Strukturen abweichen.
Kleinstrukturen auf Flächen von nationaler Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) (DZV Art. 15)
- Auf NHG- Flächen sind biodiversitätsfördernde Kleinstrukturen und Rückzugsstreifen gemäss schriftlicher Vereinbarung oder nur in Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Natur umzusetzen (Strukturanteile und -Elemente können von den hier beschriebenen abweichen). Dies betrifft insbesondere Trockenwiesen und-weiden, Flachmoore und Amphibienlaichgebiete.
Vielfalt der biodiversitätsfördernden Strukturen
Eine biodiversitätsfördernde Struktur kann:
- als solche eine Biodiversitätsförderfläche sein, z. B. Tümpel oder Trockenmauern,
- aus der Anlage und Pflege einer Biodiversitätsförderfläche resultieren, z. B. offene Bodenstellen in einer Buntbrache,
- als solche angelegt werden, z. B. Streue- oder Asthaufen.
Ökologisch interessante Strukturelemente entstehen oft auch von selbst, z. B. Unebenheiten im Gelände mit offenen Bodenstellen, Pfützen mit temporärem Wasser, unbefestigte, natürliche Wege mit offene Bodenstellen. Wenn immer möglich sollte auf eine Entfernung dieser Strukturen verzichtet werden!


temporäres Austrocknen der Feuchtstellen angepasst (Bild: Andreas Meyer, karch).
Eigenschaften von Strukturen
Formen (flächig, linear, vertikal, horizontal, usw.) und Beschaffenheit (holzig, steinig, erdig, feucht, usw.) sowie Lage oder Ausdehnung charakterisieren die Strukturelemente. Auch die Art und Weise, wie sie entstanden sind oder angelegt wurden sowie die Art des Unterhalts gestalten die typischen Eigenschaften der Strukturelemente mit. Biodiversitätsfördernde Strukturen haben somit viele Gesichter. Diese Fülle widerspiegelt die vielfältigen Bedürfnisse der zu fördernden Arten. Um möglichst vielen Arten zu dienen, ist es daher wichtig, möglichst vielfältige biodiversitätsfördernde Kleinstrukturen zu haben.
Rückzugsstreifen: Rückzugsstreifen sind Streifen, die bei der Mahd stehen gelassen werden und an sich auch ein Strukturelement sind. Dabei wird eine Teilfläche bei einer Nutzung oder während einer ganzen Saison nicht gemäht. Rückzugsstreifen schaffen längerfristige Strukturen, in die sich mobile Tiere bei der Mahd zurückziehen können und die ihnen danach Futter und Schutz bieten. So haben zum Beispiel Schmetterlinge genügend Zeit, sich von einer Raupe zur Puppe und schliesslich in einen Falter zu verwandeln. Um diese teils überwinternden Stadien (Adulte, Raupen, Puppen, Eier) zu schonen, ist es sinnvoll sie auch über den Winter stehen zu lassen.
Lage der Strukturelemente
Biodiversitätsfördernde Strukturen sollen gezielt auf die zu fördernden Arten ausgerichtet, miteinander und mit entsprechenden BFF-Typen kombiniert werden. Die Lage spielt dabei eine Schlüsselrolle (z. B. sonnige Lage oder Distanz zwischen den Elementen). Sie können auch überlagert angelegt werden, z. B. Ast- oder Steinhaufen in einer Strauchgruppe. Bei der Neuanlage ist insbesondere zu beachten, dass diese nicht in eine artenreiche Fläche gelegt werden, sondern an deren Randbereich. Artenreiche Flächen sollen nicht durch neu angelegte Kleinstrukturen beschattet oder durch Nährstoffeinträge beeinträchtigt werden, z. B. durch Zersetzung von Wurzelstöcken. Bei artenreichen Flächen, Naturschutz- (NHG) oder Vernetzungsflächen, ist vor der Anlage von biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen mit der kantonalen Fachstelle für Natur bzw. den Projektverantwortlichen Rücksprache zu halten.

dichten Dornengehölz Schutz vor Räubern (Bild: Regula Benz).

Kombinationen von biodiversitätsfördernden Strukturen mit den entsprechenden Biodiversitätsförderflächen (BFF)
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über ökologisch wertvolle Strukturelemente und hebt die biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen (rot) und Rückzugsstreifen (blau), welche gemäss DZV an Biodiversitätsförderflächen anrechenbar sind, hervor. Dabei sind Kombinationsmöglichkeiten in der Tabelle mit „O“ gekennzeichnet, welche ökologisch besonders wertvoll sind. Die Auswahl bietet Unterstützung bei der Wahl neuer Strukturelemente. Schon bestehende Strukturelemente sind in der Regel ökologisch wertvoll und sollten auch auf den nicht gekennzeichneten BFF belassen werden.
Achtung: in der Tabelle sind nur Kombinationen erfasst, für welche bei der Neuanlage von den entsprechenden Kleinstrukturen kein Risiko für ökologische Folgen besteht. Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Natur vor der Neuanlage von Kleinstrukturen oder Kombinationen, welche von der untenstehenden Tabelle abweichen.
Blaue Schrift: Rückzugsstreifen gemäss DZV nur auf extensiv genutzter Wiese, wenig intensiv genutzter Wiese und Uferwiese auf zusätzlichen 20% der Fläche anrechenbar.
O: Sinnvolle, bzw. ökologisch besonders wertvolle Kombination.
1Kann als BFF angemeldet werden (anrechenbar, aber je nach BFF-Typ ohne Beiträge gemäss DZV, Anhang 1)
2Auf extensiven Weiden der Qualitätsstufe II können gemäss Weisungen der DZV weitere Strukturen angerechnet werden. Siehe Merkblatt „Biodiversitätsförderung Qualitätsstufe II von extensiv genutzten Weiden und Waldweiden gemäss DZV“ (AGRIDEA, 2018).
Kurzsteckbriefe der biodiversitätsfördernden Strukturelemente
Folgende Elemente gelten gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) als Kleinstrukturen und berechtigen auf den den meisten BFF-Typen auf einer Fläche von bis zu 20% zu Beiträgen:
- Teiche und Tümpel
- Wassergräben
- Streuehaufen
- Ruderalflächen
- Offene Bodenstellen
- Rückzugsstreifen (gilt gemäss DZV nicht als anrechenbare Kleinstruktur; auf zusätzlichen 20% der Fläche anrechenbar auf extensiven, wenig intensiven und Uferwiesen)
Alle weiteren Strukturelemente sind gemäss DZV nicht als Kleinstrukturen anrechenbar (Ausnahme: Extensive Weiden der Qualitätsstufe II) und können entweder selbst als BFF Element angemeldet werden oder im Rahmen von Vernetzungsprojekten angerechnet werden:
Achtung: In allen biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen sind die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und das Ausbringen von Düngern verboten.

Tipps
- Nur einheimische Wildsträucher; dornentragende Arten sind ökologisch besonders wertvoll
- Bei Weidepflege im Herbst einzelne Sträucher stehen lassen
- Auch auf extensiv genutzten Wiesen sehr wertvoll; können zur Erleichterung der Bewirtschaftung auch in Randbereichen gefördert werden
Auflagen / Bestimmungen
Einzelsträucher und Strauchgruppen können nicht als BFF-Typ angemeldet werden

Tipps
- Wenn alte Bäume gefällt werden (müssen), ist es sinnvoll, sie möglichst hoch abzusägen, damit ein hoher Strunk verbleibt
Auflagen / Bestimmungen
- Wurzelstöcke können nicht als BFF-Typ angemeldet werden

Tipps
- Nicht auf artenreichen Flächen und Pufferstreifen anlegen
- Holz aus unmittelbarer Umgebung verwenden
- Unterschiedlich dickes Astholz sowie Wurzelstöcke verwenden
- Alle paar Jahre wieder neues Material aufschichten
- Alle 2-3 Jahre ausserhalb der Vegetationszeit ausmähen und von Vegetation befreien
- Besonders wertvoll, wenn mehrere Asthaufen in einiger Entfernung zueinander angelegt sind
Auflagen / Bestimmungen
- Asthaufen können nicht als BFF-Typ angemeldet werden
Hinweis
- Die Praxismerkblätter «Holzhaufen» (karch 2011), «Asthaufen und Wurzelteller» (Birdlife 2019) und die Broschüre «Fördermassnahmen für Wiesel im Landwirtschaftsgebiet» (Wieselnetz 2018) geben wichtige Informationen zu deren Anlage, Pflege und Nutzen

Tipps
- Besonders wertvoll in Kombination mit extensiv genutzten Flächen
- Nicht entlang von Strassen anlegen
Auflagen / Bestimmungen
- Aus Natursteinen aufgebaut, nicht oder sehr wenig verfugt
- Trockenmauern können als BFF-Typ angemeldet werden, wenn die Anforderungen an
Qualitätsstufe I erfüllt sind (keine Beiträge)
Hinweise
- Das Kleinstrukturen-Praxismerkblatt «Trockenmauern» (Birdlife 2019) gibt wichtige Informationen zu deren Aufbau, Pflege und Nutzen

Tipps
- An sonnigen Stellen anlegen
- Steine aus naher Umgebung verwenden
- Unterschiedlich grosse Steine aufschichten, auch in Kombination
mit Ästen und Erde - Möglichst viele Zwischenräume schaffen
Auflagen / Bestimmungen
- Anhäufung von Steinen, mit oder ohne Bewuchs
- Steinhaufen und -wälle können als BFF-Typ angemeldet werden, wenn die Anforderungen an
Qualitätsstufe I erfüllt sind (keine Beiträge)
Hinweise
- Die Praxismerkblätter «Steinhaufen» (karch 2011, Birdlife 2019)
geben wichtige Informationen zu deren Anlage, Pflege und Nutzen

Tipps
- Vollständiges Zuwachsen verhindern
- Besonders wertvoll in extensiv genutzten, artenreichen Flächen
- Kombinieren mit anderen Kleinstrukturen, insbes. für Reptilien (z. B. Ast-, Steinhaufen)
Auflagen/Bestimmungen
- Felsblöcke können nicht als BFF-Typ angemeldet werden

Tipps
- Kombinieren mit biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen für Amphibien
(z. B. Steinhaufen, Trockenmauern, Asthaufen) - Spontan entstandene Feuchtstellen
(z. B. Fahrrinnen) belassen - Arten (z. B. Libellen, Amphibien) sind an ein temporäres Austrocknen der Feuchtstellen angepasst
- Bei Neuanlage: sonnenexponierte Lage wählen; besonders wertvoll, wenn mehrere Tümpel in Kombination angelegt sind
Auflagen/Bestimmungen
- Teiche und Tümpel können als BFF-Typ angemeldet werden, wenn die Anforderungen an
Qualitätsstufe I erfüllt sind (keine Beiträge)
Hinweise
- Das Kleinstrukturen-Praxismerkblatt «Pfützen und Tümpel» (Birdlife 2019) und der Leitfaden «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien schaffen» (Pro Natura 2014) geben wichtige Informationen zu deren Anlage, Pflege und Nutzen

Tipps
- Kombinieren mit biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen für Amphibien (z. B. Steinhaufen, Trockenmauern, Asthaufen)
- Natürliche Ufervegetation fördern (Aufwertung Pufferstreifen)
- Vollständiges Zuwachsen mit Vegetation verhindern; teilweise Beschattung mit Gehölz sinnvoll
- Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen kontrollieren und diese gegebenenfalls entfernen
Auflagen/Bestimmungen
- Wassergräben können als BFF-Typ angemeldet werden, wenn die Anforderungen an
Qualitätsstufe I erfüllt sind (keine Beiträge)

Tipps
- Nicht auf artenreichen Flächen und Pufferstreifen anlegen (Nährstoffeintrag)
- Überschüssiges Schnittgut von der Fläche abführen
- Kombinieren mit anderen biodiversitätsfördernden Kleinstrukturen für Reptilien (z. B. Teich, Tümpel, Ast-, Steinhaufen)
Auflagen/Bestimmungen
- Streuehaufen können nicht als BFF-Typ angemeldet werden
Hinweis
- Das Praxismerkblatt «Eiablageplätze für Ringelnatter und andere Schlangen» (karch 2011) gibt wichtige Informationen zu Anlage, Pflege und Nutzen von Schnittguthaufen

Tipps
- Sonnige Standorte wählen
- Pflege nur so viel wie nötig, das Aufkommen von Büschen verhindern
- Grosse Steine schaffen zusätzlichen Lebensraum
Hinweis - Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen kontrollieren und diese gegebenenfalls entfernen
- Pflege alle 2 bis 3 Jahre ausserhalb der Vegetationszeit
Auflagen/Bestimmungen
- Nicht verholzende Kraut- oder Hochstaudenvegetation auf Aufschüttungen, Schutthaufen und Böschungen
- Ruderalflächen können als BFF angemeldet werden, wenn die Anforderungen an die Qualitätsstufe I erfüllt sind (keine Beiträge)

Tipps
- Besonders wertvoll entlang von Hecken (nicht in artenreichen Krautsaum anlegen) oder in Kombination mit blütenreichen Wiesen
Auflagen / Bestimmungen
- Keine chemischen Mittel zur Offenhaltung verwenden
- Offene Bodenstellen können nicht als BFF-Typ angemeldet werden

Tipps
- Mähen der übrigen Fläche zum Rückzugstreifen hin, nicht vom Rückzugstreifen weg
- In grösseren Parzellen anstelle eines breiten Rückzugstreifens
mehrere schmale Streifen stehen lassen - Mit Vorteil nicht lagernde oder zu fette, sondern blütenreich Bereiche für die Streifen auswählen
Auflagen / Bestimmungen
- Auf den BFF-Typen extensiv genutzten Wiese, wenig intensiv genutzte Wiese und Uferwiese ist ein Rückzugstreifen von maximal 20% der Wiesenfläche zusätzlich beitragsberechtigt
Hinweis
- Das Merkblatt «Ungemähte Streifen in Wiesen verbessern die Lebensbedingungen für Kleintiere» (AGRIDEA 2010) zeigt auf, wo Rückzugstreifen besonders wertvoll sind, wem sie nützen und wo sie problematisch sein können

Tipps
- Anlage von Ast-, Stein- oder Streuehaufen in der Hecke
Auflagen / Bestimmungen
- Kann als BFF angemeldet werden, wenn die Anforderungen an Qualitätsstufe I/II erfüllt sind.
Hinweis
- Können projektspezifisch in Landschaftsqualitätsprojekten beitragsberechtigt sein. Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Natur.
- Die Merkblätter «Hecken – richtig pflanzen und pflegen» (AGRIDEA, 2015) und «Einheimische Heckenpflanzen» (AGRIDEA, 2015) geben wichtige Informationen zu Anlage, Pflege und Aufwertung von Hecken.

Tipps
- Anlage von Ast-, Steinhaufen im aufgewerteten Waldrand
- Kombination mit extensiv genutztem Krautsaum
(z. B. extensiv genutzte Wiese BFF) - Prioritäre Aufwertung von Waldrändern mit angrenzendem Naturraum
Auflagen / Bestimmungen
- Aufwertung des Waldrandes nur in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wald
- Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen kontrollieren und allenfalls entfernen
Hinweis
- Die Aufwertung von Waldrändern kann projektspezifisch in Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten gefördert werden. Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Natur.

Tipps
- Wertvolle Bäume an Gewässern mit Bibervorkommen schützen
- Jungbäume auf Weiden einzäunen / schützen
- Auf Ackerflächen kein Pflügen unter Baumkrone
Auflagen / Bestimmungen
- Kann als BFF angemeldet werden, wenn die Anforderungen an Einzelbäume Qualitätsstufe I oder Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe I erfüllt sind
- Hochstamm-Feldobstbäume sind ab 20 Bäumen je Betrieb beitragsberechtigt, ansonsten nur als BFF-Typ Einzelbäume anrechenbar
Hinweis
- Können projektspezifisch in Landschaftsqualitätsprojekten beitragsberechtigt sein. Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Natur.

Tipps
- Dem Standort angepasste einheimische Arten
- Hochstämmige Kopfbäume sind vor allem entlang von Bächen wertvoll
- Alle paar Jahre auf den Kopf setzen
Auflagen / Bestimmungen
- Kopfbäume werden nicht als BFF-Typ Einzelbäume anerkannt
Hinweis
- Können projektspezifisch in Landschaftsqualitätsprojekten beitragsberechtigt sein. Erkundigen Sie sich bei den kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Natur.
- Das Kleinstrukturen-Praxismerkblatt «Kopfweiden» (Birdlife 2006) gibt wichtige Informationen zu deren Aufbau, Pflege und Nutzen

Tipps
- Auch liegendes Totholz oder Baumstrunke sind ökologisch wertvoll (Achtung im Hochwasserschutzbereich)
- Tote Buchen an sonnigen Standorten stehen lassen; sie bieten dem bedrohten Alpenbock eine Fortpflanzungsmöglichkeit
Auflagen / Bestimmungen
- Kann als BFF angemeldet werden, wenn die Anforderungen an Einzelbäume Qualitätsstufe I oder Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe I / II erfüllt sind
- Ganz abgestorbene Hochstamm-Feldobstbäume können angemeldet werden, wenn Brusthöhendurchmesser min. 20 cm beträgt und das Element als Baum erkennbar ist (gilt nicht für BFF-Typ Einzelbäume)

Tipps
- Mehrere Jahre stehen lassen und nicht alles Holz auf einmal abräumen, damit holzbesiedelnde Insekten ihren Lebenszyklus abschliessen können
- Besonders wertvoll in sonnigen Lagen entlang von Waldrändern, Hecken und Weiden
Auflagen / Bestimmungen
- Holzbeigen können nicht als BFF-Typ angemeldet werden

Tipps
- Kombinieren mit biodiversitätsfördernden Strukturen für Amphibien (z.B. Steinhaufen, Trockenmauern, Asthaufen, Hecken, Altgrasstreifen / Rückzugstreifen)
- Natürliche Ufervegetation fördern (Aufwertung Pufferstreifen)
- Vollständiges Zuwachsen mit Vegetation verhindern
- Teilweise Beschattung mit Gehölz sinnvoll
Auflagen / Bestimmungen
- Kleine Fliessgewässer können nicht als BFF-Typ angemeldet werden
- Pufferstreifen: mind. 6 m
- Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen kontrollieren und diese allenfalls entfernen

Tipps
- Hochstauden nach dem Abblühen ab August, Röhrichte ab September schneiden; Teilflächen stehen lassen
- Schnittgut ca. 2 Tage abtrocknen lassen damit Kleintiere fliehen können
- Besonders wertvoll in Kombination mit anderen Strukturen entlang von Fliessgewässern (z.B. Ast-, Steinhaufen, Kopfbäume, offene Bodenstellen, Uferabrisse)
Auflagen / Bestimmungen
- Hochstauden und Röhrichte können nicht als solche als BFF-Typ angemeldet werden; sind aber oft Bestandteil von extensiv genutzten Flächen entlang von Fliessgewässern
- Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen
kontrollieren und diese gegebenenfalls entfernen - Regelmässig auf Neophyten und andere Problempflanzen
kontrollieren und diese allenfalls entfernen

Tipps
- An gut besonnter Lage und vor Regen geschützt anbringen
- Möglichst verschiedene Materialien benutzen; Nadelhölzer vermeiden
- Besonders wertvoll in der Nähe von artenreichen Lebensräumen, wo viele Futterpflanzen für Wildbienen und andere Insekten vorhanden sind (z. B. Blumenwiesen, Hecken, Buntbrachen)
- Um Übertragungsgefahr von Krankheiten zu vermindern, sind mehrere kleine Nisthilfen sinnvoller als grosse, kompakte
Insektenhotels
Auflagen / Bestimmungen
- Nisthilfe für Insekten können nicht als BFF-Typ angemeldet werden
Hinweis
- Das Kleinstrukturen-Praxismerkblatt «Wildbienennisthilfe» (Birdlife 2006/2019) gibt wichtige Informationen zu deren Aufbau, Pflege und Nutzen

Tipps
- Besonders wertvoll auch in Obstgärten (Efeu auf Stammlänge begrenzen damit Jungtriebbildung nicht beeinträchtig wird)
- Mit seiner späten Blüte ist Efeu im Spätsommer/Herbst eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen
- Efeu schadet dem gesunden Baum nicht. Bei sehr starkem Bewuchs sind Schäden durch Schneedruck möglich
Auflagen / Bestimmungen
- Efeu an Bäumen kann nicht als solches als BFF-Typ angemeldet werden
Weiterführende Information
Die AGRIDEA Publikationen sind unter www.agridea.ch/shop verfügbar.
- Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung, AGRIDEA,
2024 (Produkt-Nr. 1443) - www.birdlife.ch > Rat und Tat > Materialien zu Lebensräumen > Landwirtschaftsland >
> Kleinstrukturen - www.birdlife.ch > Rat und Tat > Materialien zu Lebensräumen > Siedlungsraum >
> Artenförderung, Nisthilfen - www.infofauna.ch > Beratungsstelle > Amphibien / Reptilien > Publikationen
- www.wieselnetz.ch > Materialien > Fördermassnahmen für Wiesel im Landwirtschaftsgebiet [PDF]
Diese Zusammenstellung basiert auf dem Merkblatt „Biodiversitätsfördernde Strukturen in der Landwirtschaft- Eine Übersicht zu Strukturelementen gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV), AGRIDEA 2017“. Ein Grossteil der Inhalte wurde übernommen.
Autor*innen des Merkblattes: Regula Benz, AGRIDEA; Judith Ladner Callipari, BLW; Andreas Meyer, karch; Matthieu Raemy, BLW; Johanna Schoop, AGRIDEA; Gabriella Silvestri, BAFU; Barbara Weiss, AGRIDEA; Silvia Zumbach, karch
Bildquellenverzeichnis
Siehe Bildbeschriftung; Titelbild: Regula Benz