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Projekte zur Alpsaison als immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Die Alpsaison ist eine von sieben Schweizer Traditionen, welche Teil des immateriellen Kulturerbes der UNESCO sind. Das zeigt den hohen Wert, den die Alpsaison für das Leben in der Schweiz hat. Sowohl auf den Alpbetrieben als auch abseits von der Alp wird einiges unternommen, um die Alpsaison zu stärken und weiterzuentwickeln. Projekte, die in direktem Zusammenhang mit der Alpsaison als immaterielles Kulturgut der UNESCO stehen, stellen wir hier vor.

Inhaltsverzeichnis

Die Alpsaison ist immaterielles Kulturerbe

Die Alpsaison ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens in den Schweizer Berggebieten. Seit dem Mittelalter ist diese sogenannte «lebendige Tradition» schriftlich belegt und bis heute bringen Tierhalter aus den Berg- und Talregionen ihr Vieh im Sommer auf die Alpweiden und formen so die Kulturlandschaft.

Im Dezember 2023 wurde die Alpsaison in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO eingetragen. Dieser Eintrag verdeutlicht den Stellenwert der Alpsaison für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in der Schweiz.

UNESCO – Alpsaison

Es ist aber nicht selbstverständlich, dass Alpwirtschaft heute und auch in Zukunft weiter betrieben wird. Wer mit der Alpwirtschaft arbeitet, weiss, dass ein Umgang mit vielfältigen Herausforderungen gefunden werden muss – seien es der Klimawandel, Interessenskonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzenden der Alpweiden, die Suche nach qualifiziertem Alppersonal oder ein nachhaltiger Umgang mit Grossraubtieren.

Der Eintrag im immateriellen Kulturerbe der UNESCO verhilft der Alpsaison nun zu einer verstärkten Sichtbarkeit und öffnet neue Möglichkeiten, um ein Fortbestehen dieser Tradition zu unterstützen. Angesicht ihrer Bedeutung ist es wichtig, dass die Alpsaison als lebendiges und gelebtes Kulturgut bewahrt und weiterentwickelt wird. Dies tun in erster Linie die Älplerinnen und Älpler sowie auch die Alpbestösser und -bestösserinnen, die die Alpen jeden Sommer aufs Neue beleben. Daneben tragen aber auch viele weitere Massnahmen dazu bei, dass die Alpsaison in Wert gesetzt und gestärkt wird. Projekte, welche in direktem Zusammenhang mit der Alpsaison als immaterielles Kulturgut der UNESCO stehen und vom Bundesamt für Kultur (BAK) mitfinanziert werden, stellen wir hier vor.

Für Projekte zur Bewahrung von lebendigen Traditionen kann beim BAK einmal jährlich ein Gesuch um Unterstützung gestellt werden. → Förderung des immateriellen Kulturerbes durch das BAK

UNESCO-Welterbe, immaterielles Kulturerbe, Naturerbe – Was ist was?

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (auf Englisch: United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization). Sie fördert die internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen. Jeder Mitgliedstaat bildet eine Nationalkommission, für die Schweiz ist das die Schweizerische UNESCO-Kommission.

Die UNESCO setzt sich für den Schutz und die Bewahrung von wichtigen Kulturgütern und Naturlandschaften ein, dem UNESCO-Kultur- und -Naturerbe. Dieses besteht aus verschiedenen Elementen:

  • UNESCO-Welterbe: Materielle bzw. fassbare Natur- und Kulturgüter von aussergewöhnlichem universellem Wert für die Menschheit (u.a. Denkmäler, Stätten, Naturgebilde). Sie werden durch die Welterbekonvention der UNESCO geschützt. In der Schweiz gehören dreizehn Standorte zum Welterbe der UNESCO, neun davon wegen ihrer kulturellen Bedeutung (Weltkulturerbe) und vier wegen ihrer landschaftlichen Schönheit (Weltnaturerbe).
  • Immaterielles Kulturerbe der UNESCO: Lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und zum Identitätsgefühl einer Gemeinschaft beitragen. Beispiele hierfür sind Traditionen und Bräuche, darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur oder Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Im Gegensatz zum materiellen Kulturerbe ist das immaterielle Kulturerbe nicht greifbar und verändert sich stetig. Sieben Schweizer Traditionen wurden bisher in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit (auf Französisch) eingetragen. Das immaterielle Kulturerbe wird durch das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes geschützt.
  • UNESCO-Biosphärenreservate: Schützenswerte charakteristische Kulturlandschaften, in welchen innovative Konzepte für die Erhaltung biologischer Vielfalt und traditioneller Kulturen zusammen mit einer wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets umgesetzt werden. Die Biosphärenreservate sollen als Modelle für eine sorgsame Bewirtschaftung des Lebensraums dienen. In der Schweiz gibt es zwei UNESCO-Biosphärenreservate.
  • UNESCO Unterwasser-Kulturerbe, UNESCO-Weltdokumentenerbe und UNESCO Global Geoparks

Projekte

Laufend

Inwertsetzung und Vermittlung der Alpsaison – Vorabklärungen für Projekte

AGRIDEA und Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband

Kulturerbe, Alpsaison und lebendige Traditionen

Parc naturel régional Gruyère Pays-d’Enhaut

Links

Impressum

Titelbild: Mélanie Rouiller

Bilder:

  • Inwertsetzung und Vermittlung der Alpsaison – Vorabklärungen für Projekte: Mélanie Rouiller
  • Kulturerbe, Alpsaison und lebendige Traditionen: Parc Gruyère Pays-d’Enhaut

Ein Projekt von:

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Kontakt:

Esther Haesen, AGRIDEA

Selina Droz, SAV