Biodiversitätsförderflächen
Übersicht über anrechenbare und beitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Nützlingsstreifen
1Bunt- und Rotationsbrachen sowie Nützlingsstreifen nur Talzone (TZ) und Hügelzone (HZ)
2Saum auf Ackerfläche nur TZ bis Bergzone (BZ) I, II
3Nützlingsstreifen werden nicht im Rahmen der Biodiversitätsförderflächen (BFF) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) sondern im Rahmen der Produktionssystembeiträge (PSB) gefördert.
4Der Beitrag wird immer für exakt 5 % der angemeldeten Fläche der Dauerkultur ausbezahlt.
5Getreide in weiter Reihe darf von den Betrieben, die die 3,5% BFF auf Ackerfläche ab 2025 erfüllen müssen (>3ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone), an den angemessenen Anteil BFF angerenchnet werden. Alle anderen Betriebe dürfen Getreide in weiter Reihe nicht anrechnen.
Die Kantone können zudem für artenreiche Lebensräume Vereinbarungen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) abschliessen. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie die kantonale Fachstelle für Naturschutz.
Hinweis zur Anforderung 3,5 % BFF auf Ackerland:
- Ab 2025 müssen Betriebe mit > 3 ha offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 % ihrer Ackerfläche (inkl. Kunstwiese) in diesen Zonen mit Biodiversitätsförderflächen anlegen.
- Anrechenbar sind: Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Saum auf Ackerfläche, regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche auf der offenen Ackerfläche, Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche sowie Getreide in weiter Reihe.
- Höchstens die Hälfte des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen darf durch die Anrechnung von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Betriebe, die Flächen mit Getreide in weiter Reihe für die Anrechnung an die 3,5 % anlegen, dürfen genau diese Fläche ab 2024 auch an die 7 % Biodiversitätsförderfläche (resp. 3,5 % bei Spezialkulturen) auf dem Landwirtschaftsbetrieb anrechnen lassen.
- Alle anderen Betriebe können Getreide in weiter Reihe weiterhin nicht an den geforderten Anteil an Biodiversitätsförderflächen anrechnen lassen.